Ich habe vor ein paar Tagen die Stellungnahme des Landtags zu meiner Petition erhalten. Diese wird als erledigt betrachtet, da das Staatsministerium bei der Überprüfung zu dem Ergebnis kam, dass durch den Gesetzentwurf eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Besoldung der bayer. Beamten sichergestellt ist, die auch die Belange von großen Familien berücksichtigt und entsprechend würdigt. Im Anhang war eine 6-seitige Begründung dazu zu finden. Meine Meinung nach, wurde sich hier einiges aus Sicht des Gesetzgebers schöngeredet. Hier ein paar Auszüge:
Es wird im folgenden noch darauf eingegangen, dass der Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Dies wird dahingehend begründet, dass für große Familien ab dem vierten Kind ein "deutlicher, nach den Ortsklassen gestaffelte Zuschlag" hinzukommt.
Zudem erhöhe sich mein Familienzuschlag insgesamt deutlich, nämlich um 15 Prozent.
Auch die "geäußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Personalgewinnung sind unbegründet". "Insgesamt stellt das neue System eine deutliche Verbesserung für Beamtinnen und Beamte dar".
Es wird nun darauf hingewiesen dass nicht nur Familien mit Kindern profitieren, sondern auch Ledige und Anwärter, da bspw. "durch die Integration der Ballungsraumzulage in den Orts - u. Familienzuschlag in die neue Stufe L, welche künftig ohne den bisher zu berücksichtigenden Einkommensgrenzbetrag und ohne die bisher abgestuften Beträge für Anwärter gewährt wird."
Zudem sei ein länderübergreifender Vergleich der Besoldung ohne Einbeziehung aller Parameter, insbesondere der in Bayern im Bundesvergleich hohen Gerundgehaltssätze und der jährlichen Sonderzahlung nicht aussagekräftig. Insofern werden die Belange aller Beamten durch den Entwurf entsprechend gewürdigt.
Die 20.000€ Zuverdienst des Partners werden mit dem Grenzbetrag aus dem Beihilferecht begründet.
Die oben genannte Steigerung des Familienzuschlags "werden darüber hinaus zusätzlich zum staatlichen Kindergeld gewährt". Dieses sei ebenfalls zu berücksichtigen.
Diese Positionen wurden durch Hr. Füracker gezeichnet.