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Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?

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carriegross:

--- Zitat von: XTinaG am 21.11.2021 09:47 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 23:23 ---https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html

Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?

Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?

Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?

--- End quote ---

Es ging doch die ganze Zeit darum, daß dem Prof die Erstellung und Übersendung des schriftlichen Arbeitsvertrages nicht schnell genug ging und deshalb der vorzeitige Arbeitsantritt erfolgte. Wie sollte das jetzt dabei helfen?

--- End quote ---

Darum gehts ja noch immer. ;-)

Aber es ist ja auch interessant, wie man dieses Problem nicht nur grundsätzlich, sondern generell aus dem Weg gehen kann. Das betrifft ja, wie man gelesen hat, nicht nur Unis!

kraemerchen:

--- Zitat von: carriegross am 21.11.2021 13:02 ---
--- Zitat von: maiklewa am 21.11.2021 09:45 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 23:23 ---https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html

Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?

Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?

Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?

--- End quote ---

DAS ist DIE Lösung - ernst gemeint! Weil man es nicht zu 100 % ausschließen kann, dass ein Prof oder wer auch immer nicht doch einen neuen MA vor Vertragsunterzeichnung bei sich haben möchte. Das ist rechtlich wasserdicht! Versenden sollte man diese Vertragsunterlagen allerdings mit Nachweis und am besten zusätzlich per Mail. Frage mich ohnehin, wieso man Personalunterlagen noch mit der Post verschickt. Wir hatten schon einige Fälle, die nicht angekommen sind.

--- End quote ---

Danke!

Jemand anders evtl. eine andere Einschätzung dazu?

--- End quote ---

Ich finde, in dem link steht alles!

Warum sollte es illegitim sein, wenn man einen vom Arbeitgeber bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag vorab verschickt und in diesen schreibt "Zwischen ... und ... wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, sofern ein einwandfreies Führungszeugnis vorgelegt wird UND der Personalrat seine Zustimmung für den folgenden Arbeitsvertrag erteilt hat".

Gerade das mit dem Führungszeugnis ist total normal und steht bei uns auch in den Arbeitsverträgen, da jeder weiß, dass die gerne mal auf sich warten lassen.

Das mit dem Personalrat muss ja auch nur drinstehen, wenn der noch nicht angehört wurde.

Und dieser kleine Zusatz sollte dem Arbeitgeber nicht wehtun und wenn der PR aus welchem Grund auch immer doch nein sagt, gibts halt enen keinen Arbeitsvertrag.

Aber vielleicht gibt es da jetzt Fallstricke, die ich nicht kenne.

Physiker:

--- Zitat von: XTinaG am 21.11.2021 11:57 ---
--- Zitat von: Physiker am 20.11.2021 21:20 ---
--- Zitat von: XTinaG am 20.11.2021 11:41 ---Warum sollte der Arbeitnehmer nur Mindestlohn erhalten? Wenn keine Vergütung vereinbart wurde oder die Vergütungsvereinbarung nichtig ist, gilt nach § 612 BGB die übliche Vergütung als vereinbart. Üblich ist dabei eine Arbeitsvergütung, die für eine vergleichbare Tätigkeit im Betrieb oder im gleichen Gewerbe am selben Ort für eine vergleichbare Tätigkeit gezahlt wird (BAG 26.04.2006 Az. 5 AZR 549/05). Besteht für die Tätigkeit ein Tarifvertrag, so ist regelmäßig die tarifliche Arbeitsvergütung die übliche Arbeitsvergütung (BAG 26.09.1990 Az. 5 AZR 112/90).

--- End quote ---

Studentische Hilfskräfte werden außerhalb Berlins meist nur nach Mindestlohn bezahlt (was ich wegen der hochqualifizierten Tätigkeiten für einen Skandal halte).

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In NRW, was immerhin das bevölkerungsreichste Land ist, gibt es keine Uni, bei der lediglich der Mindestlohn für SHK gezahlt wird. Wo ist denn dieses "meist"?

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Na gut, ich hätte schreiben sollen "Mindestlohn oder knapp darüber". Hier mal ein paar Beispiele für Stundenlöhne ab 1.1.2021: Bochum: 11.70 EUR, Erlangen: 9.50 EUR, Würzburg: 9.60, Bamberg: 10.50, Heidelberg: 10.63, Dresden: 10.63, Greifswald: 10.49.

Prickelnd ist das nicht...

XTinaG:
Also teils deutlich über dem Mindestlohn. Wie sollten ungelernte Hilfstätigkeiten denn sonst bezahlt werden?

carriegross:

--- Zitat von: kraemerchen am 21.11.2021 21:17 ---
--- Zitat von: carriegross am 21.11.2021 13:02 ---
--- Zitat von: maiklewa am 21.11.2021 09:45 ---
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 23:23 ---https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html

Danach wäre der AG ja fein raus, wenn er dem potentiellem AN mit der Einstellungszusage gleich einen befristeten Arbeitsvertrag übermittelt!?

Dann, was soll in diesem Fall dann noch passieren - zum Nachteil des AGs?

Wenn im Arbeitsvertrag zu Beginn geschrieben steht, dass folgender Arbeitsvertrag nur zustande kommt, sofern ein eintragsfreies Führungszeugnis und die Zustimmung des PRs vorliegt ... dann ist doch alles supi! Oder?

--- End quote ---

DAS ist DIE Lösung - ernst gemeint! Weil man es nicht zu 100 % ausschließen kann, dass ein Prof oder wer auch immer nicht doch einen neuen MA vor Vertragsunterzeichnung bei sich haben möchte. Das ist rechtlich wasserdicht! Versenden sollte man diese Vertragsunterlagen allerdings mit Nachweis und am besten zusätzlich per Mail. Frage mich ohnehin, wieso man Personalunterlagen noch mit der Post verschickt. Wir hatten schon einige Fälle, die nicht angekommen sind.

--- End quote ---

Danke!

Jemand anders evtl. eine andere Einschätzung dazu?

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Ich finde, in dem link steht alles!

Warum sollte es illegitim sein, wenn man einen vom Arbeitgeber bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag vorab verschickt und in diesen schreibt "Zwischen ... und ... wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, sofern ein einwandfreies Führungszeugnis vorgelegt wird UND der Personalrat seine Zustimmung für den folgenden Arbeitsvertrag erteilt hat".

Gerade das mit dem Führungszeugnis ist total normal und steht bei uns auch in den Arbeitsverträgen, da jeder weiß, dass die gerne mal auf sich warten lassen.

Das mit dem Personalrat muss ja auch nur drinstehen, wenn der noch nicht angehört wurde.

Und dieser kleine Zusatz sollte dem Arbeitgeber nicht wehtun und wenn der PR aus welchem Grund auch immer doch nein sagt, gibts halt enen keinen Arbeitsvertrag.

Aber vielleicht gibt es da jetzt Fallstricke, die ich nicht kenne.

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Danke.

Letztlich wird wohl aber "nur" das Arbeitsgericht darüber entscheiden können, ob so ein AV legitim jst oder nicht!?

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