Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Corona-Sonderzahlung
Organisator:
--- Zitat von: Poggeliese am 30.11.2021 13:38 ---Fragmon bezieht sich auf § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, in diesem Fall ist es Entgelt, oder sehe ich das falsch?
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so wie Fragmon schreibt, ja.
--- Zitat von: Fragmon am 30.11.2021 12:56 ---
Bezug von Mutterschutzgeld während des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG ist eben kein Entgelt.
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rmg015:
--- Zitat von: Christian79 am 30.11.2021 11:39 ---Es kommt darauf an. Wenn du einen "genialen Aufhebungsvertrag" haben solltest, indem du und dein AG gegenseitig ausschließen, dass bekannte und unbekannte Forderungen mit Austritt bei bis dahin nicht erfolgter Abrechnung erloschen sind, sieht es schlecht aus.
Was wiederum heißt, dass du ggf. auch nichts erstatten müsstest, bei zum Beispiel 160 Stunden Fehlzeit 8)
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Naja hab ja ordentlich gekündigt, somit keinen Auflösungsvertrag. An sich hab ich ja die beiden Anforderungen erfüllt.
Fakon:
Hallo,
meine Frage wäre auch ob die 1300€ gezahlt werden wenn man in Elternzeit oder Mutterschutz ist.
Die zweite Frage .. gibt es die 1300€ pro Person oder pro Haushalt (wenn zum Beispiel 2 Ehepartner beim Land angestellt sind)
Vielen Dank.
Fäncy:
--- Zitat von: Fakon am 30.11.2021 15:55 ---Hallo,
meine Frage wäre auch ob die 1300€ gezahlt werden wenn man in Elternzeit oder Mutterschutz ist.
Die zweite Frage .. gibt es die 1300€ pro Person oder pro Haushalt (wenn zum Beispiel 2 Ehepartner beim Land angestellt sind)
Vielen Dank.
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Frage 1: Ja.
Frage 2: Bekommt ihr normalerweise auch nur einmal Lohn für zwei Arbeitsverhältnisse? :D
Ihr erhaltet die Zahlung natürlich zweimal...
DeGr:
Da bin ich ja gespannt, ob es bei uns in Niedersachsen tatsächlich inhaltsgleich (insbesondere stichtags-gleich) auf die Beamten übertragen wird. Da ich mich derzeit für vier Monate in Elternzeit mit Teilzeit (12h/Woche) befinde, würde ich 390 € statt 1300 € bekommen.... Wie kann man den prozentualen Anteil denn bitte an einem einzigen Stichtag festmachen?! Auch mein Weihnachtsgeld wurde aus selbigem Grund bereits auf 12/40 gekürzt. Da hat sich die Elternzeit mit Elterngeld-Plus ja richtig gelohnt >:(
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