Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 507027 times)

Surfer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #780 am: 22.12.2022 13:44 »
Naja, bei Ortsklasse I spielt das keine Rolle... ;)

Segglmeier

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #781 am: 22.12.2022 13:56 »
Aus dem Rechner werde ich nicht so recht schlau.

Meine Frau ist Beamtin und hat beide Kinder auf sich laufen in der Besoldung, ich bin ebenfalls Beamter und kriege daher bisher den halben Verheiratetenzuschlag. Da jetzt ja dann beide Ehepartner auf den vollen Zuschlag Anspruch haben, kriege ich dann Stufe V oder auch 2 Kinder?

Meinereiner83

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 56
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #782 am: 22.12.2022 14:30 »
Was mir eben noch aufgefallen ist (vielleicht ist das aber nur in meiner Konstellation so):

wenn ich mein Jahresnettogehalt Minus 12 x Monatsnettogehalt rechne, erhalte ich deutlich weniger "Weihnachts"geld.
Die "Sonderzahlung Familie" wurde wohl gänzlich in die monatlichen Familienzuschläge "eingerechnet"!?

Ich erhalten also monatlich nach dem neuen Rechner ca. 200,- € netto mehr - aber jährlich insgesamt nur 1890,-€ mehr...

Geht das noch jemandem so bzw. ist das bisher jemandem aufgefallen, dass die Jahressonderzahlung dann geringer ausfällt?

Im Falle der rückwirkenden Jahre würde die Nachzahlung dann ja nochmal geringer ausfallen, da man ja die Sonderzahlung Familie schon bekommen hat und die mit einberechnet würde, oder?

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 317
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #783 am: 22.12.2022 15:30 »
" In Zeiten starker Inflation sind wir froh, dass Bayerns Beamte von 3,58 € bis 19,77 € monatlich mehr verdienen. Wir stehen zu unserem Wort, dass sich Leistung lohnen muss. Gleichzeitig ist diese enorme Erhöhung auch Zeichen der Wertschätzung für Bayerns Beamte und Richter.

Als weiterer Faktor, das erkennen Sie alle, machen wir den öffentlichen Dienst damit auch zukunftsfest. 12x 3,58€ ist eine Stange Geld. Auf 10 Jahre gerechnet wären es schon 120x3,58 €.

Es profitieren somit auch und gerade und auch insbesonders Berufseinsteiger.

Die aktuelle Inflation ist nur eine Momentaufnahme. Im letzten Gespräch mit König Markus S. hat mir dieser versichert, dass er die Inflation nunmehr zum sinken bringt"

 :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 636
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #784 am: 22.12.2022 17:10 »
Gott mit dir, du Land der Bayern.... oder halt das Bundesverfassungsgericht.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #785 am: 22.12.2022 18:23 »
Ok, dann halt wie in alten Zeiten ;)

Beamtenfamilie (A3, Stufe2, verh. 2 Kinder, München                    Grundsicherungsempfänger- Familie (2 Kinder,
Mehrverdiener!, Besoldung 2022)                                                 verh., zwei Kinder, München, 2022)
Bruttobezüge                               28469,16 €                                            Regelsätze                 17298,72 €
orts- und Familienzuschläge         +8528,64 €                                            Wohnkosten               14454,00 €
Sonderzahlung                            +2410,85 €                                            Heizkosten                   1443,48 €
Einkommensteuer                        -2466,00 €                                             Bildung u. Teilh.           1064,24 €
Kindergels                                  +5256.00 €                                             Leistungen Sozialtarif   1557,36 €
Zwischenstand:                       34698,29 €                                                                 35818,80 €
                                                                                                                            x1,15   =41188,17 €
zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil
zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen
Netto-Anteil                               12736,00 €

und schon passt die Rechnung    47.461,29 €.... ohne die 12736,00 € sind es 34.698,29 €....

Die Komba sieht übrigens in der Einbeziehung dieses fiktiven Einkommens kein Problem. Ich nach wie vor 8)

Hier hatte ich in der Vergangenheit mal ein paar Zeilen zum Thema geschrieben: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.390.html Leider liegen mir hier derzeit meine Unterlagen nicht vor. Aber das, was ich dort schreibe, bleibt letztlich, denke ich, bestehen, nur dass nun noch die weiteren Daten, die damals noch nicht bekannt waren, hinzuzurechnen wären, die den Fehlbetrag nur noch größer machten.

gefrustetet

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #786 am: 22.12.2022 19:50 »
ich hab nochmal nachgerechnet. ich verdiene zukünftig mit 2 Kindern in Mietentstufe 1 sogar 170 € netto jährlich weniger.

Die Sonderzahlung auf den Familienzuschlag nach Art. 83 Abs. 2 S. 4 BBesG fällt bei mir weg.

Man müsste langsam wirklich überlegen, ob man nicht sämtliche Beamte dazu auffordert zu widersprechen und die Widersprüche mit geladener Presse feierlich vor dem Ministerium übergibt.

BeamterBY

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #787 am: 22.12.2022 20:53 »
Gilt die Sonderzahlung inklusive Familienzuschlag dann ausschließlich in der Stufe L oder wird diese gänzlich gekürzt?
Die Einbeziehung des Familienzuschlag in der Sonderzahlung findet dann vermutlich mit den geminderten Beträgen statt, auch wenn man sich in einer Stufe mit Kind befindet.

Was mich ebenfalls sehr ärgert ist, dass meine Gemeinde, da sie keine eigene Mietstufe hat, einem Landkreis zugeordnet wird, der der Mietstufe 1 entspricht. Die nächstgelegene Stadt befindet sich jedoch in Mietstufe 3. Die Mietkosten sind aber pro Qm auf ähnlichem Niveau.

Als Beamter in der Mietstufe 1 profitiere ich vom neuen System gar nicht. Bei einer Heirat erhalte ich sogar noch weniger als nach dem alten System.

magnifico

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #788 am: 22.12.2022 21:18 »
Genau das ist der Punkt:

Alle BeamtenInnen, die noch nicht geheiratet haben und/oder noch keine kindergeldberechtigten Kinder haben oder aber diese, naturgemäß irgendwann durch schlichtes Erreichen der Altersgrenze, nicht mehr berücksichtigt bekommen, werden dauerhaft schlechter gestellt - selbst in der Mietenstufe VII!

Und dass es etwa im Jahre 2023 keine Beamten geben soll, deren letztes kindergeldberechtigtes Kind nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr kindergeldberechtigt sein wird, mag glauben, wer will.

Für diese wird es dann richtig "hart", denn anstelle einer Besoldungserhöhung folgt durch den Übergang in den neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe V, je nach Mietenstufe des Wohnortes, immer noch eine bis zu 50 %ige Kürzung gegenüber dem momentanen Familienzuschlag Stufe V.

Aber egal, dafür können sich durch den neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe L alle in München und 7er-Umgebung wohnenden Beamte, bis zur Besoldungsgruppe A 10 noch um ein paar Euro oben drauf ergänzt, nun ja endlich mal eine Wohnung leisten - bei 20-30 €/m² reicht das allein fast schon für die Größe einer JVA-Zelle!


Tota

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #789 am: 23.12.2022 07:01 »
ich hab nochmal nachgerechnet. ich verdiene zukünftig mit 2 Kindern in Mietentstufe 1 sogar 170 € netto jährlich weniger.

Die Sonderzahlung auf den Familienzuschlag nach Art. 83 Abs. 2 S. 4 BBesG fällt bei mir weg.

Man müsste langsam wirklich überlegen, ob man nicht sämtliche Beamte dazu auffordert zu widersprechen und die Widersprüche mit geladener Presse feierlich vor dem Ministerium übergibt.

Äh ja das stimmt tatsächlich, habe ich eben auch nachgerechnet. Das ist ja wohl der Oberwahnsinn!

Segglmeier

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #790 am: 23.12.2022 07:56 »
Aus dem Rechner werde ich nicht so recht schlau.

Meine Frau ist Beamtin und hat beide Kinder auf sich laufen in der Besoldung, ich bin ebenfalls Beamter und kriege daher bisher den halben Verheiratetenzuschlag. Da jetzt ja dann beide Ehepartner auf den vollen Zuschlag Anspruch haben, kriege ich dann Stufe V oder auch 2 Kinder?
Gerade mal die vorläufigen Rechner bemüht. Wir überlegen, ob wir evtl. eine zweite Yacht kaufen sollen von den 40€ im Monat die meine Frau dann bei 2 Kindern, Ortsstufe VI mehr bekommt.

Ob ich selbst jetzt zusätzlich was kriege, erschließt sich mir immer noch nicht. Ich nehme jetzt aber an, die zahlen nicht beiden Elternteilen jeweils die Kinder oben drauf sondern wie bisher nur einem?

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 317
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #791 am: 23.12.2022 09:11 »
Das schlimme an der ganzen Situation sind mehrere Punkte:

- Die bayrische Landesregierung versucht ihren Sklaven ähm, nein ihren "Beschäftigten in Lohn und Brot" Zahlungen als Verbesserung vorzugaukeln, während in anderen Bundesländern teils 700€ Netto mehr gezahlt werden.

- die bayrische Landesregierung verkennt total die aktuelle Inflation. Man entscheidet jetzt und jeder blinde erkennt die aktuelle Schieflage.

- die bayrische Landesregierung arbeitet mit fragwürdigen Mitteln, was die Verfassungsmäßigkeit betrifft ( Lohnkürzung, Sonderopfer der Beamten , 20.000 Fiktiveinkommen).....

Es ist einfach nur traurig

BYBeamterBY

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #792 am: 23.12.2022 15:06 »
Was mir eben noch aufgefallen ist (vielleicht ist das aber nur in meiner Konstellation so):

wenn ich mein Jahresnettogehalt Minus 12 x Monatsnettogehalt rechne, erhalte ich deutlich weniger "Weihnachts"geld.
Die "Sonderzahlung Familie" wurde wohl gänzlich in die monatlichen Familienzuschläge "eingerechnet"!?

Ich erhalten also monatlich nach dem neuen Rechner ca. 200,- € netto mehr - aber jährlich insgesamt nur 1890,-€ mehr...

Geht das noch jemandem so bzw. ist das bisher jemandem aufgefallen, dass die Jahressonderzahlung dann geringer ausfällt?

Im Falle der rückwirkenden Jahre würde die Nachzahlung dann ja nochmal geringer ausfallen, da man ja die Sonderzahlung Familie schon bekommen hat und die mit einberechnet würde, oder?

Danke für den Hinweis. Geht mir genauso. Ich vermute hier aber einen Fehler im Rechner. Im Gesetz finde ich keinen Hinweis darauf, dass sich die Jahressonderzahlung ändern soll.

R Go

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #793 am: 23.12.2022 15:44 »
Zitat
Art. 83 BBesG
Grundbetrag
(1) 1Als Grundbetrag der jährlichen Sonderzahlung wird je ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr von demselben Dienstherrn aus den in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Rechtsverhältnissen zustehenden Bezüge unter Zugrundelegung der sich aus Abs. 2 ergebenden Vomhundertsätze gewährt. 2Bezüge im Sinn des Satzes 1 sind

1.
    die Grundbezüge nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3,
2.
    von den Nebenbezügen nach Art. 2 Abs. 3, die nach

    a)
        Nr. 1 gewährten Zulagen gemäß Art. 51, 52, 56, 57 Abs. 2, Art. 108 Abs. 2,
    b)
        Nr. 2 gewährten Zuschläge gemäß Art. 59,
    c)
        Nr. 3 gewährte Vergütung gemäß Art. 63 in Höhe des gemäß Art. 12 Abs. 2 BayBeamtVG als ruhegehaltfähig bestimmten Teils,
    d)
        Nr. 4 gewährten Leistungsbezüge gemäß Art. 66 und Hochschulleistungsbezüge nach Art. 69, soweit diese nicht als Einmalzahlungen gewährt werden,

3.
    der Anwärtergrundbetrag, der Anwärtersonderzuschlag; im Fall der Kürzung des Anwärtergrundbetrags nach Art. 81 ist der herabgesetzte Anwärtergrundbetrag maßgeblich,
4.
    die Unterhaltsbeihilfe (Art. 97),
5.
    der Familienzuschlag.

(2) Für die Bezüge im Sinn des Abs. 1 gelten folgende Vomhundertsätze:

1.
    70 v.H. für Bezüge nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie für Anwärter und Anwärterinnen; für die übrigen Besoldungsgruppen 65 v.H.,
2.
    70 v.H. für Bezüge nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3,
3.
    70 v.H. für die Unterhaltsbeihilfe nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,
4.
    84,29 v.H. für den Familienzuschlag nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5.


(3) Bezüge, deren Zahlung auf Grund eines Verwaltungsakts eingestellt worden ist, sind beim Grundbetrag nicht zu berücksichtigen, solange die Bezüge nur infolge der Aussetzung einer sofortigen Vollziehung oder der völligen oder teilweisen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs auszuzahlen sind.

Ich sehe den Rechner nicht fehlerhaft... wenn man uns die Anspruchsgrundlage (hier: Familienzuschlag) entzieht, ist auch keine Sonderzahlung darauf basierend möglich.

Mir schwirrt dazu auch der aktuelle schwarz-orange Koalitionsvertrag im Hinterkopf rum...
Zitat
Wir wollen daher auch weiterhin für die beste Be-
zahlung der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen und dafür auch die Kom-
munen weiterhin gut ausstatten.

Bavarian83

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #794 am: 26.12.2022 08:39 »
Hab den Rechner ausprobiert - für mich ist bei Mietstufe I das Ergebnis im Vergleich zum „alten“ System 1:1 identisch?

Macht bei euch der Personalrat eigentlich etwas wegen der Besoldungssituation? Meiner ist durchaus aktiv, aber bei diesem speziellen Thema sagt er nichts. Ist das Thema zu speziell? Wenn man mit Kollegen darüber redet verläuft das Gespräch recht schnell im Sande. Die meisten interessieren sich überhaupt nicht für die Besoldungsgesetzgebung.