Ich werde definitiv noch Widerspruch gegen meine Besoldung ab 2020 einlegen.
Die Frage ist, wie?! Gesammelt für jedes Jahr, oder wirklich über den Mitarbeiterservice Bayern für jeden Monat einzeln? Das wäre zwar nur Copy&Paste, aber schon immer noch ziemlich umständlich.
Gilt hier der Grundsatz, dass der Wille erkennbar sein muss, oder muss man formell wirklich für jeden Monat widersprechen?