Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Lohnfortzahlung während Quarantäne wegen einer Coronainfektion

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WasDennNun:

--- Zitat von: sebbo83 am 23.11.2021 14:14 ---Ansonsten gilt seit 01.11.2021 für Personen welche ab 01.11.2021 in Q. gesetzt werden:

--- End quote ---
Galt mWn auch schon vorher. Bzw. schon vor Corona. Ist jetzt nur klarer und deutliche dargestellt worden.
Damit es auch alle verstehen.

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