Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507048 times)

Tota

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #360 am: 06.10.2022 15:22 »
Ich kapier es immer noch nicht...

Gibt es jetzt wenn man verheiratet ist und z.B. ein Kind hat Stufe V und zusätzlich Stufe 1?

Es heißt es wird ja nicht mehr aufeinander aufgebaut. Früher war es ja Stufe 1 verheiratet oder mit Kind halt dann Stufe 2.

Hat also aufgebaut...wenn dem so wäre, wäre es definitiv eine Verbesserung, insbesondere da Stufe V im Fall der Fälle nicht mehr geteilt werden muss.

Ludwig2

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #361 am: 06.10.2022 15:34 »
in dem Dokument steht:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d6156be1f8c2ac26b35f8/download/Bayern%20info%201-22.pdf

"Die Stufen bauen nicht mehr aufeinander auf. Die Zuordnung erfolgt nur
zu einer Stufe. In der Stufe V entfällt die Konkurrenzregelung, d. h. Ehegatten/Lebenspartnerschaften können die Zulage zweimal erhalten. Für
Versorgungsempfänger*innen werden die Regelungen entsprechend
übernommen."


ab dem Dritten Kind wird dann wie in der Tabelle geschrieben zzgl. der Betrag gewährt - Was aber im endeffekt dem Alten System entspricht...
Hier die Aktuellen Zahlen ab 2023
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d5e9c18286a02d1894677/download/Flyer-Amtsangemessene_Alimentation-A3-verdi.pdf


Tota

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #362 am: 06.10.2022 15:56 »
Ja das widerspricht sich doch.

Sagen wir beide sind Beamte, verheiratet und haben ein Kind.
Bisher ist es so derjenige, der Kindergeld bekommt bekommt den Familienzuschlag. Die aktuelle Stufe 1 gibt es aber nicht on top, sondern der mit dem Kindergeld bekommt eben Stufe 2. (1 Kind)

Jetzt folgt die Zuordnung zu einer Stufe. Zusätzlich entfällt die Konkurrenzregelgung. Heißt für mich einer müsste Stufe V bekommen wegen verheiratet, dem wird eben das zugeteilt. Der andere mit dem Kindergeld bekommt Stufe 1.

Das ist schon entscheidend, ob es so ist oder wie bisher auch eben.

InVinoVeritas

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #363 am: 06.10.2022 20:33 »
ver.di / DGB Bayern informieren:

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++61e03494-4499-11ed-87c7-001a4a160111

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++1c9f4bd4-449b-11ed-b82f-001a4a160116

Meinungen/Beschwerden etc. bis 23.10.2022 direkt an: alfried.stroel@verdi.de


Danke für die Links. Die Informationen sind sehr konkret. Auch am 12.10. wird der Entwurf noch nicht im Plenum eingebracht.  Frühestens am 27.10. könnte damit die erste Lesung stattfinden.  Ich bin darauf gespannt wie die Positionen der einzelnen Parteien zum Entwurf sein werden und ob überhaupt jemand über die Lippen kommen wird, dass entweder nachgebessert oder weiter verfassungswidrig besoldet wird. Speziell ob jemand die Stellungnahme des BRV gelesen hat...

Diplom Verwaltungswirt

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #364 am: 06.10.2022 20:59 »
Ist der Gesetzentwurf zwischenzeitlich eigentlich irgendwo veröffentlicht?

InVinoVeritas

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #365 am: 06.10.2022 21:34 »
Ich finde ihn weder unter den Drucksachen im Landtag noch unter den Gesetzentwürfen vom auf der stmfh Homepage. Da vermute ich die erste Veröffentlichung vermutlich kurz vor der ersten Lesung.

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe

Südstaatler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #366 am: 07.10.2022 07:57 »
Aktuell haben die Verbände, die im Wege der formellen Beteiligung zu hören sind, bis Anfang November Zeit für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Entwurf vorab veröffentlicht wird. Deshalb ist wohl frühestens im Laufe des Novembers mit einer Veröffentlichung zu rechnen. Nachdem die ersten Stellungnahmen vereinzelter Beteiligter bereits mit fadenscheinigen Floskeln "abgebügelt" worden sind (siehe vorherige Beiträge) und das Kabinett den Entwurf bereits abgesegnet hat, kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass jetzt noch zählbare Änderungen eingearbeitet werden.

domi1972

  • Gast
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #367 am: 07.10.2022 08:46 »
Nachdem die ersten Stellungnahmen vereinzelter Beteiligter bereits mit fadenscheinigen Floskeln "abgebügelt" worden sind (siehe vorherige Beiträge) und das Kabinett den Entwurf bereits abgesegnet hat, kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass jetzt noch zählbare Änderungen eingearbeitet werden.

Das kann ich bestätigen: Bisherige Einwendungen - von mehreren kompetenten Stellen - sind vom Finanzministerium (von der Leitung bis hin zu den partei-nahen Sachbearbeitern) mit der CSU-eigenen Selbstherrlichkeit und Kritikunfähigkeit "abgebügelt" worden:

1. Das pauschal unterstellte fünfstellige Partner-Einkommen sei als "gewisse Pauschalierung" notwendig. Die Einkommensgrenze wurde aus dem Beihilferecht übernommen. Seltsam ist dabei für jeden vernunftbegabten Menschen die fehlende KONSEQUENZ: Ein Ehegatte UNTERHALB der Einkommensgrenze bekommt Beihilfe; ein Ehegatte OBERHALB der Einkommensgrenze bekommt keine Beihilfe. So eine Unterscheidung müsste dann auch beim Familienzuschlag greifen! Aber nein: Es gibt ein pauschal unterstelltes Partner-Einkommen, aber keine daraus folgende Differenzierung! Ehepartner OBERHALB wie UNTERHALB der Einkommensgrenze bedeuten den gleichen Familienzuschlag. Daher handelt es sich nicht um eine "gewisse Pauschalierung", sondern um sachwidrige Willkür (obwohl der Gesetzgeber angeblich eine bedarfsorientierte Alimentation bezweckt).

2. Ebenso wurde zugegeben, dass Neuzugänge "in gewissem Maße niedriger besoldet" werden. Diese niedrigere Besoldung sei aber trotzdem eine angemessene Alimentation. Wegen der (teilweise vorhandenen) Verbesserungen ergebe sich INSGESAMT eine systemische Verbesserung, vor deren Hintergrund die Verschlechterungen hinzunehmen seien.

3. Das Finanzministerium behauptet, dass bei ledigen Beamten das Grundgehalt ausreichend sei für die Lebenshaltung. Genau dies wird im Gesetzentwurf aber nicht nachgewiesen. Es wurde lediglich eine Vergleichsberechnung anhand der Vier-Personen-Familie vorgenommen (wozu eigentlich, wenn der Gesetzgeber dieses Modell ablehnt?). Aus meiner Sicht müsste die Staatsregierung ihre Behauptung rechnerisch belegen (also ob ein Beamter in A3 Stufe 1 [oder übrigens ein Empfänger der Mindestversorgung] in München 15 % über Hartz IV liegt).

4. Ein (durch die Reform entstehender) dauerhaft höherer Verwaltungsaufwand wurde vom Finanzministerium allerdings ausdrücklich zugegeben (wohingegen im Gesetzentwurf weiterhin explizit von deutlichen Erleichterungen gesprochen wird = CSU-Propaganda).

Muenchner82

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 317
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #368 am: 07.10.2022 09:06 »
Leider typische CSU Taktik. Erst nach der schallenden Ohrfeige des Verfassungsgerichtes wird da wirklich was passieren, davor sonnt man sich erstmal in der eigenen Hybris :-D. Mir aber egal, ich hab Zeit, werde bei der Nachzahlung (irgendwann 2040) dann auch ordentlich Zinsen geltend machen!

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 801
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #369 am: 07.10.2022 09:26 »
Leider typische CSU Taktik. Erst nach der schallenden Ohrfeige des Verfassungsgerichtes wird da wirklich was passieren, davor sonnt man sich erstmal in der eigenen Hybris :-D. Mir aber egal, ich hab Zeit, werde bei der Nachzahlung (irgendwann 2040) dann auch ordentlich Zinsen geltend machen!

Dazu musst du erst Klage erheben, dann kannst du Prozesszinsen verlangen. Nach der jetzigen Rechtslage bzw. Rechtsprechung werden Besoldungsnachzahlungen nicht verzinst.

Überwacher

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 50
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #370 am: 07.10.2022 09:40 »
Sobald das neue Gesetz beschlossen ist, werden die Wiedersprüche vermutlich eh negativ beschieden. Dann bleibt ja eh keine andere Lösung als die der Klage mehr über.
Ich habe für 2021 und 2022 Widerspruch eingelegt. Und werde das auch für 2023 machen, sobald das neue Gesetz gilt.

Südstaatler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #371 am: 07.10.2022 10:07 »
Sollte das bayerische Gesetz tatsächlich in der Form auf den Weg gebracht werden, wird "der Wirtschaftstandort ;D" Thüringen künftig mit Abstand Spitzenreiter bei der Alimentation kinderreicher Familien sein. Insbesondere bei derart ungleichen Lebenshaltungskosten wiegt dies umso mehr.
- Da fehlen mir echt die Worte -



Tota

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #372 am: 07.10.2022 12:13 »
Noch eine Frage: Wie ist es dann mit jemanden mit 1 Kind der aktuell nur den Differenzbetrag von Stufe 2 zu Stufe 1 erhält, weil er z.B. geschieden ist.

Derjenige müsste ja nach dem neuen System volle neue Stufe 1 bekommen, weil ja jeder einer Stufe zugeordnet wird.

Dann würde das für zwei verheiratete bedeuten, einer Stufe 1, der andere Stufe V. Differenz spielt dann keine Rolle.

Heißt im Umkehrschluss es gibt überall Verbesserungen außer bei nur Verheirateten.

InVinoVeritas

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #373 am: 07.10.2022 14:34 »
Zitat
Nach einer ersten Stellungnahme ist der BBB-Vorstand heute mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker und Vertreterinnen und Vertretern seines Hauses zusammengekommen, um den Entwurf zu erörtern. In einem umfassenden und konstruktiven Gespräch konnten zahlreiche Details diskutiert werden.

https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/

Ob das was fruchtet bzw ob die was rausholen....

jsoli

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #374 am: 07.10.2022 15:54 »
Erst mal hallo in die Runde und vielen Dank für die Beiträge.
Was ich nicht ganz verstehe: Gemäß dem Beschluss des BVerfG von Mai 2020 bzgl. NRW müssen doch die familienbezogenen Zulagen ab dem dritten Kind mindestens 115% des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs eines Kindes abdecken, siehe auch

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-geht-es-weiter-mit-den-anspruechen-auf-verfassungsmaessige-besoldung-von-kinderreichen-beamtinnen-und-beamter-203126.html

(und so haben es einige Bundesländer mit ~800 Euro Zulage ab Kind 3 auch geregelt).

Da liegen wir in Bayern mit den ca. 400 Brutto beim dritten Kind doch meilenweit drunter. Wird das jetzt mit dem Hinzuverdienerprinzip des Ehegatten wegdiskutiert? Das widerspricht doch dem Urteil in jeder Hinsicht.