Nachdem die ersten Stellungnahmen vereinzelter Beteiligter bereits mit fadenscheinigen Floskeln "abgebügelt" worden sind (siehe vorherige Beiträge) und das Kabinett den Entwurf bereits abgesegnet hat, kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass jetzt noch zählbare Änderungen eingearbeitet werden.
Das kann ich bestätigen: Bisherige Einwendungen - von mehreren kompetenten Stellen - sind vom Finanzministerium (von der Leitung bis hin zu den partei-nahen Sachbearbeitern) mit der CSU-eigenen Selbstherrlichkeit und Kritikunfähigkeit "abgebügelt" worden:
1. Das pauschal unterstellte
fünfstellige Partner-Einkommen sei als "gewisse Pauschalierung" notwendig. Die Einkommensgrenze wurde aus dem Beihilferecht übernommen. Seltsam ist dabei für jeden vernunftbegabten Menschen die fehlende KONSEQUENZ: Ein Ehegatte UNTERHALB der Einkommensgrenze bekommt Beihilfe; ein Ehegatte OBERHALB der Einkommensgrenze bekommt keine Beihilfe. So eine Unterscheidung müsste dann auch beim Familienzuschlag greifen! Aber nein: Es gibt ein pauschal unterstelltes Partner-Einkommen, aber keine daraus folgende Differenzierung! Ehepartner OBERHALB wie UNTERHALB der Einkommensgrenze bedeuten den gleichen Familienzuschlag. Daher handelt es sich nicht um eine "gewisse Pauschalierung", sondern um sachwidrige Willkür (obwohl der Gesetzgeber angeblich eine bedarfsorientierte Alimentation bezweckt).
2. Ebenso wurde zugegeben, dass
Neuzugänge "in gewissem Maße niedriger besoldet" werden. Diese niedrigere Besoldung sei aber trotzdem eine angemessene Alimentation. Wegen der (teilweise vorhandenen) Verbesserungen ergebe sich INSGESAMT eine systemische Verbesserung, vor deren Hintergrund die Verschlechterungen hinzunehmen seien.
3. Das Finanzministerium behauptet, dass bei ledigen Beamten das
Grundgehalt ausreichend sei für die Lebenshaltung. Genau dies wird im Gesetzentwurf aber nicht nachgewiesen. Es wurde lediglich eine Vergleichsberechnung anhand der Vier-Personen-Familie vorgenommen (wozu eigentlich, wenn der Gesetzgeber dieses Modell ablehnt?). Aus meiner Sicht müsste die Staatsregierung ihre Behauptung rechnerisch belegen (also ob ein Beamter in A3 Stufe 1 [oder übrigens ein Empfänger der Mindestversorgung] in München 15 % über Hartz IV liegt).
4. Ein (durch die Reform entstehender) dauerhaft
höherer Verwaltungsaufwand wurde vom Finanzministerium allerdings ausdrücklich zugegeben (wohingegen im Gesetzentwurf weiterhin explizit von deutlichen Erleichterungen gesprochen wird = CSU-Propaganda).