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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
lotsch:
--- Zitat von: bodo am 05.11.2023 20:51 ---Ja, das wäre der Plan. Aber gilt das LFF Schreiben denn auch automatisch für Kommunen?
--- End quote ---
Nein, Bodo, das ist leider nicht so. Das Schreiben betrifft unmittelbar, ausschließlich die Beamten des Freistaats Bayern. Ich habe trotzdem Widerspruch eingelegt und auf die Fürsorgepflicht und die Gleichbehandlungspflicht hingewiesen. Falls das abgelehnt wird, muss dies eben auch gerichtlich überprüft werden. Manche Kommunen, wie die Stadt München, haben die Gleichbehandlung bezüglich der zeitnahen Geltendmachung nachträglich bekannt gemacht. Kommunen können also nachträglich den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung gewähren. Da es sich um eine Kann-Entscheidung handelt, müsste deine Kommune nach pflichtgemäßen Ermessen begründen, warum sie den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung nicht gewährt. Das dürfte angesichts von Gleichbehandlung, Fürsorgepflicht und dem Umstand, dass viele andere Gemeinden den Verzicht gewähren schwierig sein, und wäre mit Widerspruch und Klage anfechtbar.
bodo:
Danke.
Also einfach mal probieren und schauen was passiert.
Klageweg ist ja dann immer noch möglich.
bodo:
Haben jetzt (trotz Kommune) doch eine Berechnung der OFZ-Nachzahlung erhalten.
Einige haben für 2023 die Differenz des OFZ lt. Anlage 5 und Anlage 11 + SZ-Anteil erhalten und für 2020-2022 nichts, da für 2020-2022 OFZ lt. Anlage 11 als Berechnungsgrundlage genommen wurde und dort dann natürlich 0€ rauskamen.
Andere haben für alle 4 Jahre Nachzahlungen erhalten. Laut Personalamt ist es aber unabhängig vom eingelegten Widerspruch. Schon seltsam, oder?
Zugroaster:
--- Zitat von: bodo am 06.11.2023 12:56 ---Haben jetzt (trotz Kommune) doch eine Berechnung der OFZ-Nachzahlung erhalten.
Einige haben für 2023 die Differenz des OFZ lt. Anlage 5 und Anlage 11 + SZ-Anteil erhalten und für 2020-2022 nichts, da für 2020-2022 OFZ lt. Anlage 11 als Berechnungsgrundlage genommen wurde und dort dann natürlich 0€ rauskamen.
Andere haben für alle 4 Jahre Nachzahlungen erhalten. Laut Personalamt ist es aber unabhängig vom eingelegten Widerspruch. Schon seltsam, oder?
--- End quote ---
So ganz schlau werde ich aus deinem Text nicht, aber:
Das ist keine pauschale Nachzahlung, man muss auch betroffen sein. Wenn einem keine Nachzahlung zusteht, ist auch nichts nachzuzahlen. Ob das bei dir der Fall ist weißt nur du. ;)
Surfer:
Hallo Zusammen,
wollte jetzt meinen Widerspruch für das Jahr 2023 und 2020 bis einschließlich 2022 einreichen. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter beim LfF ist der Adressat das LfF. Ist dies korrekt für einen Regierungsbeamten, Bayern ?
Herzlichen Dank
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