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Vertrauensarbeit - Überstunden abbauen
XTinaG:
Vertrauensarbeitszeit bedeutet ja lediglich, daß die Ableistung der Arbeitszeit nicht näher überwacht wird. Das führt nicht zwingend dazu, daß Arbeitszeit nicht dokumentiert würde.
Meine Kolleginnen, Kollegen und ich dokumentieren auch unsere Arbeitszeit, sind in der Einteilung jedoch fast völlig frei. Dafür mußten wir eine Vereinbarung unterschreiben, daß Nacht- und Wochenendszuschläge pauschal mit einem Fixbetrag, der sich mit den Tariferhöhungen ändert, abgegolten werden. Wenn ich wegen einer Zusatzaufgabe oder weil jemand fehlt, begründbar mehr Arbeitszeit brauchen werde, lasse ich mir die Arbeitsstunden anordnen. Das werden dann womöglich Überstunden. Betrieblich vereinbart können wir bis zu 60 Stunden, die keine Überstunden oder Mehrarbeit sind, mit ins nächste Kalenderjahr nehmen. Der Rest wird ausgezahlt oder kann, wenn vereinbart, auf ein Langzeitkonto gebucht werden.
Poggeliese:
--- Zitat von: TVLer am 22.11.2021 09:35 ---Hallo zusammen,
ich bin an einer Uni in E9a (TV-L) angestellt. Wir haben seit mehr als einem Jahr nun Vertrauensarbeit geregelt.
Zuvor haben wir Stempeluhren verwendet, um unsere Arbeitszeiten zu erfassen.
Mittlerweile wird die Vertrauensarbeit nur noch als "sonstige Abwesenheit" in unserem SAP-System wöchentlich gebucht.
Natürlich kann man sich durch Home Office ein bisschen die Zeit selbst einteilen, allerdings kommt es ja doch hier und da vor, dass man mehr Stunden ableisten muss. Bei einem Stempelsystem kann man ja im SAP ganz einfach die Überstunden sehen. Nun ist das aktuell nicht möglich. Mittlerweile haben sich bei mir auch ein paar Überstunden (ca. 25) angesammelt.
Ich wollte mal fragen, wie das bei anderen Dienststellen geregelt ist bzgl. Mehrarbeit trotz Vertrauensarbeit. Wie notiert ihr die Überstunden und wie könnt ihr die ggf. wieder abbauen? Reicht es eurem Vorgesetzten, wenn ihr eure Notizen vorlegt?
Vielen Dank und viele Grüße
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Bei meiner vorherigen Arbeitsstelle (ebenfalls Uni) gab es auch Vertrauensarbeitszeit. Es wurde dem Vorgesetzten lediglich vorgelegt, weshalb Überstunden erbracht werden mussten, dann wurde es abgezeichnet und und die Zeit erfasst...
WasDennNun:
--- Zitat von: Poggeliese am 23.11.2021 07:37 ---Bei meiner vorherigen Arbeitsstelle (ebenfalls Uni) gab es auch Vertrauensarbeitszeit. Es wurde dem Vorgesetzten lediglich vorgelegt, weshalb Überstunden erbracht werden mussten, dann wurde es abgezeichnet und und die Zeit erfasst...
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Wenn es Überstunden gewesen sind, dann wurde sie auch entsprechend vergütet?
Es wird ja immer wieder gerne zwischen Arbeit die über dem Stundensoll liegen und auf einem Zeitkonto verwaltet werden und tariflichen Überstunden die Begrifflichkeiten durcheinander geworfen.
Poggeliese:
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Wenn es Überstunden gewesen sind, dann wurde sie auch entsprechend vergütet?
Es wird ja immer wieder gerne zwischen Arbeit die über dem Stundensoll liegen und auf einem Zeitkonto verwaltet werden und tariflichen Überstunden die Begrifflichkeiten durcheinander geworfen.
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es wurden die Überstunden abgebummelt, nicht vergütet.
TVLer:
--- Zitat von: Poggeliese am 23.11.2021 10:00 ---es wurden die Überstunden abgebummelt, nicht vergütet.
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Richtig, war bei mir genauso. Ich kenne es von Unis/Hochschulen nicht, dass Überstunden gesondert ausgezahlt werden. Die werden eigentlich nur mit Freizeit abgebummelt.
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