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Corona-Sonderzahlung
Johann:
--- Zitat von: Schmitti am 30.11.2021 10:00 ---
--- Zitat von: Germanmann am 30.11.2021 09:36 ---Gilt auch dieser Stichtag für Teilzeit während der Elternzeit?
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Wenn der Vater in Elternzeit ist, gilt der dritte Donnerstag davor, und wenn es die Mutter ist, der auf den eigentlichen Stichtag folgende Neumond, es sei denn das Datum bildet eine Primzahl, dann gilt der eigentliche Stichtag.
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Wichtige Ausnahme: Wenn das Datum auch eine Mirpzahl bildet, wird grundsätzlich der 1.1. des Jahres, in dem der eigentliche Stichtag wäre, als Stichtag definiert.
kcebert96:
Hallo,
ich hoffe ich kann mal mit einer weiteren Frage dazwischen grätschen. :)
Gelten die Bestimmungen zur Corona Sonderzahlung auch für wissenschaftliche Mitarbeiter welche nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt werden? Bzw. gibt es Unterschiede hinsichtlich Haushaltsstellen und Projektstellen?
Johann:
--- Zitat von: kcebert96 am 30.11.2021 10:19 ---Hallo,
ich hoffe ich kann mal mit einer weiteren Frage dazwischen grätschen. :)
Gelten die Bestimmungen zur Corona Sonderzahlung auch für wissenschaftliche Mitarbeiter welche nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt werden? Bzw. gibt es Unterschiede hinsichtlich Haushaltsstellen und Projektstellen?
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Wenn du einen Arbeitsvertrag hast, in dem steht, dass der TV-L angewendet wird, dann gilt das auch für dich.
kcebert96:
@Johann danke für deine schnelle Antwort. Ohne mich beschweren zu wollen wenn es wirklich so sein sollte...aber bissl sinnlos ist das schon ;D
was_guckst_du:
--- Zitat von: Johann am 30.11.2021 10:12 ---
--- Zitat von: Schmitti am 30.11.2021 10:00 ---
--- Zitat von: Germanmann am 30.11.2021 09:36 ---Gilt auch dieser Stichtag für Teilzeit während der Elternzeit?
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Wenn der Vater in Elternzeit ist, gilt der dritte Donnerstag davor, und wenn es die Mutter ist, der auf den eigentlichen Stichtag folgende Neumond, es sei denn das Datum bildet eine Primzahl, dann gilt der eigentliche Stichtag.
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Wichtige Ausnahme: Wenn das Datum auch eine Mirpzahl bildet, wird grundsätzlich der 1.1. des Jahres, in dem der eigentliche Stichtag wäre, als Stichtag definiert.
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...wobei das nur in Schaltjahren gilt!
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