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Verwaltung / Rathaus / Bürgerbüro - Geschäft des täglichen Bedarfs
PrinzP:
--- Zitat von: BAT am 02.12.2021 16:25 ---Die kostenlosen Schnelltests sind aber auf einen Test pro Woche begrenzt.
Da haben die Bürger bei uns Probleme mit. Wir haben kreisweit 2Gplus und damit öfters den Bedarf für tägliche Tests.
--- End quote ---
Beispielsweise in der NRW Verordnung heisst es: "mindestens 1 kostenloser Test pro Woche". Und das bedeutet nichts anderes als kostenlose Tests so oft man will.
blondie:
Ist es korrekt, dass die erforderlichen Testungen für 2Gplus kostenlos sind?
Ja! Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist die kostenlose Bürgertestung für asymptomatische Personen wieder eingeführt worden. Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit (12.11.2021) haben jetzt alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test (Antigen-Schnelltest) bei Bedarf mindestens einmal pro Woche (§ 4a und § 5 TestV). Möglich sind jedoch auch mehrere kostenlose Tests pro Woche!
Seite vom MW Niedersachsen
BAT:
--- Zitat von: Organisator am 02.12.2021 19:32 ---wenn die Regel 2G+, also geimpft und getestet ist, dann können die Amtsbediensteten nicht ungetestet sein.
--- End quote ---
Für die Verwaltung gilt bei uns 3G.
BAT:
--- Zitat von: RsQ am 02.12.2021 20:47 ---
These: Man kann sich ohne Sanktionen faktisch beliebig oft testen lassen.
--- End quote ---
Ja, nur faktisch. Zumindest fehlen an vielen Stellen die Testkapazitäten.
XTinaG:
Wo sind diese "vielen Stellen"? Überall im Umkreis könnte ich mich sogar mehrmals täglich testen lassen, wenn ich wollte.
Ansonsten besucht man einfach eine Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 oder § 36 Abs. 1 Nummer 2 und 7 IfsG, dann wird man von der Einrichtung getestet (§ 28b Abs. 2 IfsG). Die kotzen gerade richtig ab...
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