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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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lotsch:

--- Zitat von: derSchorsch am 03.11.2023 04:23 ---Wie ist denn mit den letzten drei Jahren umzugehen? Für diese gab es ja vom LfF jeweils Schreiben, dass Widersprüche nicht erforderlich sind (Verzicht auf die Erfordernis der Geltendmachung). Wie kann man evtl. Ansprüchen aus diesen Jahren noch sichern?

--- End quote ---
Ich würde an deiner Stelle noch dieses Jahr Widerspruch für die Jahre 2020-2023 einlegen und auf die LfF-Schreiben (Verzicht auf Erfordernis der Geltendmachung) hinweisen.

Juli69:
Guten Tag! Jetzt muss ich nochmals nachfragen: Hat man überhaupt keine Chance, Nachzahlungen zu erhalten, wenn man keinen Widerspruch eingelegt hat? Ich habe 4 Kinder und gerade deshalb nie Zeit gehabt nachzuforschen, ob mein Dienstherr mich rechtmäßig bezahlt. Das ist doch eine einzige große Frechheit!
Liebe Grüße Birgit

bodo:
Das würde mich auch sehr interessieren...
Um mich herum kriegen einige Kollegen jetzt relativ hohe Nachzahlungen, ich dachte für 2020-2023 war die Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung aufgehoben. Gilt das Bayernweit und auch für die Kommunen, oder betrifft das diese nicht?

lotsch:

--- Zitat von: bodo am 05.11.2023 19:30 ---Das würde mich auch sehr interessieren...
Um mich herum kriegen einige Kollegen jetzt relativ hohe Nachzahlungen, ich dachte für 2020-2023 war die Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung aufgehoben. Gilt das Bayernweit und auch für die Kommunen, oder betrifft das diese nicht?

--- End quote ---

Wie gesagt, würde ich für die Jahre 2020-2023 Widerspruch einlegen.

bodo:
Ja, das wäre der Plan. Aber gilt das LFF Schreiben denn auch automatisch für Kommunen?

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