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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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MitleserBW:

--- Zitat von: Poincare am 20.04.2022 11:06 ---
--- Zitat von: Geometer am 15.04.2022 08:27 ---Guten Morgen,

leider hat es bei mir so nicht funktioniert :-(
Soll mich an den Admin wenden.

Wie schaffen wir es die relevanten Passagen unter die Leute zu bringen??

Schönen Karfreitag allen

LG

--- End quote ---

Sie haben versucht sich auf der Homepage des Städtetag Baden-Württemberg zu registrieren, jedoch ist die Registrierung den Verwaltungsmitarbeitern unserer Mitgliedstädte vorbehalten.

Es ist wohl tatsächlich nicht so gedacht, und man wird nicht freigeschaltet. Lediglich, wenn man nach der Registrierung direkt sein Passwort zurücksetzt, schaltet einen das System automatisch frei... Alle Verwaltungsmitarbeiter der Städte dürften aber Zugriff haben.

--- End quote ---

Habe ich auch bekommen, allerdings war ich ja bereits freigeschaltet und habe die entsprechenden Entwürfe einsehen können. Tatsächlich steht das auch nirgends, ergibt sich aber, dass es nur für die Mitarbeiter sein sollte.

flohafa:
Interessant las sich der Begründungsteil. Dort wurde argumentiert, dass sämtliche Prüfparameter berücksichtigt wurden. Beispielsweise wurde auch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen überprüft und man ist der Ansicht, dass dieses nicht verletzt wird durch die Straffung und Höhergruppierung innerhalb des mittleren Dienstes:

"So betrug der Abstand zwischen R 1 und A 7 im Jahr 2017 rund 55,89 Prozent, im Jahr 2022 beträgt der Abstand rund 55,84 Prozent. Der Ab- stand zwischen R 1 und A 10 beträgt im Jahr 2017 rund 42,97 Prozent und auch im Jahr 2022 42,97 Prozent. Der Abstand zwischen R 1 und A 13 beträgt im Jahr 2017 rund 22,03 Prozent, im Jahr 2022 beträgt der Abstand ebenfalls rund 22,03 Prozent. Auch beim Vergleich weiterer Besoldungsgruppen liegt eine nennenswerte Ab- schmelzung nicht vor."

Ein statischer Vergleich zwischen den Gruppen berücksichtigt allerdings nicht die Höhergruppierungen bzw. den Wegfall der unteren Besoldungsgruppen. Ich bin daher gespannt, ob diese Argumentation vor Gericht Bestand haben wird.

Neuer12:
Wie dämlich.

Gerade die Höherstufung ist ja das, was das Abstandsgebot außer Kraft setzt.
Glauben die das selbst?

Neuer12:
DGB:
"„4 Säulen-Modell“ und Kilometerpauschale
Letztes großes Thema der Gespräche war die amtsangemessene
Alimentation, das sogenannte 4-Säulen Modell. Hier attestierte
die Gewerkschaftsseite, dass dem Land mit seinem
Vorstoß ein guter Umgang mit den Vorgaben aus Karlsruhe
gelungen ist. Allerdings gilt es bei der Umsetzung besonders
die Details im Auge zu behalten, um Benachteiligungen Einzelner
zu verhindern. Dazu wird es auch ein weiteres Beteiligungsgespräch
des DGB mit dem Finanzministerium geben.
Mit Blick auf die nach wie vor hohen Benzinpreise ist für den
DGB der Handlungsdruck bei den Kilometerentschädigungen
deutlich gestiegen. Es darf nicht sein, dass Beschäftigte, die
für die Aufrechterhaltung der Dienstgeschäfte ihren privaten
PKW zur Verfügung stellen, dafür am Ende noch draufzahlen
müssen. Deshalb bedarf es aus Sicht des DGB Baden-Württemberg
einer Dynamisierung der Entschädigungssätze, die
mit einer temporär befristeten Erhöhung einhergeht. Gleichzeitig
gibt es weitere Punkte, die bei der letzten Überarbeitung
des Landesreisekostengesetzes auf der Strecke geblieben sind.
Dies könnte im gleichen Atemzug ebenfalls angegangen werden.
Dazu gehören:
• Eine Gleichstellung aller Fahrzeugarten bei der Kilometerpauschale.
• Abschaffung der Unterscheidung von Dienstfahrten und
Dienstfahrten mit besonderem dienstlichem Interesse."

Meinen die das ernsthaft?
Das ist ja schon grausam.
So etwas ist eine Interessenvertretung?
Von wem?
Dem AG?

NordWest:

--- Zitat von: Neuer12 am 27.04.2022 09:08 ---Meinen die das ernsthaft?
Das ist ja schon grausam.
So etwas ist eine Interessenvertretung?
Von wem?
Dem AG?

--- End quote ---

Wichtig wäre, das mal auf einer Jahresversammlung der Gewerkschaft vorzutragen und dem Vorstand entsprechend Druck zu machen.

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