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VBL Zwang

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Bastel:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.11.2021 13:12 ---
--- Zitat von: Johann am 30.11.2021 11:35 ---Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.

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Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

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Auch wenn Google nicht zitierfähig ist...

Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss

Johann:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.11.2021 13:12 ---
--- Zitat von: Johann am 30.11.2021 11:35 ---Derzeit habe ich für meine Altersvorsorge nur drei Säulen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und eine teilweise selbstgenutzte Immobilie mit 4 Wohneinheiten. Das Haus konnte ich einem Elternteil unter derzeit üblichem Marktwert abkaufen, hatte dadurch als Nebenkosten auch nur Notar + Grundbuchkosten und den Kaufpreis habe ich zu 100% günstig als Volltilger finanzieren können. Aufgrund der extrem geringen Nebenkosten (1,7%) und 100%-Finanzierung ist die Eigenkapitalrendite hier natürlich astronomisch.

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Olalla, und die Grunderwerbssteuer? Unterschlagen?

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Da gilt das, was Bastel schreibt:

--- Zitat von: Bastel am 30.11.2021 13:35 ---Pauschal lässt sich sagen, dass bei Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss

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Wenn du mit deinen Kindern, Eltern oder (Ur-)Großeltern Grund handelst, fällt keine Grunderwerbsteuer an, da man in gerader Linie miteinander verwandt ist und es da Ausnahmen gibt. Mindestens in Niedersachsen ist es so.

Deshalb würde es sogar Sinn machen, wenn man bspw. Omas Haus noch abkauft, während sie noch lebt, weil man sonst für den Anteil, der bspw. an Onkel und Tante geht, Grunderwerbsteuer zahlen muss. Ist gerade auch eine Überlegung, die ich habe, weil genau dieser Fall voraussichtlich in den nächsten Jahren eintreten wird. Onkel, Tante und Vater würden das Haus eh veräußern wollen, weil alle drei interessanterweise Schulden haben und kurz vor der Rente stehen. Und für mich würde es sich lohnen, weil ich wahrscheinlich zum Einen einen Familienrabatt kriegen und zum anderen Grunderwerbsteuer sparen würde. Das Problem dabei ist nur, dass meine restliche Familie nicht so sehr wirtschaftlich denkt und ich nicht weiß, wie es bei denen ankommt, wenn ich mir Gedanken über Profit im Zusammenhang mit dem Ableben meiner Oma mache.  ;D

BAT:
Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".

Organisator:

--- Zitat von: BAT am 30.11.2021 14:14 ---Die Grunderwerbssteuer für selbstbewohntes Wohneigentum gehört wieder abgeschafft.

Man bemüht sich staatlicherseits mit 100en Fördermöglichkeiten für das Altern, aber das naheliegendste wird noch "sanktioniert".

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Dann aber auch die Grundsteuer. Warum soll wohnen besteuert werden?

BAT:

--- Zitat von: Organisator am 30.11.2021 14:34 ---
Dann aber auch die Grundsteuer. Warum soll wohnen besteuert werden?

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Wo wäre das in dieser Absolutheit - im Gegensatz zum Erwerb - der Fall?

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