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[NI] Bekommen Kommunalbeamte die Corona Jahressonderzahlung?

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sapere aude:
Es handelt dich um eine Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
„§ 63 a
Sonderzahlung für das Jahr 2021
1Zur Abmilderung der zusätzlichen Belas-
tung durch die COVID-19-Pandemie im Jahr 2021
wird allen Besoldungsempfängerinnen und Be-
soldungsempfängern im Geltungsbereich die-
ses Gesetzes eine einmalige Sonderzahlung ge-
währt. 2Die Höhe der Sonderzahlung beträgt
1. für alle Besoldungsgruppen 1 300 Euro und
2. für Anwärterinnen und Anwärter 650 Euro.
3Die Zahlung wird nur gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis am 29. November
2021 bestanden hat und
2. mindestens an einem Tag zwischen dem
1. Januar 2021 und dem 29. November 2021
ein Anspruch auf Dienstbezüge oder auf
Anwärterbezüge bestanden hat.
4§ 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 4 gelten
entsprechend. 5Maßgebend sind jeweils die Ver-
hältnisse am 29. November 2021. 6Die Zahlung
wird jedem Berechtigten nur einmal gewährt; ihr
steht eine entsprechende Leistung aus einem
anderen Rechtsverhältnis im öffentlichen Dienst
des Geltungsbereichs des Niedersächsischen
Besoldungsgesetzes gleich. 7Die Zahlung bleibt
bei der Berechnung der Zuschläge nach § 11
Abs. 2 bis 5 und § 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie
bei sonstigen Bezügen unberücksichtigt.“


Schlaubi:
Danke für die Information :). Wenn das so beschlossen wird, wäre das ja wirklich super. Informiere gerne hierüber! Ich konnte es im Internet nirgends ergoogeln;-)

A388:
Ich bin mal gespannt wann die Prämie in Höhe von 1.300,-€ bei uns kommunalen Beamten in NRW an kommt.

Melvin:
Bei Interesse hier der Link (1. Link, dort Seite 5) zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 8.12.2021:

https://www.landtag-niedersachsen.de/service/suche/?tx_solr%5Bfilter%5D%5B0%5D=pageSection_stringS%3ALandtag+Niedersachsen&tx_solr%5Bsettings%5D%5BpageSection%5D=nlt&tx_solr%5Bsettings%5D%5BsearchPageUid%5D=&tx_solr%5Bq%5D=%2218%2F10369%22

sapere aude:
Wenn die Zahlung steuerfrei sein soll, muss Sie spätestens zum 31.03.2022 (aktueller Gesetzesstand) gezahlt worden sein.

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