Genau das ist der Punkt:
Alle BeamtenInnen, die noch nicht geheiratet haben und/oder noch keine kindergeldberechtigten Kinder haben oder aber diese, naturgemäß irgendwann durch schlichtes Erreichen der Altersgrenze, nicht mehr berücksichtigt bekommen, werden dauerhaft schlechter gestellt - selbst in der Mietenstufe VII!
Und dass es etwa im Jahre 2023 keine Beamten geben soll, deren letztes kindergeldberechtigtes Kind nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr kindergeldberechtigt sein wird, mag glauben, wer will.
Für diese wird es dann richtig "hart", denn anstelle einer Besoldungserhöhung folgt durch den Übergang in den neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe V, je nach Mietenstufe des Wohnortes, immer noch eine bis zu 50 %ige Kürzung gegenüber dem momentanen Familienzuschlag Stufe V.
Aber egal, dafür können sich durch den neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe L alle in München und 7er-Umgebung wohnenden Beamte, bis zur Besoldungsgruppe A 10 noch um ein paar Euro oben drauf ergänzt, nun ja endlich mal eine Wohnung leisten - bei 20-30 €/m² reicht das allein fast schon für die Größe einer JVA-Zelle!