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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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kaiserc1:
Ich komme über den Städtetag leider nicht in den Gesetzesentwurf "Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022" und  in "R 38881/2022 Az.: 054 Besoldungsreform des Landes". Eine Anmeldung wird mir verweigert. Gibt es eine andere Möglichkeit diese Dokumente einzusehen?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

homonovus:
Der Städtetag hat mit einem neuerlichen Rundschreiben informiert und eine Initiative gestartet. Dem Rundschreiben hängt ein Schreiben an den Finanzminister an. Zuständig ist der Leiter der Zentralen Dienste des Städtetags. Einfach anschreiben...

JoLo25:
Guten Abend,
aus den bisherigen Veröffentlichungen werde ich nicht schlau: gilt die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungsgrenze rückwirkend und wenn ja, nur bei eingelegtem Widerspruch?
Wer beispielsweise zwei Kinder hatte und Partner über die PKV laufen hatte, hat ja so innerhalb der 9 Jahre mitunter bis zu 20tsd mehr bezahlt (Annahme: Voll-PKV für Versicherten + Partner 2x500€, Differenz zwischen 50% und 70% = 200€ * 9 Jahre * 12 Monate = 21.600€).

Poincare:

--- Zitat von: JoLo25 am 20.06.2022 21:34 ---Guten Abend,
aus den bisherigen Veröffentlichungen werde ich nicht schlau: gilt die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungsgrenze rückwirkend und wenn ja, nur bei eingelegtem Widerspruch?
Wer beispielsweise zwei Kinder hatte und Partner über die PKV laufen hatte, hat ja so innerhalb der 9 Jahre mitunter bis zu 20tsd mehr bezahlt (Annahme: Voll-PKV für Versicherten + Partner 2x500€, Differenz zwischen 50% und 70% = 200€ * 9 Jahre * 12 Monate = 21.600€).

--- End quote ---

Von einer rückwirkenden Anpassung las ich da nichts. Gehe eher von einer Anhebung zum 1.12. aus!?

Turmberg:
Ich denke da werden die Betroffenen (unter anderem auch ich) sich mit den entsprechenden PKVen auseinandersetzen. Natürlich müssen die Beiträge für die gesetzlichen Altersrückstellungen bei der neuen Beitragsberechnung reduziert werden. Ich gehe davon aus, dass die bereits vorhandenen Rückstellungen für den neuen Beitrag berücksichtigt werden (müssen). Ob die PKVen da was (freiwillig) auszahlen glaube ich jedoch nicht. Dass das LBV unterstützend tätig wird glaube ich ebenfalls nicht. Warum auch, die Krankenversicherung ist ein Vertrag zwischen Beamten und PKV. Die Beihilfe handelt ja unabhängig davon.

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