Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Corona-Sonderzahlung
öfföff:
--- Zitat von: Neuling01 am 29.11.2021 19:01 ---Hi, weiß jemand, ob die Sonderzahlung anteilig entsprechend der Arbeitszeit gewährt wird? Wäre ja zu schön, wenn die auch für Teilzeit Kräfte in voller Höhe gezahlt würde...
--- End quote ---
Natürlich nicht, du arbeitest ja auch weniger!
egotrip:
Den Verhandlungsführer der GdP auf dieses Thema angesprochen, zitiere ich gerne seine Antwort:
"Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilsmäßig ihrer Arbeitszeit. Wer zwischen dem 01.01.21 und dem 29.11.21 gearbeitet hat, der erhält die Zahlung. Eine Rückzahlung ist nicht vereinbart."
Jockel:
--- Zitat von: egotrip am 29.11.2021 19:14 ---Den Verhandlungsführer der GdP auf dieses Thema angesprochen, zitiere ich gerne seine Antwort:
"Teilzeitkräfte bekommen die Sonderzahlung anteilsmäßig ihrer Arbeitszeit. Wer zwischen dem 01.01.21 und dem 29.11.21 gearbeitet hat, der erhält die Zahlung. Eine Rückzahlung ist nicht vereinbart."
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oder eine endloses Reihe Lohnersatz-Leistungen... nicht zwingend gearbeitet.
AnnaD:
Hallo,
Ich bin aktuell in Elternzeit. Mein Kind ist am 3.9.21 geboren, d.h. ich beziehe inzwischen Elterngeld. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Sonderzahlung?
Reisinger850:
Was wäre, wenn man innerhalb des Jahres an einigen Tagen arbeitslos war? Wird das dann auf die Tage gerechnet?
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