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Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil

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vegas000:
Ich habe noch eine Frage zu deiner Antwort XTinaG: Habe nach dem Kommentar geschaut. Er ist für den TV-L. Zählt er dann auch für den TVöD SuE? Bin unsicher bzw. ahnungslos.

XTinaG:
Es gibt keinen TVÖD SuE. Es gibt lediglich den TVÖD. Er enthält in einem seiner Besonderen Teile spezielle Regelungen zum SuE.

Den Sponer/Steinherr gibt es auch für den TVÖD.

vegas000:
OK danke dir. Verstanden habe ich folgendes: Ich arbeite als Sozialarbeiterin mit Leitungsfunktion in einem alleinigen Arbeitsvorgang, der Leitung und Sozialarbeit zusammenfasst als Arbeitsvorgang Leitung. Unabhängig der Anteile Sozialarbeiterin 60% und Leitung 40%. Ich bin immer die Leitung. Stimmt ja auch.

Wie kann ich denn jetzt angemessen an meinen AG herantreten und meine Forderung durchsetzen?

XTinaG:
Das realisiert sich mittels einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

Wenn es Dir nicht ums "Durchsetzen" geht, sondern Du erstmal drüber reden möchtest, mache ihn auf den genannten Kommentar aufmerksam und fordere ihn dazu auf, seine Rechtsmeinung zu korrigieren.

vegas000:
So werde ich es machen, also erstmal reden - dankeschön!

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