Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Corona-Sonderzahlung

<< < (2/12) > >>

öfföff:

--- Zitat von: Neuling01 am 29.11.2021 19:01 ---Hi, weiß jemand, ob die Sonderzahlung anteilig entsprechend der Arbeitszeit gewährt wird? Wäre ja zu schön, wenn die auch für Teilzeit Kräfte in voller Höhe gezahlt würde...

--- End quote ---

Natürlich nicht, du arbeitest ja auch weniger!

egotrip:
Den Verhandlungsführer der GdP auf dieses Thema angesprochen, zitiere ich gerne seine Antwort:

"Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilsmäßig ihrer Arbeitszeit. Wer zwischen dem 01.01.21 und dem 29.11.21 gearbeitet hat, der erhält die Zahlung. Eine Rückzahlung ist nicht vereinbart."

Jockel:

--- Zitat von: egotrip am 29.11.2021 19:14 ---Den Verhandlungsführer der GdP auf dieses Thema angesprochen, zitiere ich gerne seine Antwort:

"Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilsmäßig ihrer Arbeitszeit. Wer zwischen dem 01.01.21 und dem 29.11.21 gearbeitet hat, der erhält die Zahlung. Eine Rückzahlung ist nicht vereinbart."

--- End quote ---
oder eine endloses Reihe Lohnersatz-Leistungen... nicht zwingend gearbeitet.

AnnaD:
Hallo,
Ich bin aktuell in Elternzeit. Mein Kind ist am 3.9.21 geboren, d.h. ich beziehe inzwischen Elterngeld. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Sonderzahlung?

Reisinger850:
Was wäre, wenn man innerhalb des Jahres an einigen Tagen arbeitslos war? Wird das dann auf die Tage gerechnet?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version