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[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen

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semper fi:
@ SwenTanortsch- Eine wunderbare Zusammenfassung, vielen Dank dafür!

Nach der neuen Steuerschätzung wird der Freistaat Thüringen mit Mehreinnahmen von 750 Mio € rechnen dürfen. Eine verfassungsgemäße Besoldung würde natürlich davon einiges Aufzehren, allerdings würden dann immer noch mehrere hundert Millionen übrig bleiben. Das geht natürlich nicht! Beamte zu bezahlen, wie es die Verfassung vorsieht? Ja wo kommen wir denn da hin? Am Ende sind wir dann ja ein Rechtsstaat und das sind wir lieber nur dann, wenn es nichts kostet.
Allerdings werden jedes Jahr allein bei den Steuereinnahmen hunderte Millionen Mehreinnahmen erzielt, das ist also kein einmaliges Ereignis, hinzukommen die Zuweisungen vom Bund und vom Länderfinanzausgleich. Aber jedes Jahr wieder erzählt uns Ihre Majestät Heike die Erste (und hoffentlich die letzte), es gäbe kein Geld. Ja für wie blöd hält man uns denn eigentlich? Erst 100 Mio Überschuss, dann 200 Mio, dann 400 Mio, dann 560 Mio und jetzt 750 Mio Mehr und Frau Taubert stellt es dar, als stünde der Bankrott bevor. Rechnet man allein die prozentualen Besoldungsanpassungen und die Inflation der Jahre 2021, 2022 und die Prognosen für 2023 gegeneinander auf, so besteht ein Minus von 17,4 Prozent im Portmonee der Landesbediensteten. Frau Taubert stellt es allerdings dar, als würden wir den Hals nicht voll bekommen, was allerdings auch an ihren nur rudimentär vorhandenen Mathematikkenntnissen liegen könnte. Für Frau Taubert haben wir ja alle ein Haufen Geld zusätzlich bekommen aber bei ihrem „Gehalt“ fällt so eine Inflation natürlich nicht auf und darf bei der Berechnung daher gern übersehen werden. Gerade in den unteren Besoldungsstufen wissen aber viele nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen oder die Tankfüllung für den täglichen Arbeitsweg. Natürlich gilt das auch für sehr viele andere Beschäftigte in der freien Wirtschaft aber die haben auch keine Dienst- u. Treuepflicht. Wenn eben auch Kollegen in den unteren Besoldungsstufen überlegen, ob das Bürgergeld nicht wesentlich lukrativer ist, dann müssten beim Dienstherren eigentlich alle Alarmglocken läuten. Im Freistaat Thüringen ist das anders, „dann soll das Personal doch gehen, wir lassen uns nicht erpressen!“ sind dann die Antworten. Will mal sehen wie Frau Taubert oder Herr „CIO“ Dr. Schubert ohne Personal Steuern erheben will. Wobei eine persönliche Veranlagung durch Frau Taubert mal interessant wäre, da könnte man die pure Verzweiflung mangels der notwendigen steuerlichen Kenntnisse in den Augen sehen, hach wäre das mal schön. Auch dem Chief Information Officer Dr. Schubert dem als Finanzstaatssekretär der § 87 AO nicht geläufig zu sein scheint, wird nichts tun außer Unmengen an Stromkosten zu produzieren damit in Oberhof Schnee zum Skifahren künstlich geschaffen werden kann. Gibt ja derzeitig auch keine anderen Probleme als Schnee auf einem Berg. Währenddessen soll doch gefälligst die Bevölkerung mal schön den Stromverbrauch reduzieren und in den Amtsstuben werden die Heizungen abgeschaltet und von 07-16 Uhr auf 19 Grad begrenzt. Wasser predigen und Wein saufen sage ich da nur, nein falsch, nicht Wein, viel zu billig, es darf schon der gute 50 Jahre alte Schottische Whisky sein, gepanscht mit Eis (wahrscheinlich aus den Oberhofer Schneekanonen) man gönnt sich ja sonst nix. Diätenerhöhung führte ja zuletzt auch zum Inflationsausgleich, da wird nächstes Jahr sicher auch nicht gegeizt, geht ja dort ums eigene Portmonee und da dürfen es gern ein paar tausend mehr sein.

So ich werde mich jetzt erstmal an meinen Widerspruch zur Alimentation für 2022 setzen und das dann meiner Klage hinzufügen, bin eben einer dieser ca. 770 Kläger aber es ist nicht mein Problem, wenn die anderen Kollegen das mit sich machen lassen und auf die ihnen zustehende Nachzahlung verzichten. Trotzdem ist die Art und Weise des Umgangs von Frau Taubert mit den Bediensteten das mit Abstand Letzte! Frau Taubert bekundet aber auch öffentlich, dass sie die Urteile des BVerfG zur Alimentation für falsch hält, was schon zeigt, wie Frau Taubert zur Verfassung steht und das sie bis heute nicht verstanden hat, was Gewaltenteilung ist. Ich für meinen Teil bin jedenfalls heilfroh, wenn diese Person und ihre Trabanten weg sind.

CK7985:

--- Zitat von: semper fi am 02.11.2022 21:13 ---@ SwenTanortsch- Eine wunderbare Zusammenfassung, vielen Dank dafür!

Nach der neuen Steuerschätzung wird der Freistaat Thüringen mit Mehreinnahmen von 750 Mio € rechnen dürfen. Eine verfassungsgemäße Besoldung würde natürlich davon einiges Aufzehren, allerdings würden dann immer noch mehrere hundert Millionen übrig bleiben. Das geht natürlich nicht! Beamte zu bezahlen, wie es die Verfassung vorsieht? Ja wo kommen wir denn da hin? Am Ende sind wir dann ja ein Rechtsstaat und das sind wir lieber nur dann, wenn es nichts kostet.
Allerdings werden jedes Jahr allein bei den Steuereinnahmen hunderte Millionen Mehreinnahmen erzielt, das ist also kein einmaliges Ereignis, hinzukommen die Zuweisungen vom Bund und vom Länderfinanzausgleich. Aber jedes Jahr wieder erzählt uns Ihre Majestät Heike die Erste (und hoffentlich die letzte), es gäbe kein Geld. Ja für wie blöd hält man uns denn eigentlich? Erst 100 Mio Überschuss, dann 200 Mio, dann 400 Mio, dann 560 Mio und jetzt 750 Mio Mehr und Frau Taubert stellt es dar, als stünde der Bankrott bevor. Rechnet man allein die prozentualen Besoldungsanpassungen und die Inflation der Jahre 2021, 2022 und die Prognosen für 2023 gegeneinander auf, so besteht ein Minus von 17,4 Prozent im Portmonee der Landesbediensteten. Frau Taubert stellt es allerdings dar, als würden wir den Hals nicht voll bekommen, was allerdings auch an ihren nur rudimentär vorhandenen Mathematikkenntnissen liegen könnte. Für Frau Taubert haben wir ja alle ein Haufen Geld zusätzlich bekommen aber bei ihrem „Gehalt“ fällt so eine Inflation natürlich nicht auf und darf bei der Berechnung daher gern übersehen werden. Gerade in den unteren Besoldungsstufen wissen aber viele nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen oder die Tankfüllung für den täglichen Arbeitsweg. Natürlich gilt das auch für sehr viele andere Beschäftigte in der freien Wirtschaft aber die haben auch keine Dienst- u. Treuepflicht. Wenn eben auch Kollegen in den unteren Besoldungsstufen überlegen, ob das Bürgergeld nicht wesentlich lukrativer ist, dann müssten beim Dienstherren eigentlich alle Alarmglocken läuten. Im Freistaat Thüringen ist das anders, „dann soll das Personal doch gehen, wir lassen uns nicht erpressen!“ sind dann die Antworten. Will mal sehen wie Frau Taubert oder Herr „CIO“ Dr. Schubert ohne Personal Steuern erheben will. Wobei eine persönliche Veranlagung durch Frau Taubert mal interessant wäre, da könnte man die pure Verzweiflung mangels der notwendigen steuerlichen Kenntnisse in den Augen sehen, hach wäre das mal schön. Auch dem Chief Information Officer Dr. Schubert dem als Finanzstaatssekretär der § 87 AO nicht geläufig zu sein scheint, wird nichts tun außer Unmengen an Stromkosten zu produzieren damit in Oberhof Schnee zum Skifahren künstlich geschaffen werden kann. Gibt ja derzeitig auch keine anderen Probleme als Schnee auf einem Berg. Währenddessen soll doch gefälligst die Bevölkerung mal schön den Stromverbrauch reduzieren und in den Amtsstuben werden die Heizungen abgeschaltet und von 07-16 Uhr auf 19 Grad begrenzt. Wasser predigen und Wein saufen sage ich da nur, nein falsch, nicht Wein, viel zu billig, es darf schon der gute 50 Jahre alte Schottische Whisky sein, gepanscht mit Eis (wahrscheinlich aus den Oberhofer Schneekanonen) man gönnt sich ja sonst nix. Diätenerhöhung führte ja zuletzt auch zum Inflationsausgleich, da wird nächstes Jahr sicher auch nicht gegeizt, geht ja dort ums eigene Portmonee und da dürfen es gern ein paar tausend mehr sein.

So ich werde mich jetzt erstmal an meinen Widerspruch zur Alimentation für 2022 setzen und das dann meiner Klage hinzufügen, bin eben einer dieser ca. 770 Kläger aber es ist nicht mein Problem, wenn die anderen Kollegen das mit sich machen lassen und auf die ihnen zustehende Nachzahlung verzichten. Trotzdem ist die Art und Weise des Umgangs von Frau Taubert mit den Bediensteten das mit Abstand Letzte! Frau Taubert bekundet aber auch öffentlich, dass sie die Urteile des BVerfG zur Alimentation für falsch hält, was schon zeigt, wie Frau Taubert zur Verfassung steht und das sie bis heute nicht verstanden hat, was Gewaltenteilung ist. Ich für meinen Teil bin jedenfalls heilfroh, wenn diese Person und ihre Trabanten weg sind.

--- End quote ---

Ist ja auch gut, wenn es Kläger:innen gibt, die Präzedenfälle schaffen.
Letztlich wird auf dieser Grundlage die Besoldung in Gänze verfassungsgemäß ausgestaltet werden müssen, wovon alle profitieren, Klage hin oder her.
Habe vom einmaligen Widerspruch für die Vorjahre profitiert aber meine kurze Lebenszeit ist mir zu schade, um jahrelange juristische Auseinandersetzungen durchzufechten. Die verwende ich lieber darauf, mehr und mehr Aktien zu kaufen und meine Einkommensströme immer unabhängiger vom Dienstherrn zu machen.
Die Dividenden steigen ohnehin um ein Vielfaches schneller als die Besoldung es jemals könnte.
Sollen sie mal machen...Bin es irgendwie leid, mich ständig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Es kann auch nicht angehen, dass hier jeder einen individuellen Klageweg zu beschreiten hat.
Unzumutbar dieser Zustand.
Prinzip: Wir handeln erst, wenn uns die Gerichtsbarkeit die Verfassungswidrigkeit und unsere eigene Ikompetenz vor Augen hält.

semper fi:
Ist ja auch gut, wenn es Kläger:innen gibt, die Präzedenfälle schaffen.
Letztlich wird auf dieser Grundlage die Besoldung in Gänze verfassungsgemäß ausgestaltet werden müssen, wovon alle profitieren, Klage hin oder her.
Habe vom einmaligen Widerspruch für die Vorjahre profitiert aber meine kurze Lebenszeit ist mir zu schade, um jahrelange juristische Auseinandersetzungen durchzufechten. Die verwende ich lieber darauf, mehr und mehr Aktien zu kaufen und meine Einkommensströme immer unabhängiger vom Dienstherrn zu machen.
Die Dividenden steigen ohnehin um ein Vielfaches schneller als die Besoldung es jemals könnte.
Sollen sie mal machen...Bin es irgendwie leid, mich ständig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Es kann auch nicht angehen, dass hier jeder einen individuellen Klageweg zu beschreiten hat.
Unzumutbar dieser Zustand.
Prinzip: Wir handeln erst, wenn uns die Gerichtsbarkeit die Verfassungswidrigkeit und unsere eigene Ikompetenz vor Augen hält.
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Nun zunächst einmal, es ist sicherlich vernünftig in Aktien zu investieren und das Einkommen durch Dividenden zu erhöhen, soweit es natürlich auch Dividenden gibt, das ist allerdings nicht für alle Ewigkeit gewiss und Risiko besteht gerade bei Aktien natürlich auch. Dennoch sicher vernünftig.

Allerdings ist es ja auch nicht so, dass ein Rechtsstreit wie dieser viel Zeit in Anspruch nimmt. Durch die vorformulierten Anträge des TBB muss man ja nur noch Namen und Adresse eintragen und noch ein paar andere Kleinigkeiten, dann drucken, ab in nem Briefumschlag und ab dafür. Zeitlich waren das vielleicht 20 Minuten „Arbeit“. Die meisten Klagen werden zudem ruhend gestellt, sodass da auch nicht mehr viel Aufwand in nächster Zeit hinzukommen wird. Nehmen wir dann noch an, dass die Besoldung um Minimum 15% erhöht werden muss (ohne die Inflation einzupreisen), dann würde das bei meiner Besoldung ca. 600€ brutto mehr im Monat bedeuten, 7200€ pro Jahr. Jetzt weiß ich natürlich nicht was für Aktien Sie haben aber um auf eine Dividende von 7200€ pro Jahr zu kommen, dann bräuchte man zum Beispiel in diesem Jahr rund 1700 Aktien von Siemens oder ca. 2.200 Aktien von Adidas. Beide werden stand November für ca. 130€ pro Aktie gehandelt. Man hätte also erstmal ca. 221.000€ in Siemensaktien oder ca. 286.000€ in Aktien von Adidas investieren müssen, um auf dieses Ergebnis zu kommen. Oder anders gesagt, würde ich die erwähnten 600€ entsprechend monatlich in diese Aktien investieren, bei einem angenommenen gleichbleibenden Preis der Aktien, dann bräuchte ich 30 Jahre um genau wieder auf diese Dividende von jährlich 7200€ zu kommen. Das klingt für mich doch durchaus viel anstrengender als jetzt ein paar Minuten zu investieren und die knapp 480€ Klagegebühr. Allerdings wären diese 7200€ Aktiendividende sicherlich hilfreich um die Rentenlücke der Zukunft zu stopfen, also bleibt auch das weiterhin vernünftig. Am besten man macht beides, Aktien kaufen und den Dienstherren verklagen, fortwährender Verfassungsbruch gehört einfach bestraft. Und von mir verlangt man Gesetzestreue, dann verlange ich das auch von meinem Dienstherren. Beim Bund nannten wir das führen durch Vorbild.
P.S.: Steuerliche Gesichtspunkte wie Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer und Günstigerprüfung etc. habe ich mal nicht einberechnet, ich hab ja auch mal Feierabend  ;)

Bastel:
Warum gehst du überhaupt auf diesen Quatsch mit den Dividenden ein? Hab selten etwas dümmeres gelesen.

lotsch:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/landesregierung-unterbreitet-vorschlag-zur-weitergehenden-besoldungsanpassung-tbb-erwartet-zeitnahe-umsetzung-im-rahmen-der-verhandlungen-zum-haushalt-2023/
09. Dezember 2022
 
Endlich verstanden!
Landesregierung unterbreitet Vorschlag zur weitergehenden Besoldungsanpassung | tbb erwartet zeitnahe Umsetzung im Rahmen der Verhandlungen zum Haushalt 2023

Foto: Alexander Stein auf Pixabay
„Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsmäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile … zwingend erforderlich“, so heißt es in einem dem tbb vorliegenden Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023. Dieser Satz läutet passend zur Weihnachtszeit eine wahre Trendwende in Sachen Alimentation für die Thüringer Beamten ein. Endlich schlägt die Landesregierung eine lineare Erhöhung über alle Berufsgruppen unabhängig vom Lebensstatus vor.

Der Gesetzentwurf selbst liefert auch die Begründung für diese „Trendwende“: „Wegen der bestehenden Inflation, die sich vor allem in der zum 1. Januar 2023 vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung, der steigenden Kosten der Unterkunft und insbesondere bei den Energiepreisen manifestiert, besteht im Ergebnis der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts signifikanter Anpassungsbedarf. Aufgrund der Beobachtungspflicht und der Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist es aus Fürsorgegesichtspunkten geboten, bereits im Vorfeld eine prognostische Prüfung für das Jahr 2023 durchzuführen und entsprechende besoldungsrechtliche Regelungen vorzusehen. Denn der Besoldungsgesetzgeber hat aufgrund der Evidenz, Erheblichkeit und hohen Eintrittswahrscheinlichkeit der sich momentan ändernden Umstände bereits jetzt darauf zu reagieren und nicht zuzuwarten.“

 

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt mit seinen beiden Beschlüssen vom 4. Mai 2020 in den Verfahren 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17 dem Besoldungsgesetzgeber aufgegeben, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten, Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung dieser Entwicklung kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen. In den beiden Beschlüssen hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine deutliche Rechtsprechung von 2015 zum Inhalt und Mindestmaß der Alimentation als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums fortgeführt und die Alimentationsrechte der Richterinnen und Richter und der Beamtinnen und Beamten, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung des für die Ermittlung der Mindestalimentation maßgebenden sozialrechtlichen Existenzminimums, gestärkt. So muss der Abstand der untersten Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau der Sozialhilfe mindestens 15 Prozent betragen.

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