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[NW] Besoldungsrunde 2021-2023 Nordrhein-Westfalen

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allesok:
Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.

Organisator:

--- Zitat von: was_guckst_du am 30.11.2021 14:15 ---...und der normale Bürger (der ja keine Ahnung von TVL, TVöD, Beamtenstatus etc. hat), glaubt mittlerweile, die im öD bekommen bekommen alle sechs Monate Corona-Sonderzahlungen...

--- End quote ---

kommt noch dazu.

Organisator:

--- Zitat von: allesok am 30.11.2021 14:31 ---Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.

--- End quote ---

Ja?

Diese Seite beschreibt den Abschluss wie folgt:

29.11.2021 - Tarifeinigung
    01.10.2021: Nullrunde
    01.12.2022: +2,8%
    Laufzeit: 24 Monate
    Steuerfreie Corona-Einmalzahlung: 1300 Euro

Wenn das für die Beamten übernommen werden sollte, wäre dies eine Nullrunde für alle. Ob aktiv oder im Ruhestand.

Ozymandias:

--- Zitat von: allesok am 30.11.2021 14:31 ---Die Nullrunde für 2022 bezog sich nur auf Ruhestandsbeamte.

--- End quote ---

Es war nicht persönlich an dich gerichtet. Die TV-L Tarifeinigung wird von den Angestellten, Presse und auch hier https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/ auch als Nullrunde bezeichnet. Es ist aber eben keine Nullrunde, sondern ein netter Extralohn.

Nur die Ruhestandbeamten bekommen womöglich eine echte Nullrunde ab, ja.

sapere aude:

--- Zitat von: allesok am 30.11.2021 13:26 ---Ich bin gespannt, ob und wie man die Coronazahlung von 1300€ bei den Pensionen der  Ruhestandsbeamten  einarbeiten will. Ich glaube, da besteht seitens der Regierung kein Interesse daran. Das bedeutet faktisch „Nullrunde“ für die Ruhestandsbeamten auf kaltem Weg.
Oder ist jemand anderer Meinung ?  Wie lief bzw. läuft sein Hessen? Die müssten eigentlich weiter sein.

--- End quote ---

In Hessen erhalten Versorgungsempfänger nach meinem Kenntnisstand keine Corona-Sonderzahlung.
Die Corona-Sonderzahlung nach diesem Gesetz erhalten:
1. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Geltungsbereich
des Hessischen Beamtengesetzes mit Ausnahme der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie
2. Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen.

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