Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507053 times)

boysetsfire

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #450 am: 20.10.2022 14:22 »
Da Widerspruch nur gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden kann frage ich ob der Formulierte Widerspruch gegen die Besoldung allgemein so richtig ist...
Bitte um kurze Aufklärung  :)

Ist er:

"Liegt kein Ausnahmefall vor, müssen Beamte gegen jedes Tun oder Unterlassen des Dienstherrn sowie gegen jeden von ihm zu verantwortenden Zustand, in dem sie eine Beeinträchtigung ihrer Rechtsstellung aus dem Beamtenverhältnis sehen, Widerspruch einlegen.

Der Gesetzgeber hat das Erfordernis des Widerspruchsverfahrens auf alle Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis erstreckt, um sicherzustellen, dass Beamte vor der Anrufung der Verwaltungsgerichte den Dienstherrn mit ihren Anliegen befassen. Dem Dienstherrn soll stets die Möglichkeit eröffnet werden, einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden, sei es durch Abhilfe, durch gütliche Einigung, soweit dies rechtlich möglich ist, oder durch nähere Begründung seines Rechtsstandpunktes. Neben der Selbstkontrolle des Dienstherrn dient das Widerspruchsverfahren auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dem Rechtsschutz der Beamten und der Entlastung der Verwaltungsgerichte."


(Urteil des BVerwG vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 23.12; www.bverwg.de)


boysetsfire

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #451 am: 20.10.2022 14:36 »
Und hier noch was zu der Form des Widerspruchs:

"Durch das Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung wird der Beamte in seinem Verhältnis zum Dienstherrn auch nicht übermäßig belastet. Zum einen werden vom Beamten keinerlei Rechtskenntnisse über das Bestehen oder Nichtbestehen etwaiger Ansprüche erwartet. Es genügt, dass er zum Ausdruck bringt, mit der jeweiligen Situation - hier dem Umfang der Arbeitszeit - nicht einverstanden zu sein. Ziel der Geltendmachung ist es insoweit allein, den Dienstherrn zu einer Überprüfung der beamtenrechtlichen Pflichten und ggf. zum Ausgleich bei festgestellter Rechtsverletzung zu veranlassen.

Zum anderen kann der Beamte dem Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung in jeder beliebigen Textform gerecht werden. Da es sich hierbei um kein gesetzliches Schriftformerfordernis, sondern allein um eine aus dem wechselseitigen beamtenrechtlichen Treueverhältnis abzuleitende Obliegenheit handelt, ist die Formvorschrift des § 126 Abs. 1 BGB nicht einzuhalten. Der Beamte wird seiner Pflicht vielmehr auch durch sonstige textliche Formen, wie etwa per E-Mail, gerecht."


(Urteil des BVerwG vom 19. April 2018 - BVerwG 2 C 40.17; www.bverwg.de)


Fragmon

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #452 am: 20.10.2022 17:02 »
Und hier noch was zu der Form des Widerspruchs:

"Durch das Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung wird der Beamte in seinem Verhältnis zum Dienstherrn auch nicht übermäßig belastet. Zum einen werden vom Beamten keinerlei Rechtskenntnisse über das Bestehen oder Nichtbestehen etwaiger Ansprüche erwartet. Es genügt, dass er zum Ausdruck bringt, mit der jeweiligen Situation - hier dem Umfang der Arbeitszeit - nicht einverstanden zu sein. Ziel der Geltendmachung ist es insoweit allein, den Dienstherrn zu einer Überprüfung der beamtenrechtlichen Pflichten und ggf. zum Ausgleich bei festgestellter Rechtsverletzung zu veranlassen.

Zum anderen kann der Beamte dem Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung in jeder beliebigen Textform gerecht werden. Da es sich hierbei um kein gesetzliches Schriftformerfordernis, sondern allein um eine aus dem wechselseitigen beamtenrechtlichen Treueverhältnis abzuleitende Obliegenheit handelt, ist die Formvorschrift des § 126 Abs. 1 BGB nicht einzuhalten. Der Beamte wird seiner Pflicht vielmehr auch durch sonstige textliche Formen, wie etwa per E-Mail, gerecht."


(Urteil des BVerwG vom 19. April 2018 - BVerwG 2 C 40.17; www.bverwg.de)

Naja, im Urteil geht es um die Geltendmachung eines Ausgleichanspruchs. Das ist nicht das gleiche wie der Widerspruch zur Bezügezahlung. Das Formerfordernis bei einem Widerspruch ist klar geregelt.

emdy

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #453 am: 20.10.2022 19:52 »
Wenn man über das Mitarbeiterportal geht, kann man dort Widerspruch gegen die Besoldung einlegen...

Wie geil ist das denn bitte? Das sagt so viel über den öffentlichen Dienst aus ey. ;D

Zu deiner Frage:
Die Besoldung in Bayern ist verfassungswidrig und mit dem Widerspruch bis Jahresende kommst du der Anforderung einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung von möglicherweise entstehenden Ansprüchen nach. Die Bezugnahme auf einen konkreten Besoldungsbescheid ist nicht erforderlich weil sie für dein Begehren nicht von Belang ist.

Ich bin Bundesbeamter und lege seit 2020 jährlich Widerspruch ein. 2020 wurde er negativ beschieden, ich habe mangels ausreichendem Wissen zum Thema nicht geklagt. 2021 und 2022 wurden die Widersprüche dann ruhend gestellt, bei gleicher Rechtslage.

Das Handeln der Besoldungsgesetzgeber ist willkürlich und nur darauf gerichtet, Kosten zu deinem Nachteil zu vermeiden.

Lege unbedingt Widerspruch ein, denn nur so erhöht sich der Druck. Je mehr Widersprüche und Klagen vorliegen, desto weniger lukrativ ist der Versuch, das Thema auszusitzen.

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #454 am: 20.10.2022 22:14 »
Es sieht wohl wirklich so aus, dass die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung den BBB in Sachen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation ruhig stellt.

Der BBB berichtet lediglich bei einem Treffen mit den Freien Wählern anlässlich der kommenden Landtagswahlen von der Anhebung der Wegstreckenentschädigung.

https://www.bbb-bayern.de/bbb-und-freie-waehler-im-dialog/

Eine weitere Meldung von heute: Gespräche mit den Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr.. Themen Jobrad und Staatsbedienstetenwohnungen..

Es sieht so aus als wäre das Thema amtsangemessene Alimentation mit dem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile für den BBB damit abgehakt….


Versuch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #455 am: 21.10.2022 06:24 »
Und die wundern sich, dass ihnen die Mitglieder weglaufen

Aloha

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #456 am: 21.10.2022 11:02 »
Ich habe ja noch Verständnis, wenn Nischengewerkschaften spezielle Interessen vertreten wie Arbeitszeit, Zulagen oder Eingruppierungen. Wenn aber die Dachorganisation nicht aktiv für die verfassungsmäßige Alimentierung aller Beamten kämpft, obwohl seit langem nachweislich objektiv die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien verletzt sind, dann braucht man eine solche Organisation auch gar nicht. Es ist mir klar, dass eine Beamtengewerkschaft begrenzte Handlungsmöglichkeiten hat, aber Schweigen ist keine Lösung.

Jede/r Beamte/r mit grundlegendem Wissen, wie ein Widerspruch zu verfassen ist, sollte dieses Wissen in Amtstuben, Gerichte, Schulklassen, Wachen und Hörsäale tragen, denn es wird sicher Schwung in die Sache kommen, wenn hunderttausende Widersprüche vorliegen.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #457 am: 21.10.2022 11:36 »
Im analogen BBB-Magazin sind wenigstens auf den Seiten 12-16 ein paar kritische Worte zu lesen... Ob es was hilft :-X

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #458 am: 25.10.2022 16:07 »
Also ich muss ja mal sagen von der Meldung von heute bin ich überrascht:

https://www.bbb-bayern.de/der-bayerische-richterverein-zu-gast-beim-bbb/

Der bayerische Richterverein beim BBB. Die habe sich über die Vorschläge der Staatsregierung zur Neuregelung der Alimentation ausgetauscht und es „konnten viele Gemeinsamkeiten in der Beurteilung gefunden werden“.

Da bin ich jetzt ja doch mal gespannt wie es zu dem Thema weitergeht und ob die Verbände da noch was aufmischen.
Speziell angesichts der doch scharf formulierten und viel diskutierten Stellungnahme des bayerischen Richtervereins zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung Orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #459 am: 26.10.2022 10:39 »
Das klingt ja tatsächlich noch ein bisschen nach Hoffnung.

Hier auch mal eine Antwort, die ich von einem Abgeordneten erhalten habe:

"vielen Dank für Ihre Email vom 21. Oktober 2022, in der Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auseinandersetzen. Zu Ihrem Anliegen möchte ich, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, wie folgt Stellung nehmen:

Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile befindet sich derzeit noch bis vsl. 3. November 2022 in der Verbandsanhörung. Wann die Gesetzesvorlage beim Landtag zur parlamentarischen Behandlung eingereicht wird, ist derzeit noch offen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen kann. Seien Sie aber versichert, dass sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und anschließend darüber entscheiden wird."



Auch das klingt nicht ganz hoffnungslos und macht die ganze Sache doch noch ein bisschen spannend!

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #460 am: 27.10.2022 08:20 »
Welcher Partei gehört der Abgeordnete denn an?

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #461 am: 27.10.2022 14:48 »
@Muenchner82
Ich hatte an alle in diesem Ausschuss geschrieben, die Antwort kam von jemandem aus der CSU (allerdings im Namen aller - die Antwort ging auch an alle anderen Abgeordneten dieses Ausschusses - somit gehe ich nicht von weiteren Rückmeldungen aus).

NordWest

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #462 am: 27.10.2022 15:28 »
Das klingt ja tatsächlich noch ein bisschen nach Hoffnung.

Hier auch mal eine Antwort, die ich von einem Abgeordneten erhalten habe:

"vielen Dank für Ihre Email vom 21. Oktober 2022, in der Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auseinandersetzen. Zu Ihrem Anliegen möchte ich, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, wie folgt Stellung nehmen:

Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile befindet sich derzeit noch bis vsl. 3. November 2022 in der Verbandsanhörung. Wann die Gesetzesvorlage beim Landtag zur parlamentarischen Behandlung eingereicht wird, ist derzeit noch offen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen kann. Seien Sie aber versichert, dass sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und anschließend darüber entscheiden wird."



Auch das klingt nicht ganz hoffnungslos und macht die ganze Sache doch noch ein bisschen spannend!

Mir gibt diese Antwort leider nicht so viel Hoffnung. Es ist eine recht typische Politikerantwort: Vor dem Beratungs- und Abstimmungsprozess im Ausschuss (für den wahrscheinlich auch längst nicht so viel Zeit vorgesehen sein wird, wie für eine echte Debatte des Themas nötig wäre) wird betont, dass ja noch gar nichts feststehe und man ganz sorgfältig beraten wäre und es wird suggeriert, dass man als Bürger jetzt eigentlich noch gar nicht tätig werden müsse. Nach der Entscheidung heißt es dann, dass die Entscheidung ja dann getroffen sei und es für Anliegen von Bürgern zu spät ist. Das ist eine leider nicht untypische Strategie der Kommunikation mit Bürgern, wenn man sich gerade nicht zu sehr mit den Argumenten beschäftigen möchte.

Außer der Zusage, sich mit dem Thema "intensiv" zu beschäftigen, steht in der Politikerantwort eigentlich gar nichts verbindliches. Diese Zusage würde er wahrscheinlich zu jedem anderen Thema genauso abgeben. Die Realität sieht in den Ausschüssen leider häufig so aus, dass nur eine Handvoll Politiker sich wirklich halbwegs ins Thema einarbeiten (was nicht einmal ein Vorwurf ist, es gibt auch einfach zu viele Themen als dass sich jeder in alles einarbeiten könnte) und dass es längst einen Regierungsentwurf gibt, der dann von den Koalitionsfraktionen in aller Regel mit höchstens kleinen Veränderungen getragen wird, alleine schon um die eigene Regierung zu stützen.

Kurzum ändern die Email des Parlamentariers an meiner Einschätzung nichts: Leider ist aus Erfahrung davon auszugehen, dass das Gesetz mehr oder weniger unverändert durchgewunken wird.

Überwacher

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« Antwort #463 am: 04.11.2022 08:54 »
Der Bayerischen Richterverein hat eine 2. Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht.

Infos hier: https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

In dem FMS findet sich übrigens auch der Gesetzentwurf.

Ozymandias

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« Antwort #464 am: 04.11.2022 10:19 »
Der Richterverein spuckt weiterhin Feuer und hat sich von dem Termin nicht weichkochen lassen.
In anderen Bundesländern halten die sich eher zurück, aber Bayern das eine schnelle Umsetzung angekündigt hatte, hat sich auch für einen sehr komischen Zulagenfirlefanz entschieden.