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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg
Geometer:
Zweite Beratung ( ohne Aussprache) ;)
Beschlussempfehlung und Beschlussempfehlung des Ausschuss für Finanzen
Immerhin nehmen Sie sich dafür 5 Minuten Zeit (16.45 bis ca. 16.50 Uhr)
AlterHasse:
Guten Morgen zusammen,
bei uns (Polizei) gibt es unterschiedliche Meinungen betreffend der Ämterhebungen, Fussnoten usw.
Ich lese den Gesetzentwurf so, dass es keine Schlecherstellungen mD/gD geben darf, wenn jemand über den W8 oder QL in den gehobenen Dienst aufgestiegen ist.
Dem Artikel 36 des Gesetzentwurfes ist meiner Meinung nach auch zu entnehmen, dass dies so sein soll.
Soll heißen der Beamte, der sich aktuell, nach einem Aufstieg W8/QL, derzeit in A10 im gehobenen Dienst befindet und zuvor im mD in A9Z war, zukünftig ebenfalls eine Zulage (gemäß Fussnote 1 - ca. 156,- Euro) erhält.
Trotzdem ist man "hier" der Meinung, dass der POK keine Zulage bekommen soll.
Die Zulage sollen demnach nur die "neuen" A10 im mD, also der neue EPHM bekommen, der derzeit noch das Amt des A9Z inne hat.
Wie gesagt, ich lese das anders.
Kann da jemand eine endgültige Aussage tätigen?
Poincare:
--- Zitat von: Picard am 26.10.2022 22:02 ---
--- Zitat von: Poincare am 26.10.2022 08:34 ---
--- Zitat von: Poincare am 21.10.2022 13:25 ---
--- Zitat von: Geometer am 21.10.2022 10:30 ---Auf der Homepage des Landtags, unter Drucksachen, findet man mit dem heutigen Datum eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Es wird dort dem Landtag empfohlen dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.
Lediglich eine Änderung wurde eingearbeitet, bezieht sich auf ein Gestz das noch geändert werden muss.
--- End quote ---
Danke für die Info. Ich wäre überrascht gewesen, wenn man vor 1.12. noch größere Änderungen hätte einbauen wollen. So können wir ja mit der Verabschiedung im November rechnen. Dann hat man ja immerhin noch 6 Wochen Zeit um mit der PKV die Beiträge zu klären...
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Kleines Schmankerl: Ich habe mir die PKV-Versicherungszeiten für eine Erstattung während Elternzeit durch die Beihilfe bestätigen lassen, und siehe da, mein Ergänzungssatz wurde bereits mit 30% ausgewiesen (wie nach neuer Beihilfe), obwohl der Zeitraum in der Vergangenheit liegt und ich definitiv 50% bezahle. Man weiß also schon Bescheid und ist bereits jetzt verwirrt...
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Also spricht das dafür, dass auch die Beihilfe rückwirkend geändert wird? Wie sollte denn das realistisch umgesetzt werden können? Da müssten ja sämtliche Einreichungen bei der PKV neu aufgerollt werden.
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Nein, laut Entwurf war die Beihilfeanpassung zum 1.1.23. Ich habe mich nur gefragt, wie schnell die das überhaupt umsetzen bei der PKV, und anscheinend haben sie daran gearbeitet, und in dem Fall wurde das Formular für mich nur insgesamt unzulänglich ausgefüllt. Ich rechne aber damit, dass mein Beitrag rechtzeitig zum 1.1. angepasst wird, wenn das Gesetz im November so verabschiedet wird.
Dawide0711:
Hallo zusammen, ich habe mir den Entwurf mal durchgelesen und werde nicht so schlau daraus! Momentan bin ich i A9 Stuffe 4, was ändert sich ( voraussichtlich) ab dem 1.12 für mich ?
Lg und Danke
Drehleiterkutscher:
...du wirst nach A10 Stufe 2 übergeleitet, was einem Grundgehalt von 3395,98 entspricht.
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