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[NI] Bekommen Kommunalbeamte die Corona Jahressonderzahlung?

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Schlaubi:
Worauf beziehen sich denn die Ergänzungen:

4§ 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 4 gelten entsprechend. 5Maßgebend sind jeweils die Ver- hältnisse am 29. November 2021. 6Die Zahlung wird jedem Berechtigten nur einmal gewährt; ihr steht eine entsprechende Leistung aus einem anderen Rechtsverhältnis im öffentlichen Dienst des Geltungsbereichs des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes gleich. 7Die Zahlung bleibt bei der Berechnung der Zuschläge nach § 11 Abs. 2 bis 5 und § 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie bei sonstigen Bezügen unberücksichtigt.“

Der Paragraph 11 soll ja im verlinkten Entwurf geändert werden, aber erst ab Absatz 2 wenn ich es richtig verstehe:

sapere aude:
§ 11
Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung, Altersteilzeit und
Beurlaubung zur Betreuung, Pflege oder Begleitung

(1) Bei Teilzeitbeschäftigung werden die Dienstbezüge und die Anwärterbezüge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

D.h. bei Teilzeit nur anteilig.

CKY I Tango:
Weiß zufällig jemand wie es bei Elternzeit aussieht. Meine Frau ist im Oktober 2021 in Elternzeit gegangen. Und hat bis dahin Dienstbezüge erhalten.

Schlaubi:
Sollte keine Rolle spielen und die Zahlung führen. Mal als Extremfall: Die Elternzeit OHNE Bezüge einer Beamtin beginnt am 02.01.21, am 01.01.21 gab es noch Bezüge für einen letzten Tag der Mutterschutzfrist. Sofern diese Beamtin am 29. November noch verbeamtet war/ nicht entlassen wurde, erhält sie die Sonderzahlung.

CKY I Tango:
Danke für die Antwort :)

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