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Nicht mehr ordentlich studierend durch Vollzeit-Job?
hulla:
Hallo,
ich bin an der Uni in Vollzeit eingeschrieben und könnte einen 40 Stunden Job antreten, habe aber an der Uni noch einen Minijob mit 10 Stunden in der Woche. Jetzt habe ich gelesen, dass ich dann im Minijob an der Uni auch die volle SV bezahlen muss, da ich nicht mehr als ordentlich studierend gelte.
Ist das richtig?
Danke.
LG
Bastel:
450€ Job? Den kann man weiterhin steuerfrei ausführen.
hulla:
Ja, geringfügig.
Wie ist
www.haufe.de/personal/entgelt/werkstudenten-studentenbeschaeftigung-die-varianten_78_301684.html
zu verstehen?
Müsste ich im Minijob nur als sv-pflichtig eingestuft werden, wenn der Vollzeit-Job unbefristet ist? Was, wenn der nur befristet ist?
Lars73:
Wieviel Stunden umfasst der Vollzeitjob? Zusammen dürfen es grundsätzlich nicht mehr als 48h sein.
Eine Einstufung als Werkstudent kommt nicht in Frage. Minijob ist aber möglich. Der Vollzeitjob ist bei einem anderen Arbeitgeber?
Isie:
Beim Minijob ist es egal, ob dein Vollzeitjob befristet oder unbefristet ist. Wie Lars73 schon erwähnt hat, müssen es aber zwei verschiedene Arbeitgeber sein. Der Minijob ist allerdings nicht steuerfrei, sondern wird entweder pauschal versteuert oder individuell nach deiner Steuerklasse versteuert. Das wäre dann aber Steuerklasse 6, da du zwei Beschäftigungen ausübst und der Minijob die Nebenbeschäftigung wäre.
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