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[NI] Besoldungsrunde 2021-2023 Niedersachsen

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Unknown:
Da hat sich die Landesregierung echt nicht mit Ruhm bekleckert.


--- Zitat ---Ist hingegen ein zweites Einkommen verfügbar, fließt dieses in die Vergleichsberechnung zur Feststellung eines Ergänzungszuschlagsbedarfs ein und führt je nach dessen Höhe zu einem Entfall des Anspruchs auf den Familienergänzungszuschlag.
--- End quote ---
Seite 12

Mir stellt sich die Frage, wie dieses in der Praxis funktionieren soll.
Wird dann nachgezahlt oder muss man was zurückzahlen?
Welche Vergleichswerte werden genommen?

xap:
Ich fühle mich unweigerlich an die Bedarfsgemeinschaften bei H4 erinnert. Fehlt bloß noch, dass man zur Bedarfsermittlung in die Schlange zum Jobcenter muss.

Bastel:

--- Zitat von: xap am 13.07.2022 14:56 ---Ich fühle mich unweigerlich an die Bedarfsgemeinschaften bei H4 erinnert. Fehlt bloß noch, dass man zur Bedarfsermittlung in die Schlange zum Jobcenter muss.

--- End quote ---

Muss das Kind dann auch etwas von einem Ferienjobgehalt abgeben?

Malkav:

--- Zitat von: Unknown am 13.07.2022 14:51 ---

Mir stellt sich die Frage, wie dieses in der Praxis funktionieren soll.
Wird dann nachgezahlt oder muss man was zurückzahlen?
Welche Vergleichswerte werden genommen?

--- End quote ---

In SH muss der Beamte das erstmal im Antrag auf Famileinergänzungszuschlag versichern, dass dessen Voraussetzungen vorlegen. Dann wird der Familienergänzungszuschlag unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gezahlt.

Interessant finde ich jedoch, dass Schleswig-Holstein in § 45a SHBesG auf unterhaltspflichtige Ehepartner, Lebenspartner und Elternteile abstellt, während Niedersachsen dies auf Ehepartner und Lebenspartner beschränken möchte. Wie es mit dem besonderen Schutz der Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar sein soll, nicht verheiratete Eltern besser zu stellen als Eheleute erschließt sich mir nicht. Ohne tiefer ins Niedersächsische Besoldungsrecht eingetsiegen zu sein stellt sich mir hier die Frage, ob sich (selbst innerhalb einer eigentlich intakten Ehe) eine Scheidung finanziell lohnen könnte, da dann das Partnereinkommen keine Berücksichtigung mehr findet?

Das wäre dann ja wahrlich eine gesellschaftsrechtliche Blüte, welche das Besoldungsrecht treibt: "Sind unsere Staatsdiener alle beziehungsunfäig? Scheidungsrate unter niedersächsischen Beamten steigt sprunghaft an!"

VG

Malkav

Porridge:
Bin ich blind, oder ist die Erhöhung der Sonderzahlung da nirgends mit drin? Wird die eventuell einzeln gemacht?

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