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Lohnfortzahlung während Quarantäne wegen einer Coronainfektion

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WasDennNun:

--- Zitat von: sebbo83 am 22.11.2021 16:09 ---ungeimpfte ab den 01.11.2021 erhalten keine Entschädigung wenn sie am oder nach dem 1.11.2021 in Q.

--- End quote ---
Das war durchaus auch schon vorher möglich.
Auch wenn man in Q gekommen ist, weil man "ohne Not" in ein Hochrisikoland gereist ist und nach Rückkehr in Q muss, dann konnte schon seit längerem die Entschädigung versagt werden.
Da hat sich am Gesetz nicht so viel geändert.

Sachbearbeiterin2014:
Auf der Seite der Bundesregierung heißt es: Wer jedoch ab Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall - auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/entschaedigung-quarantaene-1962432

Ist auch schön, dass ein Unterschied bei Beamten und Angestellten gemacht wird. Ein ungeimpfter Beamter bekommt sein Geld auf jeden Fall…

Durch den positiven Test durfte der Arzt keine Krankschreibung ausstellen mit der Aussage: Die Anordnung zur Absonderung wegen der Infektion ist maßgebend und gilt als AU-Bescheinigung.

XTinaG:
Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, ist das auch durch ärztliche Bescheinigung zu bestätigen. Die Anordnung zur Absonderung steht in keinem Zusammenhang zu einer Arbeitsunfähigkeit.

WasDennNun:

--- Zitat von: Sachbearbeiterin2014 am 23.11.2021 06:54 ---Durch den positiven Test durfte der Arzt keine Krankschreibung ausstellen mit der Aussage: Die Anordnung zur Absonderung wegen der Infektion ist maßgebend und gilt als AU-Bescheinigung.

--- End quote ---
Wenn man das schriftlich vom Arzt hat, dann kann man den ja evtl. auf Schadensersatz verklagen.
Eine AU ist eine AU ist eine AU. Egal warum.

und wenn man bei positive Test keine AU bekommt, dann war man nicht AU, sondern nur infiziert, wodurch man ja nicht AU ist.
und wenn der Arzt einem keine AU ausstellt, weil man mit 40 Fieber wegen Corona im Bett liegt, dann muss man den Arzt verklagen.

sebbo83:

--- Zitat von: WasDennNun am 23.11.2021 08:09 ---
--- Zitat von: Sachbearbeiterin2014 am 23.11.2021 06:54 ---Durch den positiven Test durfte der Arzt keine Krankschreibung ausstellen mit der Aussage: Die Anordnung zur Absonderung wegen der Infektion ist maßgebend und gilt als AU-Bescheinigung.

--- End quote ---
Wenn man das schriftlich vom Arzt hat, dann kann man den ja evtl. auf Schadensersatz verklagen.
Eine AU ist eine AU ist eine AU. Egal warum.

und wenn man bei positive Test keine AU bekommt, dann war man nicht AU, sondern nur infiziert, wodurch man ja nicht AU ist.
und wenn der Arzt einem keine AU ausstellt, weil man mit 40 Fieber wegen Corona im Bett liegt, dann muss man den Arzt verklagen.

--- End quote ---

Genauso.
Der einzige offizielle Weg einen Verdienstausfall zu vermeiden ist die Krankschreibung eines Arztes. Dazu muss man jedoch an C. soweit erkrankt sein, dass eine AU vorliegt.
Ansonsten gilt seit 01.11.2021 für Personen welche ab 01.11.2021 in Q. gesetzt werden:
geimpft = Entschädigung via IfSG
ungeimpft ≠ Ablehnung des Antrags, keine Entschädigung via IfSG

Ganz einfach.

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