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Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?

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maiklewa:

--- Zitat von: XTinaG am 21.11.2021 09:47 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 23:23 ---https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html

Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?

Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?

Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?

--- End quote ---

Es ging doch die ganze Zeit darum, daß dem Prof die Erstellung und Übersendung des schriftlichen Arbeitsvertrages nicht schnell genug ging und deshalb der vorzeitige Arbeitsantritt erfolgte. Wie sollte das jetzt dabei helfen?

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Ich glaube, @carriegross will für ihre eigene Arbeit Lehren aus dem Fehler der Hochschule ziehen! ;-)

An der Stelle der Schwester würde ich jetzt nich pauschal den Versuch, eine unbefristete Stelle zu bekommen, ausschließen. Man weiß ja nicht, was die Schwester nach dem Studium vorhat und wieso sie überhaupt studiert. Wie viele Studis gibts (leider), die nur studieren, um nicht richtig arbeiten zu müssen. :-/

WasDennNun:

--- Zitat von: maiklewa am 21.11.2021 09:52 ---Wie viele Studis gibts (leider), die nur studieren, um nicht richtig arbeiten zu müssen. :-/

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Weniger als es Mitarbeiter im öD gibt, die die gleiche Intention haben  ;D 8)
Scherz beiseite, es gibt ja auch noch die Gruppe die als Student arbeiten wollen um Abgaben zu sparen....

XTinaG:

--- Zitat von: Physiker am 20.11.2021 21:20 ---
--- Zitat von: XTinaG am 20.11.2021 11:41 ---Warum sollte der Arbeitnehmer nur Mindestlohn erhalten? Wenn keine Vergütung vereinbart wurde oder die Vergütungsvereinbarung nichtig ist, gilt nach § 612 BGB die übliche Vergütung als vereinbart. Üblich ist dabei eine Arbeitsvergütung, die für eine vergleichbare Tätigkeit im Betrieb oder im gleichen Gewerbe am selben Ort für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird (BAG 26.04.2006 Az. 5 AZR 549/05). Besteht für die Tätigkeit ein Tarifvertrag, so ist regelmäßig die tarifliche Arbeitsvergütung die übliche Arbeitsvergütung (BAG 26.09.1990 Az. 5 AZR 112/90).

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Studentische Hilfskräfte werden außerhalb Berlins meist nur nach Mindestlohn bezahlt (was ich wegen der hochqualifizierten Tätigkeiten für einen Skandal halte).

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In NRW, was immerhin das bevölkerungsreichste Land ist, gibt es keine Uni, bei der lediglich der Mindestlohn für SHK gezahlt wird. Wo ist denn dieses "meist"?

maiklewa:
In Hessen, je nach Uni, wird über dem Mindestlohn abhängig von den Studienabschlüssen bezahlt. Da gibts so zwischen 10 und 17 € pro Stunde.

carriegross:

--- Zitat von: maiklewa am 21.11.2021 09:45 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 23:23 ---https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html

Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?

Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?

Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?

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DAS ist DIE Lösung - ernst gemeint! Weil man es nicht zu 100 % ausschließen kann, dass ein Prof oder wer auch immer nicht doch einen neuen MA vor Vertragsunterzeichnung bei sich haben möchte. Das ist rechtlich wasserdicht! Versenden sollte man diese Vertragsunterlagen allerdings mit Nachweis und am besten zusätzlich per Mail. Frage mich ohnehin, wieso man Personalunterlagen noch mit der Post verschickt. Wir hatten schon einige Fälle, die nicht angekommen sind.

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Danke!

Jemand anders evtl. eine andere Einschätzung dazu?

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