Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen
XTinaG:
Auch in der Praxis. Als ob die Landesbehörde wüßte, ob zum selben Arbeitgeber noch ein anderes Arbeitsverhältnis bei einer gänzlich anderen Einrichtung bestünde.
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