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[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern

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Muenchner82:
Bei mir kam die Bestätigung etwa 3-4 Wochen später

Illunis:

--- Zitat von: simon1979 am 29.11.2023 15:21 ---https://www.youtube.com/watch?v=1F28pz0QUI0&t=1913s

28.11. | Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Bayerischer Landtag

Sehr interessanter Live Mitschnitt des Ausschusses. Für alle die im Freistaat Bayern beschäftigt sind.

--- End quote ---

Schade, dass es schon gelöscht ist. Das Zitat, dass die Besoldung ja unbezahlbar wäre, hat nicht zufällig jemand gesichert?  ;D

limven:
Hab am 26.11. mit dem Musterschreiben vom Bdk Online über den Mitarbeiterservice für die Jahre 2020 - 2023 Widerspruch eingelegt.
Am 28.11. wurde folgende Antwort verfasst:

"Ihr Schreiben vom 26.11.2023 mit Antrag auf Amtsangemessene Alimentation ist am 26.11.2023 über den Mitarbeiterservice Bayern eingegangen.

Hinweis:
Aufgrund der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ist ein Widerspruch frühestens für das Jahr 2023 möglich"

derSchorsch:

--- Zitat von: limven am 10.12.2023 19:58 ---Hab am 26.11. mit dem Musterschreiben vom Bdk Online über den Mitarbeiterservice für die Jahre 2020 - 2023 Widerspruch eingelegt.
Am 28.11. wurde folgende Antwort verfasst:

"Ihr Schreiben vom 26.11.2023 mit Antrag auf Amtsangemessene Alimentation ist am 26.11.2023 über den Mitarbeiterservice Bayern eingegangen.

Hinweis:
Aufgrund der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ist ein Widerspruch frühestens für das Jahr 2023 möglich"

--- End quote ---

Was soll denn dieser "Hinweis"? Entweder wird ein Widerspruch abgelehnt oder nicht. Im ersten Fall kann man ja dann dagegen klagen. Aber nur einen Hinweis geben? Hattest du dich auf die Schreiben des Finanzministeriums berufen, in denen auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wurde? Frag doch nochmal nach, wir der Hinweis zu verstehen ist und ob du dagegen vorgehen kannst.

limven:

--- Zitat von: derSchorsch am 10.12.2023 20:50 ---Was soll denn dieser "Hinweis"? Entweder wird ein Widerspruch abgelehnt oder nicht. Im ersten Fall kann man ja dann dagegen klagen. Aber nur einen Hinweis geben? Hattest du dich auf die Schreiben des Finanzministeriums berufen, in denen auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wurde? Frag doch nochmal nach, wir der Hinweis zu verstehen ist und ob du dagegen vorgehen kannst.

--- End quote ---

Gute Frage, nächste Frage.
Ich hab heute (wieder Online) Nachgefragt, bin gespannt was als Antwort kommt.
Ein Kollege hat ein identisches Schreiben erhalten.

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