Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
befristeter AV, anschließend unbefr. AV >> was ist mit KSchG?
XTinaG:
--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 16.11.2021 13:57 ---
--- Zitat von: ike am 16.11.2021 12:35 ---Bitte stelle dar, wo Du eine Unterbrechung feststellst.
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Na das erste ArbVerhältnis wurde beendet am 31. und das neue fing an am 1.
Laut befristetem Vertrag endet das erste ArbVerhältnis am 31. Also ist für mich da Schluss.
Laut unbefristetem Vertrag beginnt das neue am 1.
--- Zitat von: ike am 16.11.2021 12:35 ---Bitte teile uns den Zeitraum mit, der die Unterbrechung darstellt.
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Das ist in der Tat schwierig. Einen Zeitraum kann ich nicht nennen. Aber im Gesetz wird auch nicht danach gefragt ;D ;D Da geht es nur um eine Unterbrechung - und die liegt in meinem Kopf vor ;D ;D
Aber vielleicht kann mir jemand aufzeigen, warum meine Unterbrechung nicht als Unterbrechung im Sinne des § 1 KSchG gilt. Dann kann ich auch aufhören so unwissend zu fragen ;) ;)
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Weil es ja bereits an einer Unterbrechung fehlt. Ohne Unterbrechung auch keine Ünterbrechung i.S.d. § 1 KJSchG. Unterbrechungen in Deinem Kopf sind egal. Übrigens ist aber auch eine rechtliche Unterbrechung ja kein Problem, siehe die BAG-Rechtsprechung zur kurzfristigen rechtlichen Unterbrechung.
WasDennNun:
--- Zitat von: öfföff am 16.11.2021 13:47 ---Speedy-Tina, du hast das ja schon öfter gepostet, ich hab bisher nie nachgefragt, aber warum hat die Probezeit im TV-L/unbefr. keine Bedeutung? Ist es nicht so, dass der Arbeitgeber ohne größere Begründung innerhalb der Probezeit kündigen kann?
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suche einfach mal im TV nach der Definition von Probezeit.
ichEinfachUnverbeamtet:
--- Zitat von: XTinaG am 16.11.2021 14:11 ---Weil es ja bereits an einer Unterbrechung fehlt. Ohne Unterbrechung auch keine Ünterbrechung i.S.d. § 1 KJSchG.
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... das lass ich mal so stehen. Dann ist für mich "Unterbrechung" anders definiert ;D
--- Zitat von: XTinaG am 16.11.2021 14:11 ---Unterbrechungen in Deinem Kopf sind egal.
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Ok Spid, hab ich verstanden ;D
--- Zitat von: XTinaG am 16.11.2021 14:11 ---Übrigens ist aber auch eine rechtliche Unterbrechung ja kein Problem, siehe die BAG-Rechtsprechung zur kurzfristigen rechtlichen Unterbrechung.
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Ah super. Hast du das AZR spontan für mich? Dann würde ich selbst mal nachlesen. Danke
XTinaG:
Unterbrechungen im Kopf führen offenbar zu Wahnvorstellungen bezüglich der Identität anderer.
BAG Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75
ichEinfachUnverbeamtet:
--- Zitat von: XTinaG am 16.11.2021 14:25 ---BAG Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 309/75
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Besten Dank. Das hilft mir.
--- Zitat von: XTinaG am 16.11.2021 14:25 ---Unterbrechungen im Kopf führen offenbar zu Wahnvorstellungen bezüglich der Identität anderer.
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Das kam wohl trotz Smiley nicht lustig rüber. Dann nehme ich das zurück. Wollte niemanden verärgern.
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