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Eingruppierungsmerkmale EG 9b nach Fallgruppe 2

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veeam:

--- Zitat von: Personalsachbearbeiter am 16.11.2021 09:23 ---Hallo @Organisator - Da ich Einstellungen in den einzelnen Parametern vornehme (wie werden, welche Zeiten angerechnet, wann wird welcher Zeitzuschlag aktiviert), was passiert wenn der Fehlgrund XY eingetragen wird und somit schon wirklich sehr tiefgründig in dem Programm unterwegs bin ich halt persönlich davon ausgegangen, dass es in dem Fall gründliche und umfassende Fachkenntnisse sind.

Beim Vorgängerprogramm war es nämlich so, dass Tickets an den Hersteller gestellt wurden - wir benötigen Anforderung XY - bitte einrichten.

Aber deswegen bin ich hier und frage im Vorfeld wie es gesehen wird :) vielleicht bewerte ich meine Arbeit selber über, aber das macht man ja auch schon mal weil man es nicht besser weiß.

--- End quote ---

Also ein Poweruser mit Tendenz ein wenig First Level Support zu erledigen. Da könnte man im Abschnitt 2 Ziffer 2 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik durchaus auch zu einer EG 7 gelangen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Personalsachbearbeiter am 16.11.2021 10:01 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.11.2021 09:34 ---Sehe ich auch so, ich würde auch mal überlegen, ob das nicht eher IT-bezogene Tätigkeiten sind, also Teil III Nr. 24

--- End quote ---

Danke - das war so die Intention dahinter weswegen ich meinte es würden aus meiner Sicht gründliche und umfassende Fachkenntnisse sein. Da es sich ja nicht mehr um die ursprüngliche Eingruppierung und das 0815 Aufgabengebiet eines Bezügerechner's handelt.

Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.

Aber im Großen und Ganzen lese ich bisher hieraus, dass ich mir den Aufwand sparen sollte/kann, einen Versuch zu starten den Anspruch auf EG 9b geltend zu machen.

--- End quote ---
Erst wenn diese Tätigkeit 50% ausmacht lohnt es sich drüber nachzudenken. Wie hoch die Wertigkeit ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: veeam am 16.11.2021 10:08 ---
--- Zitat von: Personalsachbearbeiter am 16.11.2021 09:23 ---Hallo @Organisator - Da ich Einstellungen in den einzelnen Parametern vornehme (wie werden, welche Zeiten angerechnet, wann wird welcher Zeitzuschlag aktiviert), was passiert wenn der Fehlgrund XY eingetragen wird und somit schon wirklich sehr tiefgründig in dem Programm unterwegs bin ich halt persönlich davon ausgegangen, dass es in dem Fall gründliche und umfassende Fachkenntnisse sind.

Beim Vorgängerprogramm war es nämlich so, dass Tickets an den Hersteller gestellt wurden - wir benötigen Anforderung XY - bitte einrichten.

Aber deswegen bin ich hier und frage im Vorfeld wie es gesehen wird :) vielleicht bewerte ich meine Arbeit selber über, aber das macht man ja auch schon mal weil man es nicht besser weiß.

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Also ein Poweruser mit Tendenz ein wenig First Level Support zu erledigen. Da könnte man im Abschnitt 2 Ziffer 2 - Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik durchaus auch zu einer EG 7 gelangen.

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First Level Support würde ich bei EG3-5 sehen. Da keine IuK Ausbildung / Kenntnisse notwendig

Personalsachbearbeiter:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.11.2021 10:10 ---
--- Zitat von: Personalsachbearbeiter am 16.11.2021 10:01 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.11.2021 09:34 ---Sehe ich auch so, ich würde auch mal überlegen, ob das nicht eher IT-bezogene Tätigkeiten sind, also Teil III Nr. 24

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Danke - das war so die Intention dahinter weswegen ich meinte es würden aus meiner Sicht gründliche und umfassende Fachkenntnisse sein. Da es sich ja nicht mehr um die ursprüngliche Eingruppierung und das 0815 Aufgabengebiet eines Bezügerechner's handelt.

Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.

Aber im Großen und Ganzen lese ich bisher hieraus, dass ich mir den Aufwand sparen sollte/kann, einen Versuch zu starten den Anspruch auf EG 9b geltend zu machen.

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Erst wenn diese Tätigkeit 50% ausmacht lohnt es sich drüber nachzudenken. Wie hoch die Wertigkeit ist.

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Alles klar, dann werde ich mich vermutlich von dem Gedanken verabschieden. Klar in der Einführungsphase ist der Zeitanteil natürlich um einiges höher, aber das wird dann auch abflachen sobald die Grundeinstellungen soweit eingerichtet sind. Dann wird immer mal wieder die ein oder andere Änderung kommen und dies ist vermutlich bei weitem unter 50%.
Ggfs. hätte ich bei Übertragung der Aufgabe einfach für einen bestimmten Zeitraum eine Zulage beantragen können, die 2 oder 3 Jahre zur Einrichtung abgedeckt hätten.

Und aus den weiteren Kommentaren lese ich, dass auch die Schiene IT-Bezogene Tätigkeit nicht von relevanz sind, da hier deutlich niedrigere EG genannt wurden.

WasDennNun:

--- Zitat von: Personalsachbearbeiter am 16.11.2021 10:28 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.11.2021 10:10 ---
--- Zitat von: Personalsachbearbeiter am 16.11.2021 10:01 ---
--- Zitat von: Organisator am 16.11.2021 09:34 ---Sehe ich auch so, ich würde auch mal überlegen, ob das nicht eher IT-bezogene Tätigkeiten sind, also Teil III Nr. 24

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Danke - das war so die Intention dahinter weswegen ich meinte es würden aus meiner Sicht gründliche und umfassende Fachkenntnisse sein. Da es sich ja nicht mehr um die ursprüngliche Eingruppierung und das 0815 Aufgabengebiet eines Bezügerechner's handelt.

Nr. 2 Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.

Aber im Großen und Ganzen lese ich bisher hieraus, dass ich mir den Aufwand sparen sollte/kann, einen Versuch zu starten den Anspruch auf EG 9b geltend zu machen.

--- End quote ---
Erst wenn diese Tätigkeit 50% ausmacht lohnt es sich drüber nachzudenken. Wie hoch die Wertigkeit ist.

--- End quote ---


Alles klar, dann werde ich mich vermutlich von dem Gedanken verabschieden. Klar in der Einführungsphase ist der Zeitanteil natürlich um einiges höher, aber das wird dann auch abflachen sobald die Grundeinstellungen soweit eingerichtet sind. Dann wird immer mal wieder die ein oder andere Änderung kommen und dies ist vermutlich bei weitem unter 50%.
Ggfs. hätte ich bei Übertragung der Aufgabe einfach für einen bestimmten Zeitraum eine Zulage beantragen können, die 2 oder 3 Jahre zur Einrichtung abgedeckt hätten.

Und aus den weiteren Kommentaren lese ich, dass auch die Schiene IT-Bezogene Tätigkeit nicht von relevanz sind, da hier deutlich niedrigere EG genannt wurden.

--- End quote ---
Auch sehe ich in der Anwendung von IT keine Eingruppierung im IuK Abschnitt.

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