Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Sozial und Erziehungsdienst/Kündigung der Tätigkeitsmerkmale

<< < (3/11) > >>

Sozialarbeiter:

--- Zitat von: Gramusel am 27.12.2021 10:50 ---Besonders irritierend finde ich, dass ab S17 geschaut wird was verbessert werden kann.
Die Spanne zwischen S12 und S16 findet bisher keine Beachtung, wenngleich aus meiner Sicht sicherlich die meisten in der öffentlichen Verwaltung in eben einer dieser Entgeltgruppen arbeiten.  ::)

--- End quote ---
Vielleicht irre ich mich, aber ich dachte das Ziele auf eine Verbesserung eben dieser Gruppe ab, da es ja quasi ab S17 keine Tätigkeitsmerkmale für die Jugendhilfe gibt. Neue Merkmal in der S17 könnte doch einige die sich bisher darunter bewegen in dir S17 bringen, oder?

Vkz:

--- Zitat ---
- Schulsozialarbeit allgemein (Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveau) (Was soll das heißen?)

--- End quote ---

Hat dazu jemand nähere Informationen ? Bzw. was genau damit gemeint sein kann

Gramusel:

--- Zitat von: Sozialarbeiter am 27.12.2021 17:21 ---
--- Zitat von: Gramusel am 27.12.2021 10:50 ---Besonders irritierend finde ich, dass ab S17 geschaut wird was verbessert werden kann.
Die Spanne zwischen S12 und S16 findet bisher keine Beachtung, wenngleich aus meiner Sicht sicherlich die meisten in der öffentlichen Verwaltung in eben einer dieser Entgeltgruppen arbeiten.  ::)

--- End quote ---
Vielleicht irre ich mich, aber ich dachte das Ziele auf eine Verbesserung eben dieser Gruppe ab, da es ja quasi ab S17 keine Tätigkeitsmerkmale für die Jugendhilfe gibt. Neue Merkmal in der S17 könnte doch einige die sich bisher darunter bewegen in dir S17 bringen, oder?

--- End quote ---

Das ist gut möglich. Ich kenne im Tarifdschungel auch zu wenig aus, um eine adäquate Fachmeinung abzugeben. Dennoch denke ich, dass eine Person die sich in der S12 oder S14 befindet, durch neue Tätigkeitsmerkmale ab S17 nicht ansatzweise in diese gelangen kann. Wie soll das funktionieren?  :o
Die Tätigkeitsmerkmale müssten dann ja auch in der S12 oder S14 verändert werden, ansonsten sagt der AG ja zurecht, man solle doch in dieser bleiben, da die Tätigkeitsmerkmale in der EG gleich geblieben sind.

nichts_tun:

--- Zitat von: XTinaG am 27.12.2021 11:02 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 26.12.2021 20:13 ---also etwas zusammengestaucht und dazu Fragen von mir

--- Zitat ---
- Öffnung Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen (Für welche EGs sind Stufen 5 und 6 denn verwehrt?)

--- End quote ---

--- End quote ---

Vielleicht ohne Sinn und Verstand aus den Forderungen für den TV-L herauskopiert? Dort gibt es in der S4 Fg. 2 keine Stufen 5 und 6. Ein solches Vorgehen entspräche auch der allgemeinen Qualität von DGB-Gewerkschaften.

--- End quote ---

Ich denke, damit sind die besonderen Stufenlaufzeiten, die § 16 Abs. 4.1 TVöD (durchgeschriebene Fassung) geregelt sind, gemeint.

Als es Anfang 2020 mit den Tarifvertragungsverhandlungen losgehen sollte, hat die VKA eine Website mit ein paar Infos eingerichtet => https://www.vka.de/schwerpunkte/tarifverhandlungen/tarifrunde-2020-sue

JahrhundertwerkTVÖD:
Ist doch eine gute Basis um weitere Verschlechterungen vorzubereiten.
Wie bei Einführung des TVÖD und der dortigen Tätigkeitsmerkmale. (Hat ja auch nur ein paar Jahre gedauert :-) )

Toll, wie sich das Elend immer wiederholt und die Mitglieder finden es super.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version