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Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?
Physiker:
--- Zitat von: XTinaG am 20.11.2021 11:41 ---Warum sollte der Arbeitnehmer nur Mindestlohn erhalten? Wenn keine Vergütung vereinbart wurde oder die Vergütungsvereinbarung nichtig ist, gilt nach § 612 BGB die übliche Vergütung als vereinbart. Üblich ist dabei eine Arbeitsvergütung, die für eine vergleichbare Tätigkeit im Betrieb oder im gleichen Gewerbe am selben Ort für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird (BAG 26.04.2006 Az. 5 AZR 549/05). Besteht für die Tätigkeit ein Tarifvertrag, so ist regelmäßig die tarifliche Arbeitsvergütung die übliche Arbeitsvergütung (BAG 26.09.1990 Az. 5 AZR 112/90).
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Studentische Hilfskräfte werden außerhalb Berlins meist nur nach Mindestlohn bezahlt (was ich wegen der hochqualifizierten Tätigkeiten für einen Skandal halte).
carriegross:
https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html
Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?
Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?
Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?
WasDennNun:
--- Zitat von: Physiker am 20.11.2021 21:15 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.11.2021 11:40 ---Ach ja und es gibt durchaus Situationen, wo man direkt mit dem Prof einen AV abschließt, wenn ich mich dunkel erinnere, bei einigen DFG Förderungen oder Drittmittel-Projekten.
Aber wie carriegross schon sagte, war ja eine reine akademische Frage das ganze.
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Nein, bei DFG und anderen Drittmittelprojekten (EU, BMBF, BMWi, DLR, verschiedene Stiftungen, Industrie) ist in so gut wie allen Fällen der formale Drittmittelnehmer die Universität, auch hier bewirtschaftet der Professor die Mittel nur. Arbeitsverträge werden auch hier mit der Universität geschlossen. Privatrechtliche Verträge zwischen Professoren und Hilfskräften gibt es so gut wie überhaupt nicht mehr. Das war in den 1970er Jahren noch anders.
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Ich glaube ich werde Alt :o
Dann waren es die berühmten Einzelfälle, die ich da im Hinterkopf hatte.
maiklewa:
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 23:23 ---https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html
Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?
Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?
Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?
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DAS ist DIE Lösung - ernst gemeint! Weil man es nicht zu 100 % ausschließen kann, dass ein Prof oder wer auch immer nicht doch einen neuen MA vor Vertragsunterzeichnung bei sich haben möchte. Das ist rechtlich wasserdicht! Versenden sollte man diese Vertragsunterlagen allerdings mit Nachweis und am besten zusätzlich per Mail. Frage mich ohnehin, wieso man Personalunterlagen noch mit der Post verschickt. Wir hatten schon einige Fälle, die nicht angekommen sind.
XTinaG:
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 23:23 ---https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html
Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?
Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?
Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?
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Es ging doch die ganze Zeit darum, daß dem Prof die Erstellung und Übersendung des schriftlichen Arbeitsvertrages nicht schnell genug ging und deshalb der vorzeitige Arbeitsantritt erfolgte. Wie sollte das jetzt dabei helfen?
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