Also bekommt der Beamte, A12, 3 Kinder, verheiratet, Mietstufe 3, nun auch noch eine dicke Nachzahlung für 2022, nachdem er ja für 2021 schon eine Nachzahlung erhalten hat?
Erhält dieser dann auch nochmal ab 1.1.23 rund 500 brutto mehr für das 1. und 2. Kind?
Ich dachte, das wäre mit der deutlichen Erhöhung um mehrere 100 Euro pro Monat ab 2021 abgegolten bzw inbegriffen...?
Liege ich da falsch und auch für Beamte mit 3 Kindern gibt's ne Nachzahlung und eine dauerhafte Erhöhung ab 2023?
Ja genau. Die letzte Nachzahlung war ausschließlich für das dritte Kind und es war auch eine Nettozahlung. Die jetzige Erhöhung bei dem genannten Beispiel beträgt rund 450 Euro pro Monat und ist Brutto. Für die Zeit von 01/2022 bis 11/2022 gibt es im Dezember eine Einmalzahlung, ab da erhöht sich der Familienzuschlag dauerhaft und wird monatlich gezahlt.
Die Familienzuschläge werden allerdings nur solange gezahlt, wie die Kinder kindergeldberechtigt sind und sind nicht ruhegehaltfähig.
Der Grund, warum auch der A12er den Zuschlag bekommt, liegt im Abstandsgebot. Der A12er mir drei Kindern muss mehr haben als der A11er mit drei Kindern, der wiederum mehr als der A10er mit drei Kindern usw.
Einmal mehr orientiert sich der Besoldungsgesetzgeber nicht an der Angemessenheit des Amtes und seiner Funktion sondern allein an der familiären Situation.
Damit verkennt der Gesetzgeber die Tragweite des Urteils und treibt zudem einen Keil in die Beamtenschaft. Diejenigen ohne Kinder schauen ungläubig auf die Kollegen mit Kindern, die Kollegen auf dem Dorf mit Mietstufe I sind sauer auf diejenigen, die in Düsseldorf leben, usw.
Das BVerfG hat übrigens sehr deutlich gemacht, dass es Kinder von Beamten nicht besser stellen will als andere Kinder. Es hat aber auch festgestellt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen ist, für alle Kinder die Leistungen zu verbessern. Das soll ja auch mit der Kindergrundsicherung passieren.
Je nach Ausgestaltung der Kindergrundsicherung ist es daher denkbar, dass die Familienzuschläge wieder sinken, da der Bedarf der Kinder durch andere Leistungen wie höheres Kindergeld gedeckt wird.
Eine Sache ist jedoch bemerkenswert: Während bei dem Zuschlag für das Kind 3 auch Zahlungen für die Vergangenheit geleistet wurden (haushaltsjahrnahe Geltendmachung vorausgesetzt), werden jetzt keinerlei Regelungen für die Vergangenheit getroffen. Mal schauen, wie sich das noch entwickelt. Da will der Gesetzgeber noch das Urteil zur Bremer A Besoldung abwarten. Damit ist in diesem Jahr allerdings nicht mehr zu rechnen, JaLu4.
Mit Glück gibt es 2023 eine Regelung, vielleicht aber auch 2024. Jedenfalls muss der Dienstherr erst nach diesem Musterverfahren und einer angemessenen Zeit zur Auswertung des Urteils über die Widersprüche entscheiden.