Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505806 times)


KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1261 am: 03.12.2023 12:55 »
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-finanzminister-fueracker/

Wirklich wahnsinnig aufschlussreich..... ;D

Es wurde praktisch nichts gesagt, trotzdem sagt das Bild viel aus. Nachtigall freut sich etwas untertänig über das Bild mit dem Minister und hofft auf den nächsten Karriereschritt. Der Minister weiß, dass er den Herrn Nachtigall in der Hand hat, man ist ja bei der CSU und der Herr Nachtigall weiß, dass er schön brav sein muss, wenn er mal einen besseren Job will, vielleicht Staatssekretär. Dafür veröffentlicht der Nachtigall auch keine Informationen über die verfassungswidrige Alimentation und keinen Musterwiderspruch. Dann kann sich der Herr Minister auch nächstes Jahr im Ausschuss wider rühmen, dass es in Bayern sehr wenig Widersprüche gab.

Mich irritiert, dass die vielen Mitgliedsverbände des BBB auch alle so still sind.
Hat eigentlich schon jemand bei seinem BBB-Verband um Rechtsschutz ersucht? Fände spannend, wie darauf reagiert wird.

Ich habe bei einem Unterverband des BBB einen Antrag auf Rechtschutz wegen Klage gegen die Neuausrichtung des Orts- und Familienzuschlags gestellt. Bislang ist der Stand der Dinge, dass zunächst mit dem Dachverband, sprich dem BBB, sowie weiteren Mitgliedsgewerkschaften des BBB, das weitere Vorgehen in der Sache besprochen wird. Sobald die Entscheidung hinsichtlich der Vorgehensweise vorliegt, will man mich darüber informieren.


Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1262 am: 04.12.2023 07:43 »
Natürlich gibt es ein eigenes Klagerecht, Widerspruch kannst du ja auch selbst einlegen... :o

Powernapster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1263 am: 04.12.2023 08:28 »
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Danke für den Link. Das Muster scheint gut zu sein.
Aber nochmal kurz zum Verständnis. Ergibt es Sinn, diesen Widerspruch erst für den Zeitraum ab Januar 2023 einzulegen?
Was ist mit den Jahren davor? Ist der Zug abgefahren? In Bayern wurde doch für den Zeitraum seit dem Jahr 2020 auf "das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung" verzichtet.
Sollte man dennoch auch für diese Jahre, als 2020-2022 (jetzt noch) Widerspruch einlegen und ist dies überhaupt noch möglich?

Vielen Dank.

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1264 am: 04.12.2023 08:35 »
Natürlich gibt es ein eigenes Klagerecht, Widerspruch kannst du ja auch selbst einlegen... :o

Die Frage war, ob die Verbände/Gewerkschaften ein Klagerecht haben. Die erhalten ja keine Besoldung.
Du meintest, es sind Musterklagen in Vorbereitung. Wie sehen die aus? Wie läuft das ab?

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1265 am: 04.12.2023 08:39 »
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Danke für den Link. Das Muster scheint gut zu sein.
Aber nochmal kurz zum Verständnis. Ergibt es Sinn, diesen Widerspruch erst für den Zeitraum ab Januar 2023 einzulegen?
Was ist mit den Jahren davor? Ist der Zug abgefahren? In Bayern wurde doch für den Zeitraum seit dem Jahr 2020 auf "das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung" verzichtet.
Sollte man dennoch auch für diese Jahre, als 2020-2022 (jetzt noch) Widerspruch einlegen und ist dies überhaupt noch möglich?

Vielen Dank.

Deine Fragen kann dir zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich niemand beantworten.

Ich werden für jedes der genannten Jahre einen separaten Widerspruch einlegen und mich bei den Widersprüchen für 2020, 2021, 2022 auf die Schreiben des FMS beziehen.

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1266 am: 06.12.2023 13:10 »
Ich werde definitiv noch Widerspruch gegen meine Besoldung ab 2020 einlegen.
Die Frage ist, wie?! Gesammelt für jedes Jahr, oder wirklich über den Mitarbeiterservice Bayern für jeden Monat einzeln? Das wäre zwar nur Copy&Paste, aber schon immer noch ziemlich umständlich.

Gilt hier der Grundsatz, dass der Wille erkennbar sein muss, oder muss man formell wirklich für jeden Monat widersprechen?

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1267 am: 06.12.2023 15:34 »
Nicht jeder Monat... Für jedes einzelne Jahr!

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1268 am: 06.12.2023 15:35 »
Ich werde definitiv noch Widerspruch gegen meine Besoldung ab 2020 einlegen.
Die Frage ist, wie?! Gesammelt für jedes Jahr, oder wirklich über den Mitarbeiterservice Bayern für jeden Monat einzeln? Das wäre zwar nur Copy&Paste, aber schon immer noch ziemlich umständlich.

Gilt hier der Grundsatz, dass der Wille erkennbar sein muss, oder muss man formell wirklich für jeden Monat widersprechen?

Meiner Meinung nach kannst du schreiben für die Jahre 2020-2023. Du kannst ja noch erwähnen, dass der Freistaat Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung für die Jahre 2020-2022 verzichtet hat.

Surfer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1269 am: 07.12.2023 12:17 »
In welchem zeitlichen Abstand bekommt man eine Bestätigung vom Eingang des Widerspruchs, online eingereicht. Die PDF habe ich mir mit samt Anhang gesichert.....
Widerspruch 2020 bis einschließlich 2022 geht am Wochenende raus.

#LG

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1270 am: 08.12.2023 09:01 »
Bei mir kam die Bestätigung etwa 3-4 Wochen später

Illunis

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1271 am: 08.12.2023 16:23 »
https://www.youtube.com/watch?v=1F28pz0QUI0&t=1913s

28.11. | Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Bayerischer Landtag

Sehr interessanter Live Mitschnitt des Ausschusses. Für alle die im Freistaat Bayern beschäftigt sind.

Schade, dass es schon gelöscht ist. Das Zitat, dass die Besoldung ja unbezahlbar wäre, hat nicht zufällig jemand gesichert?  ;D

limven

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1272 am: 10.12.2023 19:58 »
Hab am 26.11. mit dem Musterschreiben vom Bdk Online über den Mitarbeiterservice für die Jahre 2020 - 2023 Widerspruch eingelegt.
Am 28.11. wurde folgende Antwort verfasst:

"Ihr Schreiben vom 26.11.2023 mit Antrag auf Amtsangemessene Alimentation ist am 26.11.2023 über den Mitarbeiterservice Bayern eingegangen.

Hinweis:
Aufgrund der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ist ein Widerspruch frühestens für das Jahr 2023 möglich"


derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1273 am: 10.12.2023 20:50 »
Hab am 26.11. mit dem Musterschreiben vom Bdk Online über den Mitarbeiterservice für die Jahre 2020 - 2023 Widerspruch eingelegt.
Am 28.11. wurde folgende Antwort verfasst:

"Ihr Schreiben vom 26.11.2023 mit Antrag auf Amtsangemessene Alimentation ist am 26.11.2023 über den Mitarbeiterservice Bayern eingegangen.

Hinweis:
Aufgrund der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ist ein Widerspruch frühestens für das Jahr 2023 möglich"

Was soll denn dieser "Hinweis"? Entweder wird ein Widerspruch abgelehnt oder nicht. Im ersten Fall kann man ja dann dagegen klagen. Aber nur einen Hinweis geben? Hattest du dich auf die Schreiben des Finanzministeriums berufen, in denen auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wurde? Frag doch nochmal nach, wir der Hinweis zu verstehen ist und ob du dagegen vorgehen kannst.

limven

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1274 am: 11.12.2023 18:43 »
Was soll denn dieser "Hinweis"? Entweder wird ein Widerspruch abgelehnt oder nicht. Im ersten Fall kann man ja dann dagegen klagen. Aber nur einen Hinweis geben? Hattest du dich auf die Schreiben des Finanzministeriums berufen, in denen auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wurde? Frag doch nochmal nach, wir der Hinweis zu verstehen ist und ob du dagegen vorgehen kannst.

Gute Frage, nächste Frage.
Ich hab heute (wieder Online) Nachgefragt, bin gespannt was als Antwort kommt.
Ein Kollege hat ein identisches Schreiben erhalten.