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Eingruppierungsmerkmale EG 9b nach Fallgruppe 2

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Personalsachbearbeiter:
Hallo @Organisator - Da ich Einstellungen in den einzelnen Parametern vornehme (wie werden, welche Zeiten angerechnet, wann wird welcher Zeitzuschlag aktiviert), was passiert wenn der Fehlgrund XY eingetragen wird und somit schon wirklich sehr tiefgründig in dem Programm unterwegs bin ich halt persönlich davon ausgegangen, dass es in dem Fall gründliche und umfassende Fachkenntnisse sind.

Beim Vorgängerprogramm war es nämlich so, dass Tickets an den Hersteller gestellt wurden - wir benötigen Anforderung XY - bitte einrichten.

Aber deswegen bin ich hier und frage im Vorfeld wie es gesehen wird :) vielleicht bewerte ich meine Arbeit selber über, aber das macht man ja auch schon mal weil man es nicht besser weiß.

XTinaG:
Ich sehe in der geschilderten Tätigkeit weder gründliche und umfassende Fachkenntnisse noch selbständige Leistungen.

Organisator:
Sehe ich auch so, ich würde auch mal überlegen, ob das nicht eher IT-bezogene Tätigkeiten sind, also Teil III Nr. 24

BBBB:

--- Zitat von: Personalsachbearbeiter am 16.11.2021 08:55 ---Der Zeitanteil muss also auch hier +50% vorliegen und es genügt nicht das man einfach gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen - ich denk vermutlich einfach falsch und sage, der Arbeitgeber spart Geld, wenn man nicht jedes Mal ein Ticket beim Hersteller zur Problembehandlung aufmachen muss.

--- End quote ---

Wenn keine Zeitanteile angegeben sind, sind immer 50+% gemeint.

Personalsachbearbeiter:

--- Zitat von: Organisator am 16.11.2021 09:34 ---Sehe ich auch so, ich würde auch mal überlegen, ob das nicht eher IT-bezogene Tätigkeiten sind, also Teil III Nr. 24

--- End quote ---

Danke - das war so die Intention dahinter weswegen ich meinte es würden aus meiner Sicht gründliche und umfassende Fachkenntnisse sein. Da es sich ja nicht mehr um die ursprüngliche Eingruppierung und das 0815 Aufgabengebiet eines Bezügerechner's handelt.

Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.

Aber im Großen und Ganzen lese ich bisher hieraus, dass ich mir den Aufwand sparen sollte/kann, einen Versuch zu starten den Anspruch auf EG 9b geltend zu machen.

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