Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 505824 times)

Aloha

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #900 am: 07.02.2023 13:23 »
Man wundert sich wessen Lied die Nachtigall da singt.

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #901 am: 07.02.2023 14:35 »

Was ist eigentlich aus der Petition geworden, die ein Forumsteilnehmer hier mal eingereicht hat?

Falls derjenige noch mitliest: Gibt es hierzu irgendwelche Informationen, wann sich damit beschäftigt wird bzw. in welchem Umfang (verweist man vielleicht lediglich auf den neuen Gesetzesentwurf ö. Ä.?)?

Ja, am 26.01. habe ich, wie ich es auch hier im Forum am selben Tag berichtet habe, eine Mail des Ausschusses erhalten,dass die Petition am 31.01.23 durch den Ausschuss behandelt wird und mir entsprechend von Hr. Gibis und Fr. Schamberger, beides MdL, berichtet wird. Das ist bislang nicht passiert. Ich habe rein gar nichts mehr gehört.

Ich sehe es mittlerweile genauso wie viele andere. Eine positive politische Entscheidung für die Beamtenschaft ist vermutlich eher Wunschdenken. Daher bleibt wohl nur der Klageweg.


Grisupoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #902 am: 07.02.2023 16:22 »
Bei mir ist heute auch die BBB-Zeitschrift reingeflattert.
Auf einer Doppelseite sind die Positionen der Politiker aus dem Ausschuss für den öffentlichen Dienst zu lesen. Interessant, dass die großen Parteien scheinbar davon ausgehen, dass eine Entscheidung letztlich höchstrichterlich erfolgen wird. Überzeugung von den eigenen Regelungen klingt ja schon irgendwie anders. Und es steht sogar drinnen, dass einige Verbände nach wie vor Kritik am neuen Gesetz äußern.

Ich glaube aber dennoch nicht, dass sich außer der Anpassung (10%ige Erhöhung der Zuschläge) nach dem Antrag bzgl. des Bürgergeldes noch was tun wird. Letztendlich werden wird dann wohl in ein paar Jahren nochmal eine Nachzahlung bekommen. (Das hoffe ich zumindest - Hoffnung stirbt zuletzt.)

Masterplan1983

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #903 am: 08.02.2023 09:09 »
Hallo zusammen,

ist jemanden bekannt, ob eine Beamtenfamilie jeweils 100 % arbeiten muss oder zusammen 100 % um zweimal den vollen Verheiratetenzuschlag zu bekommen?

Allgemein ist die Auslegung des Urteils bezüglich den Beamten eine Zumutung. Ich hoffe, dass jeder Beamte dies an der Wahlurne wüdigt.

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #904 am: 08.02.2023 09:52 »
https://www.bbb-bayern.de/gemeinsam-fit-werden-mit-dem-bbb/

Der BBB will auf jeden Fall wirksam das Problem lösen, dass sich jeder Beamte bald nur noch Billig-Food leisten kann...

InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #905 am: 09.02.2023 17:16 »
Nächste Woche am 16.02. findet die Endberatung im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration statt. Ich bin gespannt auf die darauf folgende 2. Lesung mit Aussprache und Schlussabstimmung.

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #906 am: 09.02.2023 19:17 »
Ich kann es nicht glauben. Der wagt es tatsächlich in der derzeitigen Situation auf das Jobrad hinzuweisen.

Mit dem Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber kam BBB-Chef Nachtigall gestern für ein Gespräch zusammen.

Thematisch ging es darum, wie man den öffentlichen Dienst in Bayern attraktiver gestalten kann, besonders in Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung und die generelle Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere bei technischen Berufen sei es nach wie vor eine große Herausforderung, an qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gelangen.

Ganz zentral sei hier, Anreize zu schaffen, die für den öffentlichen Dienst sprechen – so zum Beispiel eine Ausweitung des Jobrads, eine Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wir danken ganz herzlich für den produktiven Austausch!

Muenchner82

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #907 am: 10.02.2023 10:10 »
Tja das zeigt halt wie erbärmlich die Anreize mittlerweile sind, die man anzubieten hat.

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #908 am: 10.02.2023 10:17 »
Tja das zeigt halt wie erbärmlich die Anreize mittlerweile sind, die man anzubieten hat.

Oder anzubieten gewillt ist.
Passt dem BBB und der Landesregierung natürlich gut, das über solche Nichtigkeiten wie Job-Rad geredet wird, so wird nicht das Versagen beider Gesprächspartner bei den wirklich wichtigen Themen aufgegriffen.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #909 am: 10.02.2023 10:42 »
nur die Gerichte werden hier etwas bewirken können. Dann kann die Politik wenigstens die Schuld für entstehende Mehrkosten wenigstens auf diese abwälzen. Und Herr Nachtigall dann: "Wir hatten von Anfang an Bedenken ob diese Gesetzesänderung verfassungsrechtlich in Ordnung war".... So haben sie es doch am liebsten... :-X

Bin kurz davor meine Mitgliedschaft zu kündigen, bei dieser widerlichen Vorstellung, die der BBB mal wieder abliefert >:(, dass würde meine Besoldung wenigstes um 0,5 % erhöhen.

« Last Edit: 10.02.2023 10:52 von Landsknecht »

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #910 am: 10.02.2023 10:49 »
nur die Gerichte werden hier etwas bewirken können. Dann kann die Politik wenigstens die Schuld für entstehende Mehrkosten wenigstens auf diese abwälzen. So haben sie es doch am liebsten... :-X

Das würde erklären warum im ganzen Bundesgebiet die Richterverbände an vorderster Front für die Verfassungsgemäße Besoldung kämpfen.... am Ende bleibt ja sowohl die Arbeit wie auch der Ärger an ihnen hängen.

Meinereiner83

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #911 am: 10.02.2023 10:58 »
Aber wenn es wieder richterlich entschieden ist, dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder usw....


Ich seh' da ehrlich gesagt kein Ende - immer nur vielleicht minimale Anpassungen...
Da fängt man doch wirklich irgendwann an, dieses "System" zu hinterfragen!

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #912 am: 10.02.2023 11:11 »
Hauptsache das Jobrad kommt..

Habe Hoffnung das die anstehende Entscheidung zum Bremer Besoldungsgesetz etwas bewegt. Dort werden ja nun auch die Einkommen des Partners mit in die Berechnungen einbezogen um irgendwie eine verfassungsgemäße Alimentation herbeizuzaubern, jedoch die tatsächlichen im Gegensatz zu dem willkürlichen Betrag von 20K brutto in Bayern. Da fällt mir ein, meine Frau hat in den letzten Jahren in keinem Jahr diese Grenze erreicht >:(

Zugroaster

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #913 am: 11.02.2023 13:32 »
Aber wenn es wieder richterlich entschieden ist, dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder usw....


Ich seh' da ehrlich gesagt kein Ende - immer nur vielleicht minimale Anpassungen...
Da fängt man doch wirklich irgendwann an, dieses "System" zu hinterfragen!

Das ist der eigentliche Witz an der Sache. Man wird vorsätzlich verarscht, niemand muss eine Bestrafung fürchten. Wählen werde ich die Verantwortungsträger sowieso nicht mehr - aber was habe ich davon? Dann machen es die Nächsten halt genauso.

Eigentlich sollte man auf das Streikverbot pfeifen, genauso wie unser Gesetzgeber auf die höchstrichterliche Rechtsprechung pfeift. Die Konsequenz wäre dann ein flächendeckender medialer Angriff auf das Beamtentum - aber hey....auch das könnte man dann ja höchstrichterlich mit 3 Jahren Abstand klären.

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #914 am: 14.02.2023 09:17 »
Ich habe vor ein paar Tagen die Stellungnahme des Landtags zu meiner Petition erhalten. Diese wird als erledigt betrachtet, da das Staatsministerium bei der Überprüfung zu dem Ergebnis kam, dass durch den Gesetzentwurf eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Besoldung der bayer. Beamten sichergestellt ist, die auch die Belange von großen Familien berücksichtigt und entsprechend würdigt. Im Anhang war eine 6-seitige Begründung dazu zu finden. Meine Meinung nach, wurde sich hier einiges aus Sicht des Gesetzgebers schöngeredet. Hier ein paar Auszüge:

Es wird im folgenden noch darauf eingegangen, dass der Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Dies wird dahingehend begründet, dass für große Familien ab dem vierten Kind ein "deutlicher, nach den Ortsklassen gestaffelte Zuschlag" hinzukommt.

Zudem erhöhe sich mein Familienzuschlag insgesamt deutlich, nämlich um 15 Prozent.

Auch die "geäußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Personalgewinnung sind unbegründet". "Insgesamt stellt das neue System eine deutliche Verbesserung für Beamtinnen und Beamte dar".

Es wird nun darauf hingewiesen dass nicht nur Familien mit Kindern profitieren, sondern auch Ledige und Anwärter, da bspw. "durch die Integration der Ballungsraumzulage in den Orts - u. Familienzuschlag in die neue Stufe L, welche künftig ohne den bisher zu berücksichtigenden Einkommensgrenzbetrag und ohne die bisher abgestuften Beträge für Anwärter gewährt wird."
Zudem sei ein länderübergreifender  Vergleich der Besoldung ohne Einbeziehung aller Parameter, insbesondere der in Bayern im Bundesvergleich hohen Gerundgehaltssätze und der jährlichen Sonderzahlung nicht aussagekräftig. Insofern werden die Belange aller Beamten durch den Entwurf entsprechend gewürdigt.

Die 20.000€ Zuverdienst des Partners werden mit dem Grenzbetrag aus dem Beihilferecht begründet.

Die oben genannte Steigerung des Familienzuschlags "werden darüber hinaus zusätzlich zum staatlichen Kindergeld gewährt". Dieses sei ebenfalls zu berücksichtigen.

Diese Positionen wurden durch Hr. Füracker gezeichnet.