Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen
NordWest:
--- Zitat von: Librarian am 14.11.2022 11:34 ---Im FM fand ein interessanter Personalwechsel statt. Reinhold Hilbers ist gegangen, Gerald Heere (B90/Grüne) ist "der Neue". Genau der Heere, der den damaligen Gesetzentwurfs 18/11498 abgelehnt hat. Man darf gespannt sein, ob und wie er zu seinen damaligen Worten stehen wird, die zur Ablehnung des Entwurfs führten https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerald-heere/fragen-antworten/in-der-letzten-landtagssitzung-haben-sie-die-ablehnung-des-gesetzentwurfs-18/11498-fuer-buendnis-90/die-gruenen :o
--- End quote ---
Ein interessanter Link! Spannendster Teil seiner Antwort:
"Die Hinweise in der Anhörung im zuständigen Haushaltsausschuss und die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgetragenen substantiellen verfassungsrechtlichen Bedenken sind nachvollziehbar. Ein schwebend verfassungswidriges Gesetz können wir nicht unterstützen. [...] Durch die vielfältige Rechtsprechung und die unterschiedliche Umsetzung in den Ländern sind wir bei der Beamtenalimentation in einer schwierigen Lage, weil es für Probleme, wie beim Abstand zum Grundsicherungsniveau in Verbindung mit dem Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen, keine einfachen Lösungen gibt. Unserer Ansicht nach haben wir grundlegende Reformbedarfe, die nicht mal eben mit einem einfachen Gesetz zu lösen sind. [...] Wir Grüne werden grundsätzliche Lösungsansätze positiv begleiten und darauf auch in einer künftigen Regierungsbeteiligung unser Augenmerk legen."
Das zeigt zumindest, dass er sich mit dem Thema etwas auskennt. Damals als Oppositionspolitiker stand der auf der "guten Seite", ob er sich daran noch erinnern mag? Schön wäre es, doch wirklich glauben kann ich es noch nicht.
clarion:
--- Zitat ---Wenn wir ein Problem in den Besoldungsstufen A5 bis A9 haben, ist es nicht sinnvoll, für alle Beamtinnen und Beamte bis hoch in die B-Besoldung, die sowieso 8.000 Euro im Monat verdienen, zusätzliche Zahlungen zu leisten.
--- End quote ---
Ich fürchte aber, dass auch Herr Heere die Sache mit dem Abstandgebot nicht verstanden hat. Nur zur Erinnerung: Es wurde bereits festgestellt, dass die R-Besoldung , die deutlich über der Grundsicherung liegt, nicht verfassungsgemäß war.
Dogmatikus:
Ich mache mir daher auch wenig Hoffnungen, dass jetzt auf einmal "alles gut" wird. Denn für "alles gut" müsste eben das Mindestabstandsgebot UND das generelle Abstandsgebot durch Nachzahlungen und zukünftige Regelungen eingehalten werden.
Und da ist es eben einerseits wie Clarion sagt so, dass auch die R-Besoldung (in einzelnen Ländern) bereits als verfassungswidrig festgestellt wurde. Andererseits wie pukki sagt, meinte Herr Heere bereits in seiner damaligen Antwort, es gäbe keine einfach Lösung, weil Beschäftige aus der B-Besoldung keine weitere Erhöhung erhalten sollen.
So funktioniert das aber eben nicht. Ich kann nicht - übertrieben dargestellt - unten 25% anheben und oben die nächsten 10 Jahre Nullrunden machen, damit am Ende der Post-Sortierer so viel verdient wie der Behördenleiter.
Die "einfache" Lösung liegt spätestens seit dem BVerfG-Beschluss auf dem Tisch, da aus diesem genaue Berechnungen angestellt werden können für den Mindestabstand und von diesem dann unter Einhaltung des Abstandsgebots die weitere Besoldungsstruktur angegangen werden könnte.
Dass diese Lösung exorbitant teuer ist, liegt daran, dass man seit > 15 Jahren einen Reallohnverlust herbeigeführt hat, statt die Kosten für eine verfassungsgemäße Besoldung über diesen Zeitraum zu strecken.
Hayzenbairg:
@Admin: Kann es sein, dass im Besoldungsrechner 2023 für Niedersachsen derzeit die Sonderzahlung für Kinder nicht enthalten ist?
--- Zitat ---Anhebung der jährlichen Sonderzahlung
Bereits im Dezember sollen zeitgleich mit der Besoldungserhöhung auch die jährlichen Sonderzahlungen für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter steigen. Diese Maßnahme begünstigt alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger.
Die Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1 200 Euro steigen, für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Anwärterinnen und Anwärter sollen künftig 250 Euro erhalten. Für das erste und zweite Kind soll es für Beamtinnen und Beamte in Zukunft 250 Euro je Kind und für das dritte und jedes weitere 500 Euro pro Kind geben.
--- End quote ---
Quelle: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landtag-beschliesst-neuregelung-des-niedersachsischen-besoldungsrechts-215591.html
Wilkinson13:
--- Zitat von: Hayzenbairg am 02.12.2022 10:36 ---@Admin: Kann es sein, dass im Besoldungsrechner 2023 für Niedersachsen derzeit die Sonderzahlung für Kinder nicht enthalten ist?
--- End quote ---
Ich bin zwar kein Admin...dennoch:
Japp, sehe ich auch so.
Scheint noch nicht hinterlegt zu sein.
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