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Corona-Sonderzahlung

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matriv:
Seid ihr sicher, dass die Sonderzahlung für halbe Stellen nur anteilig ausgezahlt wird, d, h. 650 Euro? Im TV Corona-Sonderzahlung steht dazu nichts. Sie wird dort zudem als "Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise" definiert. Man könnte argumentieren, dass die Corona-Krise alle finanziell gleich trifft, unabhängig von der Arbeitsleistung/dem Arbeitsumfang, und deshalb alle die volle Auszahlung in Höhe von 1.300 Euro bekommen sollten. Kenne mich aber nicht aus.

Beamter:

--- Zitat von: matriv am 29.11.2021 23:39 ---Seid ihr sicher, dass die Sonderzahlung für halbe Stellen nur anteilig ausgezahlt wird, d, h. 650 Euro? Im TV Corona-Sonderzahlung steht dazu nichts. Sie wird dort zudem als "Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise" definiert. Man könnte argumentieren, dass die Corona-Krise alle finanziell gleich trifft, unabhängig von der Arbeitsleistung/dem Arbeitsumfang, und deshalb alle die volle Auszahlung in Höhe von 1.300 Euro bekommen sollten. Kenne mich aber nicht aus.

--- End quote ---

Ja, absolut sicher. Können Sie auch selbst ordentlich recherchieren. In der zugehörigen Vereinbarung wird Bezug auf § 24 Abs. 2 TV-L genommen. Entgelte und deren Bestandteile werden analog des Arbeitszeitumfangs ausgezahlt. Stichtag hier die Verhältnisse am 29.11.21.

Pädi07:
Klar, ich arbeite nur 10 Prozent und möchte auch gerne 1300 Euro. Für mich ist dich auch alles teurer geworden!

Reisinger850:

--- Zitat von: Beamter am 29.11.2021 23:57 ---
--- Zitat von: matriv am 29.11.2021 23:39 ---Seid ihr sicher, dass die Sonderzahlung für halbe Stellen nur anteilig ausgezahlt wird, d, h. 650 Euro? Im TV Corona-Sonderzahlung steht dazu nichts. Sie wird dort zudem als "Beihilfe bzw. Unterstützung des Arbeitgebers zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise" definiert. Man könnte argumentieren, dass die Corona-Krise alle finanziell gleich trifft, unabhängig von der Arbeitsleistung/dem Arbeitsumfang, und deshalb alle die volle Auszahlung in Höhe von 1.300 Euro bekommen sollten. Kenne mich aber nicht aus.

--- End quote ---

Ja, absolut sicher. Können Sie auch selbst ordentlich recherchieren. In der zugehörigen Vereinbarung wird Bezug auf § 24 Abs. 2 TV-L genommen. Entgelte und deren Bestandteile werden analog des Arbeitszeitumfangs ausgezahlt. Stichtag hier die Verhältnisse am 29.11.21.

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Was heißt denn „Stichtag“? Wenn man bis zum
28.11 eine halbe Stelle hat, am 29.11 aber eine volle, hat man dann Anspruch auf die vollen 1300 Euro?
LG

XTinaG:
Ja, genau das ist mit "Stichtag" gemeint.

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