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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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sapere aude:

--- Zitat von: Poincare am 20.06.2022 21:55 ---
--- Zitat von: JoLo25 am 20.06.2022 21:34 ---Guten Abend,
aus den bisherigen Veröffentlichungen werde ich nicht schlau: gilt die Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungsgrenze rückwirkend und wenn ja, nur bei eingelegtem Widerspruch?
Wer beispielsweise zwei Kinder hatte und Partner über die PKV laufen hatte, hat ja so innerhalb der 9 Jahre mitunter bis zu 20tsd mehr bezahlt (Annahme: Voll-PKV für Versicherten + Partner 2x500€, Differenz zwischen 50% und 70% = 200€ * 9 Jahre * 12 Monate = 21.600€).

--- End quote ---

Von einer rückwirkenden Anpassung las ich da nichts. Gehe eher von einer Anhebung zum 1.12. aus!?

--- End quote ---

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesbezüglich eine Rückwirkung vorgesehen ist/ wird.

Poincare:
Selbst wenn es so wäre, die PKV ist sicherlich nicht zur Rückzahlung von Beiträgen verpflichtet, ich muss selbst erstmal klären, ob überhaupt ohne weiteres eine Anpassung an einen erhöhten Beihilfesatz erfolgen kann.

Dann ginge es nur noch darum, ob man eventuell angefallen noch nicht abgerechnete oder bei der PKV nicht eingereichte Leistungen noch nachträglich einreichen könnte, und das Fass machen sie nicht auf, wenn sie nicht müssen.

Ich freue mich natürlich über eine eventuelle PKV-Beitrag Senkung, vor allem im Hinblick auf die Pension. Schwächt vermutlich jedoch das GKV-Beihilfe modell, wo man dann ja ggf. wieder "weniger" bekommt.

JoLo25:
Danke für die Einschätzung - der Denkfehler lag bei mir. Allerdings verstehe ich es doch richtig, dass man sich bei einer der o.g. zutreffenden Situationen dann bei der PKV melden und um eine Änderung auf 30%-Absicherung bitten müsste?!

xap:
Meine Erfahrung ist dass Versicherungen die Anpassungen von sich aus vornehmen. In meinem Fall war die Verbesserungen der Beihilfe Leistung so ein Fall. Ich bekam ein Schreiben von der PKV die mir mitteilte, dass ich nun weniger bezahlen müsste.

Hans:
Auch das LBV bewegt sich bereits und veröffentlicht folgende Information.

https://lbv.landbw.de/-/beihilfebemessungssatz

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