Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507053 times)

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #285 am: 21.09.2022 18:51 »
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #286 am: 21.09.2022 19:07 »
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung


was wird schon drin stehen? eine hervorragende Leistung der Landesregierung trotz knapper(er) Kassen, die Verdienste der Beamten wurden ausreichend gewürdigt....Gut durchdacht, familienfreundlich  Bla..Bla Bla

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #287 am: 21.09.2022 19:16 »
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung


was wird schon drin stehen? eine hervorragende Leistung der Landesregierung trotz knapper(er) Kassen, die Verdienste der Beamten wurden ausreichend gewürdigt....Gut durchdacht, familienfreundlich  Bla..Bla Bla

Das befürchte ich auch. Dann gibt es nur noch die Möglichkeiten die vor allem SwenTanortsch und weitere Forenmitglieder heute ausgeführt haben.

Tota

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #288 am: 21.09.2022 22:21 »
Mal eine blöde Frage:

Die Stufe V müssen sich ja Ehepartner nicht mehr wie bisher teilen, wie ist es dann mit Stufe 1 (vorherige Stufe 2)

Die bekommt ja derjenige, der das Kindergeld erhält oder wenn derjenige in Elternzeit etc. ist der Ehepartner.

Bekommen aber dann in Zukunft die Stufe V beide und zusätzlich einer die neue Stufe 1?

Beamter

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #289 am: 22.09.2022 09:35 »
Der BBB schweigt und schweigt und schweigt...

Man sollte dem BBB den Link zu diesem Beiträgen ans „Herz“ legen. Aber ob der BBB als mehr oder weniger hauseigener verlängerter Arm dafür taugt?

Beaztley

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #290 am: 22.09.2022 16:16 »
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung


Auf der Facebookseite des BBB wurde in den Kommentaren auf die Stellungnahme des brv hingewiesen. Laut BBB würde man sich mit der Thematik „ganz ausführlich im Fokus“ in den nächsten BBB-Nachrichten beschäftigen. Wir dürfen gespannt sein, was das auch inhaltlich bedeuten wird.

AnToK

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #291 am: 22.09.2022 17:08 »
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung

Auf der Facebookseite des BBB wurde in den Kommentaren auf die Stellungnahme des brv hingewiesen. Laut BBB würde man sich mit der Thematik „ganz ausführlich im Fokus“ in den nächsten BBB-Nachrichten beschäftigen. Wir dürfen gespannt sein, was das auch inhaltlich bedeuten wird.

Es ist doch am Dienstag im Kabinett beschlossen worden. Was soll eine Auseinandersetzung mit dem Thema wenn es schon beschlossen ist. Es wird uns ganz sicher als tolle Erneuerung verkauft.

Beaztley

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #292 am: 22.09.2022 17:43 »
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung

Auf der Facebookseite des BBB wurde in den Kommentaren auf die Stellungnahme des brv hingewiesen. Laut BBB würde man sich mit der Thematik „ganz ausführlich im Fokus“ in den nächsten BBB-Nachrichten beschäftigen. Wir dürfen gespannt sein, was das auch inhaltlich bedeuten wird.

Es ist doch am Dienstag im Kabinett beschlossen worden. Was soll eine Auseinandersetzung mit dem Thema wenn es schon beschlossen ist. Es wird uns ganz sicher als tolle Erneuerung verkauft.

Auch wenn ich deine Befürchtungen im Ergebnis durchaus teile, nur weil das Kabinett einen Gesetzentwurf billigt, ist dieser ja noch lange nicht ohne Änderungen beschlossen. Warten wir mal zumindest noch die erste Lesung ab, bevor wir hier völlig den Kopf in den Sand stecken.

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #293 am: 22.09.2022 18:36 »
Ich glaube er hat Kabinett mit Landtag verwechselt.

emdy

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #294 am: 22.09.2022 18:39 »
Freut euch doch über ein so offensichtlich verfassungswidriges Gesetz.  Dagegen wird dann geklagt und es erfolgt ein Beschluss des BVerfG, explizit zur Bayerischen Besoldungsgesetzgebung. Mit jedem weiteren Beschluss (gerade auch zur A-Besoldung) werden weitere vermeintliche Schlupflöcher geschlossen. Bis am Ende alles ausdrücklich verboten ist, was heute noch vermeintlich möglich ist. Ich sage deshalb vermeintlich, weil aus der Gesamtheit der bisherigen Rechtsprechung zur Besoldungsgesetzgebung bereits heute klar ist, dass ohne Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges (Grundgehalt) keine mit der Verfassung in Einklang stehende Besoldung erzielt werden kann.

Ohne einen solchen expliziten Beschluss sind verfassungskonforme Besoldungsgesetze nicht zu erwarten.

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #295 am: 22.09.2022 19:55 »
Die Frage ist, wer das noch in seiner Dienstzeit erleben wird.
Bis da neue Urteile gesprochen werden und umgesetzt sind, werden wieder 10 Jahre vergehen....

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #296 am: 23.09.2022 06:37 »
Ich für meinen Teil muss wohl noch 30- 35 Jahre Arbeiten.  :'( :o

Bis dahin hoffe ich doch, dass es ein Paar Urteile gibt  ;D

AnToK

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #297 am: 23.09.2022 07:54 »
Ich glaube er hat Kabinett mit Landtag verwechselt.
;


Nein hat Sie  ;) nicht. Ich glaube nur nicht daran dass es Änderungen geben wird, sondern im Landtag ebenfalls möglichst lautlos durchgewunken wird.

R Go

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #298 am: 23.09.2022 08:20 »
Für die Plenarsitzung am 27.September ist das Thema nicht als TOP angeführt... scheint wohl doch weniger wichtig bzw. eilig für die Politik zu sein *räusper*  :-\

https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/

Beaztley

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #299 am: 23.09.2022 10:13 »
Freut euch doch über ein so offensichtlich verfassungswidriges Gesetz.  Dagegen wird dann geklagt und es erfolgt ein Beschluss des BVerfG, explizit zur Bayerischen Besoldungsgesetzgebung. Mit jedem weiteren Beschluss (gerade auch zur A-Besoldung) werden weitere vermeintliche Schlupflöcher geschlossen. Bis am Ende alles ausdrücklich verboten ist, was heute noch vermeintlich möglich ist. Ich sage deshalb vermeintlich, weil aus der Gesamtheit der bisherigen Rechtsprechung zur Besoldungsgesetzgebung bereits heute klar ist, dass ohne Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges (Grundgehalt) keine mit der Verfassung in Einklang stehende Besoldung erzielt werden kann.

Ohne einen solchen expliziten Beschluss sind verfassungskonforme Besoldungsgesetze nicht zu erwarten.

Auch wenn du damit durchaus richtig liegen könntest, befürchte ich vielmehr, dass sich dieses Katz-und-Maus-Spiel noch Jahrzehnte hinziehen könnte und der Schaden für den öffentlichen Dienst immer weiter zunehmen würde. Denn seien wir mal ehrlich, BVerfG-Entscheidungen hin oder her, schon die aktuelle Entwürfe bewegen sich teilweise so absurd weit weg von den Vorgaben des BVerfG, dass für mich nicht absehbar wäre, ab welchem Punkt der Gesetzgeber umschwenken und plötzlich zur Vernunft kommen sollte, wenn ihm das aktuelle Vorgehen Milliarden pro Jahr spart und das BVerfG dem Verschlimmbessern mit dem sich der Gesetzgeber weiter dumm stellen und vorgeben kann, er versuche ja alles konform und richtig zu machen, keinen Riegel vorschiebt.

Und ein solcher Riegel kann mMn nur zwei Gestalten haben:
Entweder gelangt das BVerfG zeitnahe zu der Erkenntnis, dass sich die Besoldungsgesetzgeber ganz bewusst seinen Vorgaben zu entziehen versuchen und macht deutlich, dass es den Gesetzgeber ab Punkt xy und insb. auch aufgrund der geführten Nachweise durch die landeseigenen wissenschaftlichen Dienste und Experten klar sein musste, dass die Gesetze verfassungswidrig sind und daraus resultiert, dass sich die Länder nicht mehr auf eine haushaltsnahe Geltendmachung berufen dürfen. Ihnen muss - so könnte es das BVerfG ausdrücken - bewusst sein, in welcher Höhe nach den weitgehend Präzisen Kriterien des BVerfG eine Unteralimentation vorliegt, womit bereits vorab und im jeweiligen Haushaltsjahr feststellbar bleibt, wie hoch der genaue Finanzbedarf zur Wiederherstellung einer angemessenen Alimentation ist. Ich glaube erst dann und in Panik vor den horrenden Nachzahlungspflichten, die dann gegenüber jedermann bestehen würden und nicht nur gegenüber den paar Beamten, die sich hinreichend widersetzt haben, würde man eine zügige Anpassung des Gefüges sehen.

Alternativ würde ich es spannend finden, wenn man vor dem BVerfG die Frage aufwerfen würde, wie weit ein gegenseitiges Treueverhältnis reicht, wenn der Dienstherr seiner höchsten Verpflichtung in Form der Fürsorgepflicht in Gestalt der amtsangemessenen Alimentation aus diesem Treueverhältnis nicht hinreichend nachkommt und wie weit im Umkehrschluss für diese Dauer der Beamte seinerseits noch zur Treue verpflichtet werden darf. Ich halte es für durchaus absehbar zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die Treuepflichten des Beamten (allenvoran das Streikverbot als Kehrseite der Verpflichtung des Dienstherren zur angemessenen Alimentation) solange ebenfalls nicht bestehen, solange der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und dem Beamten sogar sein Streikrecht zuzubilligen, um das gegenseitige Treueverhältnis und die ordentliche Fürsorge durch den Dienstherren durchzusetzen.