Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Corona-Sonderzahlung
Beamter:
--- Zitat von: maiklewa am 30.11.2021 12:14 ---Wenn die Voraussetzungen alle erfüllt sind, wann/mit welchen Gehaltszahlungen erhalten denn die Tarifbeschäftigen in Hessen die ersten und die zweiten 500 €?
Habe von ner Freundin gehört, dass die ersten 500 € nicht beim Novembergehalt dabei waren.
--- End quote ---
Ein Hinweis, damit Sie nicht durcheinander kommen. Der Titel des Thread gibt es nicht her, jedoch der Verlauf der Diskussion. Hier geht es bis jetzt nur um den TV-L und nicht den TV-H.
Fragmon:
--- Zitat von: Amo am 30.11.2021 11:56 ---Kurzes Update:
Habe eine ANtwort auf meine E-Mail an die GEW Erhalten
Bekomme ich auch eine Corona-Sonderzahlung, wenn mein Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres 2021 bestanden hat?
Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Auch ruhende Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubes, erfüllen diese Voraussetzung.
Zusätzlich muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November 2021 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Das ist auch der Fall bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezug des Krankengeldzuschuss aus dem TV-L oder während des Bezugs von Mutterschutzgeld sowie des Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld zählt dazu.
Damit Beschäftigte Anspruch auf die Sonderzahlung haben, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.
--- End quote ---
Gruselig was da wieder geantwortet wird. Bezug von Mutterschutzgeld während des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG ist eben kein Entgelt. Wenn jemand in diesem Zeitraum nur Mutterschutzgeld erhält, dann hat er keinen Anspruch.
Nur Aufgrund der Einbeziehungsklauseln des Tarifvertrag Coronazahlung sind diese Zahlungen dem Entgelt gleichgestellt und der Beschäftigte hat einen Anspruch.
Poggeliese:
--- Zitat von: Fragmon am 30.11.2021 12:56 ---
--- Zitat von: Amo am 30.11.2021 11:56 ---Kurzes Update:
Habe eine ANtwort auf meine E-Mail an die GEW Erhalten
Bekomme ich auch eine Corona-Sonderzahlung, wenn mein Arbeitsverhältnis nicht während des gesamten Jahres 2021 bestanden hat?
Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat. Auch ruhende Arbeitsverhältnisse, zum Beispiel während der Elternzeit oder während eines unbezahlten Urlaubes, erfüllen diese Voraussetzung.
Zusätzlich muss eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November 2021 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Das ist auch der Fall bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, während des Bezug des Krankengeldzuschuss aus dem TV-L oder während des Bezugs von Mutterschutzgeld sowie des Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld zählt dazu.
Damit Beschäftigte Anspruch auf die Sonderzahlung haben, müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.
--- End quote ---
Gruselig was da wieder geantwortet wird. Bezug von Mutterschutzgeld während des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG ist eben kein Entgelt. Wenn jemand in diesem Zeitraum nur Mutterschutzgeld erhält, dann hat er keinen Anspruch.
Nur Aufgrund der Einbeziehungsklauseln des Tarifvertrag Coronazahlung sind diese Zahlungen dem Entgelt gleichgestellt und der Beschäftigte hat einen Anspruch.
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Wieso soll es nicht zählen? Wenn es kein Entgelt ist, was ist es dann?
Organisator:
--- Zitat von: Poggeliese am 30.11.2021 13:19 ---Wenn es kein Entgelt ist, was ist es dann?
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Eine Entgeltersatzleistung - wie so ziemlich alle Sozialleistungen
Poggeliese:
--- Zitat von: Organisator am 30.11.2021 13:24 ---
--- Zitat von: Poggeliese am 30.11.2021 13:19 ---Wenn es kein Entgelt ist, was ist es dann?
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Eine Entgeltersatzleistung - wie so ziemlich alle Sozialleistungen
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Fragmon bezieht sich auf § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, in diesem Fall ist es Entgelt, oder sehe ich das falsch?
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