Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch
Scanner:
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin Angestellter beim Land NRW und plane in ca. 1 Jahr meine Vollzeitstelle zu reduzieren und dann für eine gewisse Zeit halbtags zu arbeiten.
Dabei bin ich auf etwas gestoßen, was aus meiner Sicht ungerecht ist.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Urlaubsanspruch sich an der Anzahl der Tage, die man in der Woche arbeitet und nicht an den Stunden, bemisst.
Das heißt, eine Halbtagskraft die 5 Tage in der Woche arbeitet, hat wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.
Wenn eine Halbtagskraft allerdings nur 2,5 Tage in der Woche arbeitet, reduziert sich der Anspruch auf 18 Tage. Ich persönlich finde das ungerecht und auch absolut nicht nachvollziehbar, da beide Halbtagskräfte in beiden Modellen ja trotzdem 20 Stunden pro Woche arbeiten (ich weiß, der Gesetzgeber betrachtet die Anzahl der Tage die man arbeitet und nicht die Stunden, aber es ist aus meiner Sicht massiv ungerecht!).
Noch krasser wird dies deutlich, wenn man zB eine 25%-Stelle zum Vergleich heran zieht.
In diesem Modell arbeitet jemand 5 Tage die Woche für 2 Stunden und hat trotzdem 30 Tage Urlaub wie eine Vollzeitkraft. Wie kann das sein?
Oder übersehe ich da etwas?
XTinaG:
Du übersiehst u.a. daß der Urlaubsanspruch nicht nur auf die Tage, sondern auch auf die Stunden gerechnet ähnlich bis gleich im Verhälntis zum Beschäftigungsumfang ist.
5 Tage/Woche 8 Stunden pro Tag, 30 Tage Urlaub = 240 Stunden Urlaub
5 Tage/Woche 4 Stunden pro Tag, 30 Tage Urlaub = 120 Stunden Urlaub; halbe Stelle, halber Urlaub
2 Tage/Woche 10 Stunden pro Tag, 12 Tage Urlaub = 120 Stunden Urlaub; halbe Stelle, halber Urlaub
2 Tage/Woche 2 Stunden pro Tag, 12 Tage Urlaub = 24 Stunden Urlaub; 1/10 Stelle, 1/10 Urlaub
Wo also ist das Problem? Was genau ist da "massiv ungerecht"? Oder war durch die Empörung der Blick aufs Wesentliche verstellt?
lima:
Was ist denn daran ungerecht? Die Halbtagskraft muss ja dann auch nur für die Tage an denen sie arbeitet Urlaub nehmen. Wenn ein MA also Teilzeit z. B. Montag bis Mittwoch arbeitet, muss er drei Urlaubstage aufbringen, um die ganze Woche "frei" zu haben. Deshalb hat er nur 18 Tage Urlaubsanspruch. Arbeitest Du Teilzeit auf 5 Tage verteilt, musst Du auch 5 Urlaubstage aufbringen, um eine Woche "frei" zu haben. Deshalb hast Du demnach 30 Urlaubstage.
Scanner:
Hallo,
danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.
Es geht mir um diese beiden Modelle:
Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden
In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.
Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.
Organisator:
--- Zitat von: Scanner am 14.12.2021 12:24 ---Hallo,
danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.
Es geht mir um diese beiden Modelle:
Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden
In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.
Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.
--- End quote ---
Beide Modelle führen dazu, dass insgesamt sechs Wochen frei ist. Wo ist der Unterschied, bzw. die Ungleichbehandlung?
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