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Corona-Sonderzahlung

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rmg015:
Ich knüpfe einfach mal hier an. Wie sieht es in meinem Fall aus ich bin seit 4 Jahren im ÖD mit TVL beschäftigt und habe zum Ende des Jahres gekündigt. Fange zwar am 1.1.22 auch wieder im TVL an, aber bei einem anderen AG.
Da ja die Corona Sonderzahlung zu dem März 22 Entgelt dazu kommt, kann ich da auch noch auf was hoffen?(Natürlich über alten AG) Momentan ist das LBV noch zuständig. 1300€ würde ich gerne noch mitnehmen.  ;D

Christian79:
Es kommt darauf an. Wenn du einen "genialen Aufhebungsvertrag" haben solltest, indem du und dein AG gegenseitig ausschließen, dass bekannte und unbekannte Forderungen mit Austritt bei bis dahin nicht erfolgter Abrechnung erloschen sind, sieht es schlecht aus.
Was wiederum heißt, dass du ggf. auch nichts erstatten müsstest, bei zum Beispiel 160 Stunden Fehlzeit  8)

Amo:
Kurzes Update:
Habe eine ANtwort auf meine E-Mail an die GEW Erhalten

Bekomme ich auch eine Corona-Sonderzahlung, wenn mein Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres 2021 bestanden hat?

Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Auch ruhende Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubes, erfüllen diese Voraussetzung.

Zusätzlich muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November 2021 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Das ist auch der Fall bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezug des Krankengeldzuschuss aus dem TV-L oder während des Bezugs von Mutterschutzgeld sowie des Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld zählt dazu.

Damit Beschäftigte Anspruch auf die Sonderzahlung haben, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.

maiklewa:
Wenn die Voraussetzungen alle erfüllt sind, wann/mit welchen Gehaltszahlungen erhalten denn die Tarifbeschäftigen in Hessen die ersten und die zweiten 500 €?

Habe von ner Freundin gehört, dass die ersten 500 € nicht beim Novembergehalt dabei waren.

Beamter:

--- Zitat von: Amo am 30.11.2021 11:56 ---Kurzes Update:
Habe eine ANtwort auf meine E-Mail an die GEW Erhalten

Bekomme ich auch eine Corona-Sonderzahlung, wenn mein Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres 2021 bestanden hat?

Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Auch ruhende Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubes, erfüllen diese Voraussetzung.

Zusätzlich muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November 2021 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Das ist auch der Fall bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezug des Krankengeldzuschuss aus dem TV-L oder während des Bezugs von Mutterschutzgeld sowie des Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld zählt dazu.

Damit Beschäftigte Anspruch auf die Sonderzahlung haben, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.

--- End quote ---

Und daran ist neu: nichts. Reine Wiederholung.

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