Nein.
Ist man früher aus der BAT IVb ohne Bewährungsaufstieg in die EG9 ohne Endstufe 6 übergeleitet worden, findet man sich nun in der EG9a wieder.
Mit Bewährungsaufstieg wäre man in die EG9 inkl. Endstufe 6 übergeleitet worden und fände sich nun in EG9b wieder.
Das Entgelt der EG9a Stufe 6 entspricht auch heute noch nahezu dem der EG9b Stufe 5. Mit Ablauf der 5 Jahre in der EG9a Stufe 5 wirst Du also in die Endstufe 6 gelangen, welcher der alten EG9 Stufe 5 bzw. der heutigen EG9b Stufe 5 entspricht. Am Ende hast Du also nicht mehr oder weniger.