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Was macht man in ihrem Amt mit Impfverweigerern?!

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Organisator:
Kosten erstatten? Wieso denn das? Warum sollte der öffentliche Arbeitgeber, also in der Regel der Steuerzahler für die individuelle Nicht-Impfentscheidung des Mitarbeiters bezahlen?

Zeussowitz:

--- Zitat von: BAT am 24.11.2021 10:04 ---
--- Zitat von: Zeussowitz am 24.11.2021 09:27 ---
Ja ihr müsst euch nicht impfen bisher. Aber dann sperrt euch zu Hause ein und gefährdet keine anderen Personen und die Krankenhausversorgung.

--- End quote ---

"Andere Personen" sind geimpft und geschützt. Das Krankenhaus ist durch den Abbau beim Personal gefährdet. Nicht durch nicht geimpfte Patienten.

Die Resilienz bei den Geimpften scheint derzeit sehr angespannt zu sein.

--- End quote ---


In der Tat ist der Wegfall von Mitarbeitern im Krankenhaus ein wesentliches Problem. Mehr sogar als die schiere Anzahl an Patienten auf den Stationen. Das ist aber kein Argument, da die Anzahl betreibbarer Betten einfach niedriger ist und viele Hospitalisierungen einfach völlig unnötig sind und verhinderbar wären (überwiegender Anteil auf intensiv ist nunmehr nicht geimpft). Dementsprechend sind die ungeimpften selbstverständlich eine mittelbare Gefährdung.

Und mittlerweile sollte jeder verstanden haben, dass Impfung nicht heißt vollständig geschützt, sondern deutlich verringertes Risiko für schwere Verläufe, Krankenhausbehandlung und Tod.

Deinen letzten Satz kommentiere ich nicht weiter.

BAT:

--- Zitat von: Organisator am 24.11.2021 10:12 ---Kosten erstatten? Wieso denn das? Warum sollte der öffentliche Arbeitgeber, also in der Regel der Steuerzahler für die individuelle Nicht-Impfentscheidung des Mitarbeiters bezahlen?

--- End quote ---

Weil der Steuerzahler, also der Staat, bei den Booster-Impfungen versagt hat. Keine Termine zu bekommen in vielen Ecken.Es sein denn, man gibt sich als AG mit den "alten Impfungen" zufrieden. Das dürften wohl so einige sein. Ist aber eher fahrlässig, jedoch derzeit legitim.

ProfTii:
Bei uns muss der Test jeden Morgen als erstes an einer bestimmt vorgeschriebenen Stelle vorgezeigt werden - spätestens bis 8.00 Uhr. Der Test darf nicht älter als 24h sein und Selbsttests sind nicht zulässig. Zudem hat die Testung außerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen - Kosten werden nicht erstattet.

ProfTii:

--- Zitat von: BAT am 24.11.2021 10:20 ---Weil der Steuerzahler, also der Staat, bei den Booster-Impfungen versagt hat. Keine Termine zu bekommen in vielen Ecken.Es sein denn, man gibt sich als AG mit den "alten Impfungen" zufrieden. Das dürften wohl so einige sein. Ist aber eher fahrlässig, jedoch derzeit legitim.

--- End quote ---

Bei uns wurde sogar explizit darauf hingewiesen, dass nur das Datum der zweiten Impfung angegeben werden soll, da es den Anschein erwecken könne man wäre noch "ungeimpft", wenn die Booster-Impfung noch keine 14 Tage her ist.
Manchmal ist es doch traurig, wie wenig Intellekt den eigenen AN zugesprochen wird.

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