Bis zum 03.11.2022 ist erst einmal das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gelaufen (Art. 16 Abs. 3 BayBG).
Zumindest der Bayerische Richterverein hat noch einmal "nachgelegt".
Es wird also sicherlich noch etwas dauern.
Auf deren Homepage findet sich der bisherige Gesetzentwurf als Anhang zum Antwortschreiben des BayStMFH auf deren erste Stellungnahme - einfach "runter scrollen" (
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/220921_FMS_Entwurf_des_Gesetzes_zur_Neuausrichtung_orts-_und_familienbezogener_Besoldungsbestandteile_Beteiligungsverfahren.pdf)
Was ich bei der zweiten Stellungnahme vermisse, ist die ausdrückliche Forderung des BRV, dass deren Stellungnahme mit einer (ablehnenden) Begründung zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht wird (Art. 16 Abs. 3 Satz 3 BayBG). "Freiwillig", davon geht man dort hoffentlich nicht ernsthaft aus, wird sich insbesondere das BayStMFH es nicht antun, die umfangreichen Ausführungen den Abgeordneten zur Kenntnis zu bringen.
Insgesamt liest sich die Antwort vom Odeonsplatz auf die erste Stellungnahme schon ausgesprochen ablehnend und gleichgültig.
Über das "Angebot", künftiges Schweigen dann einfach auch noch als stillschweigendes Einverständnis anzusehen, kann man nur schmunzeln ... besser hätte man den BRV wahrscheinlich kaum provozieren können, sich nun noch einmal zu Wort zu melden, denn welcher Volljurist lässt sich schon eine Erklärungswirkung für sein eigenes Schweigen "aufzwingen".
Da kann man sich nur mal wieder an den Kopf greifen, was für Vorstellungen mittlerweile selbst in der bayerischen Ministerialbürokratie vorherrschen ...
Aber irgendjemand muss dem Hutzel von Finanzminister für seine Pressemitteilung vom 10.10.2022 (
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24883/) ja auch den passenden Sprechzettel aufgeschrieben haben - oder glaubt der am Ende wirklich, was er dort abgelesen hatte?
"In der Besoldung sind wir im Ländervergleich weiterhin mit an der Spitze. (...) Auch gab es noch nie so viele Stellen in Heimatnähe. Die Behördenverlagerung ist hier ein wichtiger Beitrag zur Heimatverwurzelung. Sie bringt die Arbeit zu den Menschen und bietet ihnen damit höhere Lebensqualität und noch familienfreundlichere Arbeitsbedingungen."
Und gleichzeitig zielt der aktuelle Gesetzesentwurf darauf, dass nur noch Beamten, Richtern und Staatsanwälten in der Landeshauptstadt ein nennenswerter Zuschlag gezahlt werden muss, während insbesondere allen Verheirateten "in der Fläche", spätestens, wenn das letzte kindergeldberechtigte Kind "aus dem Haus ist", kaum noch ein erwähnenswerter Familienzuschlag entrichtet werden muss,