Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
ÖdNds93:
Ich hätte eine Frage bezüglich der Umsetzung des Tarifergebnisses. Zum 01.01.2023 sollen in den unteren Besoldungsgruppen ( A5-A7) die erste Erfahrungsstufe wegfallen. Welche Auswirkung hat das auf KollegInnen und Kollegen die bereits eine Höhere Erfahrungsstufe besitzen.
Also beispielsweise ein Kollege der zum 01.08.22 in die stufe 2 aufgestiegen ist ( nach Ableistung der zwei Jahre). Kommt dieser dann in Stufe 3. Oder wird dieser quasi gleichgestellt mit einem Kollegen der in 2023 seine Ausbildung beendet?
Bastel:
Die dürften gleichgestellt werden 8)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: ÖdNds93 am 01.09.2022 09:15 ---Ich hätte eine Frage bezüglich der Umsetzung des Tarifergebnisses. Zum 01.01.2023 sollen in den unteren Besoldungsgruppen ( A5-A7) die erste Erfahrungsstufe wegfallen. Welche Auswirkung hat das auf KollegInnen und Kollegen die bereits eine Höhere Erfahrungsstufe besitzen.
Also beispielsweise ein Kollege der zum 01.08.22 in die stufe 2 aufgestiegen ist ( nach Ableistung der zwei Jahre). Kommt dieser dann in Stufe 3. Oder wird dieser quasi gleichgestellt mit einem Kollegen der in 2023 seine Ausbildung beendet?
--- End quote ---
Der Gesetzentwurf sieht, so wie Bastel schreibt, keine entsprechenden Regelungen vor. Eine Prüfung der Auswirkungen der geplanten Regelungen erfolgt zugleich nicht, da weder das Grundsicherungsniveau und die Mindest- noch die gewährte Nettoalimentation bemessen werden. Damit schafft Niedersachsen ein Novum: Es will eine amtsangemessene Alimentation schaffen - denn das gibt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf vor -, ohne zu wissen, wo sich diese befindet. Würde Loriot noch leben, würde er Frau Hoppenstedt heute wohl in Niedersachsen ausrufen lassen: "Ach, wäre doch jeden Tag Ostern".
NordWest:
Die Gewerkschaften müssen endlich lernen, dass ihre Finetuning-Ergebnisse in Tarifverhandlungen am Ende immer ein Sparmodell für die Länder sind. Gruppenanpassungen werden für Beamte nicht übertragen, Einmalzahlungen gibt es nicht für alle und sind nach einem Jahr in der Tarifwirkung verpufft.
Da stellt sich schon auch manchmal die Frage, ob die Verhandler der Gewerkschaften Kompetenzprobleme haben und das nicht kommen sehen, obwohl es auf der Hand liegt - oder ob es eher an der Solidarität mit den Beamten fehlt.
Der Obelix:
Einfachste Rechenschritte scheinen dem Besoldungsgesetzgeber NDS fremd.....
"Bei den Sonderzahlungen gem. § 63 NBesG, die für (bis) A 8 nunmehr 1.200 € und für (ab) A9 nunmehr 500 € betragen, ergibt sich wiederumein Mehrbetrag in Höhe von 700€ für A 8, sodass auf das gesamte Jahr betrachtet der Vergleichsbeamte mit A 8 432,84€ mehr Gehalt hat als ein Vergleichsbeamter mit A 9.(Für die Beamten nach Nr. 2 bis 5 der Anlage 9 NBesG verringert sich der Abstand um monatlich 10,17 €,jährlich 122,04 €). Das Abstandsgebot zwischen diesen beiden Besoldungsstufen ist damit verletzt"
Nur ein Beispiel aus der guten Stellugnnahme des Richterbundes
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