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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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Drehleiterkutscher:
Guten Morgen,

gute Frage - keine Ahnung, ob man das veröffentlichen und weiter verbreiten darf.

Die interessanten Passagen sind doch recht umfangreich. Für die Nachzahlungen und den Zuschlag für das zweite Kind sind das allein schon mehrere Tabellen.

Grüße!

xap:
A7 neues Eingangsamt? Lustig. Mal gucken wann wir bei A10 sind. Dann kann ich mich ja auf Postschubserstellen bewerben. Weniger Verantwortung bei gleicher Besoldung. Man muss nur aufpassen, dass die grauen Zellen nicht komplett degenerieren. Lese ich die Nachzahlungstabelle für 2021 korrekt und errechne für A6/1 (verh. / 2 Kinder) eine höhere Besoldung (2900€ Tabellenwerte brutto + 459€ brutto Nachzahlung) als ein A8/1 (verh. / 2 Kinder, 3150€ Tabellen brutto)? Habe ich da einen Denkfehler? Falls nicht, wie erklärt man denn diese Zahlen irgendjemandem der bei gesundem Menschenverstand ist?

Es tritt also ein, was man vor 2 Jahren befürchtet hatte. Einfach mal 1/3 der Besoldungstabelle gestrichen. Man kann nur hoffen, dass diese Vorgehensweise nicht weiter Schule macht. Aber das war fast zu erwarten, nachdem schon der einfache Dienst bundesweit fast komplett abgeschafft wurde. Bildung soll sich ja lohnen!

Drehleiterkutscher:

--- Zitat von: xap am 15.04.2022 09:42 ---A7 neues Eingangsamt? Lustig. Mal gucken wann wir bei A10 sind. Dann kann ich mich ja auf Postschubserstellen bewerben. Weniger Verantwortung bei gleicher Besoldung. Man muss nur aufpassen, dass die grauen Zellen nicht komplett degenerieren. Lese ich die Nachzahlungstabelle für 2021 korrekt und errechne für A6/1 (verh. / 2 Kinder) eine höhere Besoldung (2900€ Tabellenwerte brutto + 459€ brutto Nachzahlung) als ein A8/1 (verh. / 2 Kinder, 3150€ Tabellen brutto)? Habe ich da einen Denkfehler? Falls nicht, wie erklärt man denn diese Zahlen irgendjemandem der bei gesundem Menschenverstand ist?

Es tritt also ein, was man vor 2 Jahren befürchtet hatte. Einfach mal 1/3 der Besoldungstabelle gestrichen. Man kann nur hoffen, dass diese Vorgehensweise nicht weiter Schule macht. Aber das war fast zu erwarten, nachdem schon der einfache Dienst bundesweit fast komplett abgeschafft wurde. Bildung soll sich ja lohnen!

--- End quote ---

Der Beamte in A8 fängt in Stufe 2 an, da es 1 nicht gibt. Für Stufe zwei gibt es 338 Euro Nachzahlung. Insofern passt da alles.

Heftige Unterschiede gibt es erst ab 2 und mehr Kinder.

Und bezüglich Ausbildung und Verantwortung kann man in beide Richtungen argumentieren - es gibt durchaus auch die Seite, dass man hochqualifiziert mit viel Ausbildung in A8 herum dümpelt - mit schlechten Aussichten auf mehr.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: xap am 15.04.2022 09:42 ---A7 neues Eingangsamt? Lustig. Mal gucken wann wir bei A10 sind. Dann kann ich mich ja auf Postschubserstellen bewerben. Weniger Verantwortung bei gleicher Besoldung. Man muss nur aufpassen, dass die grauen Zellen nicht komplett degenerieren. Lese ich die Nachzahlungstabelle für 2021 korrekt und errechne für A6/1 (verh. / 2 Kinder) eine höhere Besoldung (2900€ Tabellenwerte brutto + 459€ brutto Nachzahlung) als ein A8/1 (verh. / 2 Kinder, 3150€ Tabellen brutto)? Habe ich da einen Denkfehler? Falls nicht, wie erklärt man denn diese Zahlen irgendjemandem der bei gesundem Menschenverstand ist?

Es tritt also ein, was man vor 2 Jahren befürchtet hatte. Einfach mal 1/3 der Besoldungstabelle gestrichen. Man kann nur hoffen, dass diese Vorgehensweise nicht weiter Schule macht. Aber das war fast zu erwarten, nachdem schon der einfache Dienst bundesweit fast komplett abgeschafft wurde. Bildung soll sich ja lohnen!

--- End quote ---

All das wird, genauso wie Du schreibst, dem Land wenig bringen. Denn eine realitätsgerechte Bemessung der Mindestalimentation führt zum Ergebnis, dass 2020 selbst noch die dritte Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 11 unterhalb der Mindestalimentation verblieben ist. Wenn man nun also auch noch die Besoldungsgruppen A 8 und A 9 abschaffte, hätte man - unabhängig davon, dass die gesame geplante Regelung schon heute weder einem systeminternen Besoldungsvergleich standhält noch mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang zu bringen wäre - weiterhin nichts gewonnen, weil zunächst einmal das Mindestabstandsgebot zu beachten wäre. Der Fehlbetrag zwischen der Mindest- und der gewährten Nettoalimentation ist in Baden-Württemberg viel zu hoch (er lag 2020 bei über 26 %, obgleich das Land bereits zum 01.01.2011 die Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 in die Besoldungsgruppen A 5 übergeleitet hatte), als dass er durch die vom Land geplanten Entscheidungen geheilt werden könnte. Am Ende wird es, da die Überleitungen nicht mehr zurückgenommen werden können, für das Land noch einmal viel teurer werden, als wenn man nun in den sauren Apfel bisse und also eine wieder amtsangemessene Alimentation auf Grundlage des heutigen Besoldungsgefüges herstellte.

Poincare:

--- Zitat von: Geometer am 15.04.2022 08:27 ---Guten Morgen,

leider hat es bei mir so nicht funktioniert :-(
Soll mich an den Admin wenden.

Wie schaffen wir es die relevanten Passagen unter die Leute zu bringen??

Schönen Karfreitag allen

LG

--- End quote ---

Sie haben versucht sich auf der Homepage des Städtetag Baden-Württemberg zu registrieren, jedoch ist die Registrierung den Verwaltungsmitarbeitern unserer Mitgliedstädte vorbehalten.

Es ist wohl tatsächlich nicht so gedacht, und man wird nicht freigeschaltet. Lediglich, wenn man nach der Registrierung direkt sein Passwort zurücksetzt, schaltet einen das System automatisch frei... Alle Verwaltungsmitarbeiter der Städte dürften aber Zugriff haben.

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