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Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen

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cdesb:
Ich habe jetzt einige Seiten hier durchgeschaut und es gibt zwar viele Fragen zu Eingruppierungen und Anerkennung von Erfahrung, aber nichts davon passt komplett auf meine Situation.

Ich wechsel aus einer Stelle an der Uni (wissensch. Mitarbeiter) an eine Behörde, beides in Sachsen (weiß nicht ob das relevant ist, s.u.). Ich war exakt 6 Jahre an der Uni und somit E13-3. Wäre ich geblieben, hätte ich dann E13-4 gehabt. Die neue Stelle ist allerdings E14 und mir wurde gesagt, dass ich dann auf E14-1 eingestuft werde, da man die Erfahrung aus E13 nicht berücksichtigen könnte.

Da das genau die Arbeit ist, die ich machen will, habe ich erstmal zugesagt, aber irgendwie wurmt es mich doch und ich fühle mich ein bisschen verarscht. Es entsteht daraus die paradoxe Situation, dass ich erst in 15 Jahren anfange mehr zu verdienen als jemand, der weiter in E13 geblieben wäre, und den Rückstand bis zur Rente nicht mehr aufholen würde. Ich weiß, dass ich das mit dem Arbeitgeber verhandeln könnte, aber ich habe ja mündlich der Eingruppierung zugestimmt, und ich will am ersten Arbeitstag kein Drama riskieren.

Meine Frage ist: Stimmt das wirklich, dass Berufserfahrung aus niedrigeren Stufen bei einer Neueinstellung nicht berücksichtigt wird, selbst wenn das insgesamt zu einer Reduktion der Bezüge führt? Wenn ich mir den "Antrag auf Anerkennung der Beschäftigungszeiten" und die Erläuterungen dazu durchlese, steht dort, dass Beschäftigungszeiten beim "Freistaat Sachsen" angerechnet werden, und die Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter wird explizit erwähnt. Das wird nicht in irgendeiner Weise qualifiziert bzgl. Berufserfahrung nur in der gleichen Stufe. Man kann sogar den Grundwehrdienst anerkennen lassen. Ich bin verwirrt.

EiTee:
E14 != E13 dementsprechend ist das korrekt.
Wenn es sich um eine Neueinstellungen handelt, wird man nicht daran gehindert, eine höhere Stufe zu verhandeln.

Max:
Der Vertrag scheint noch nicht unterschrieben. Schnellstens der Personalabteilung mitteilen,  dass du die Stelle nur für E14/3 bzw. E14/4 antreten kannst.

Lars73:
War der Vertrag in der E13 befristet? Endet dieser regulär oder wie erfolgt der Wechsel?

WasDennNun:
Bei einer Neueinstellung können förderliche Zeiten angerechnet werden, wenn der AG will und man das verhandelt.

Zu prüfen ist jedoch zunächst ob es tatsächlich einen Neueinstellung ist und nicht ein Wechsel innerhalb des AG Land Sachsen.

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