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Eingruppierung bei E13 zu E14 in Sachsen

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Johann:
Wenn das Land Sachsen weiterhin dein Arbeitgeber bleibt, wäre es eine Höhergruppierung. Da würdest du von 13/3 in 14/2 mit Garantiebetrag landen (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html). Am Besten wäre es hier natürlich, wenn du noch so lange auf der E13 bleiben würdest, bis du Stufe 4 erreicht hast, weil du dann direkt in die 14/4 übergehen könntest, was statt 180€ Garantiebetrag ca. 350€ mehr bringen würde (allein von 13/4 zu 14/4).

Wenn es allerdings eine Neueinstellung ist - und das muss sie ja sein, wenn der neue Arbeitgeber dir nur 14/1 anbietet (weil bei Höhergruppierung laut TV-L mindestens in Stufe 2 eingestuft werden muss), solltest du dem neuen Arbeitgeber möglichst bald erklären, dass du die neue Stelle nur in Stufe 3 (oder 4, suchs dir aus) antreten kannst. Bei Neueinstellungen gibts eigentlich nur die Stufe, die verhandelt werden kann. Und das solltest du dann ganz dringend auch tun.

Der Behörde ist es in der Regel egal, ob du jetzt Stufe 1/2/3/4 bekommst. Von sich aus bieten die natürlich nix an, um zu sparen. Wenn das aber zur Bedingung gemacht wird, wird es idR aber akzeptiert, statt die Stelle vakant zu lassen. Stellenbesetzungsverfahren sind unheimlich teuer und nicht besetzte Stellen sind zumeist teurer als eine Stelle mit höherer Stufe.

XTinaG:
Da es in Sachsen keine private Universität gibt, ist der Schluß, daß derzeit der Arbeitgeber das Land Sachsen ist, aufgrund der Regelungen in § 78 Abs. 1 SächsHSFG sicherlich richtig. Fraglich ist nun noch, ob die Behörde eine des Landes Sachsen ist und ob die bisherige Beschäftigung befristet ist, diese Befristung regulär endet und die neue Beschäftigung zum Land Sachsen dann im Anschluß erfolgt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Johann am 01.12.2021 07:01 ---Wenn es allerdings eine Neueinstellung ist - und das muss sie ja sein, wenn der neue Arbeitgeber dir nur 14/1 anbietet (weil bei Höhergruppierung laut TV-L mindestens in Stufe 2 eingestuft werden muss)
--- End quote ---
Oder die Personaler wissen es nicht besser.

--- Zitat ---Der Behörde ist es in der Regel egal, ob du jetzt Stufe 1/2/3/4 bekommst. Von sich aus bieten die natürlich nix an, um zu sparen. Wenn das aber zur Bedingung gemacht wird, wird es idR aber akzeptiert, statt die Stelle vakant zu lassen. Stellenbesetzungsverfahren sind unheimlich teuer und nicht besetzte Stellen sind zumeist teurer als eine Stelle mit höherer Stufe.
--- End quote ---
Sie müssen oftmals natürlich entsprechende Gründe verschriftlichen (bester oder einziger geeigneter Bewerber ist das Minimum was dargestellt werden muss.)
Oftmals aber auch nur um was zum lochen und abheften zu haben.

Wie gesagt: Hier ist das Schwert: Anerkennung von förderlichen Zeiten. §16.2
Muss halt gefordert werden!

sebbo83:
Also ich als Thüringer habe in einer ähnlichen Situation die Stufe 3 bekommen. Bei deinem Erfahrungsschatz sollte auch 3 bzw. 4 rauskommen. Alles andere scheint Ahnungslosigkeit des Personaler zu sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: sebbo83 am 01.12.2021 11:13 ---Also ich als Thüringer habe in einer ähnlichen Situation die Stufe 3 bekommen. Bei deinem Erfahrungsschatz sollte auch 3 bzw. 4 rauskommen. Alles andere scheint Ahnungslosigkeit des Personaler zu sein.

--- End quote ---
Oder gewifte Personaler, die glauben dieses Pokerspiel zu gewinnen.
Denn der TE hat ja darauf hingewiesen, dass er scharf auf diesen Job ist.

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