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[BW] Besoldungsrunde 2021-2023 Baden-Württemberg

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Fetzek:
Hallo in die Runde,

macht es Sinn Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen (ich wurde zum 01.12.22 nach A9 übergeleitet).
Will mir nicht ins eigene Fleisch schneiden...

Archivsekretärin:
Ich wurde nach A8 übergeleitet und lege keinen Widerspruch ein, ich ermuntere aber meine Kollegen im gehobenen und höheren Dienst es anzufangen. So sehr ich mich nämlich über das Geld freue (und bei mir ist es signifikant mehr), so fragwürdig finde ich es doch, dass es kaum mehr Abstand zu manchen Kollegen gibt.

Ozymandias:
Wohnkosten/Heizkosten und allgemeine Inflation sind Gründe auch in 22 Widerspruch einzulegen.
Bürgergeld ist ein Grund für 23.

Die Wohnkosten basieren nur auf geschätzten Zahlen die erst im Folgejahr veröffentlicht werden, die Besoldung hat immer ein enormes time-lag und lässt sich immer nur im Nachhinein richtig feststellen. Siehe den DRB Musterwiderspruch.


--- Zitat ---a. Die zugrunde gelegten Wohn-/Heizkosten von 1.300 € monatlich decken den tatsächlichen Bedarf nicht ab. Der Gesetzentwurf spricht von einem durch die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilten länderspezifischen Bedarf für Unterkunft und Heizung in Baden-Württemberg (im Sinne eines 95 Prozent-Perzentils) für 2020 in Höhe von monatlich 1.200 €, welcher für die Jahre 2021 und 2022 um jeweils 50 €, mithin im Jahr 2022 auf 1.300 € monatlich erhöht wurde. Ungeachtet des Umstands, dass der genannte Betrag mangels Vorlage der Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nicht überprüft werden kann, bestehen starke Zweifel, dass dieser Betrag den realistischen Wohn-/Heizkostenbedarf im Jahr 2022 abbildet
--- End quote ---

SwenTanortsch:
Wer als Beamter in Baden-Württemberg kein Widerspruch einlegt, wird es später m.E. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bitterlich bereuen. Es würde mich mehr als schwer wundern, wenn die vom Land gewährte Alimentation 2022 auch nur für einen einzigen Beamten amtsangemessen (gewesen) wäre. 2020 hat die tatsächlich gewährte Alimentation die Mindestalimentation um mehr als 26 % bzw. mehr als monatlich netto 870,- € verfehlt. Die seitdem vom Land vollzogene Gesetzgebung stellt eine so eklatante Umgehung der vom Gesetzgeber zwingend zu beachtenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar, dass es m.E. als ausgeschlossen zu betrachten ist, dass auch die seitdem vollzogene Gesetzgebung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte.

sunshine2590:
Hallo zusammen, ich wurde im Dezember 2019 das letzte Mal befördert von A9 auf A10.
Laut einer Verfügung der OFD werden im Dezember 2023 in der Finanzverwaltung mit einer erforderlichen Mindestpunktezahl von 7 Punkten, 220 Stellen von A10 auf A11 befördert. Die Punktzahl habe ich erreicht. Weshalb habe ich noch nichts bekommen, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Vielen lieben Dank im Voraus!

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